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Ausschulung wieso? Dann macht er die 1.Klasse eben nochmal.
Oder sollt ihr dann das komplette kommende Schuljahr pausieren?

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Du wohnst ja offensichtlich in NRW. Deshalb verstehe ich das Prozedere gar nicht.

Die Klassenlehrerin kann in NRW überhaupt in keinster Weise mal eben eine Ausschulung veranlassen (nicht einmal bei grobem Fehlverhalten und anderen Ordnungswidrigkeiten). Und aus den genannten Gründen erst gar nicht, denn deine Tochter ist schulpflichtig und zudem gibt es in NRW die Eingangsphase in den ersten 3 Jahren, so dass die Kinder ihrem Tempo und ihren Möglichkeiten entsprechend bis Klasse 3 bzw. 4 vorrücken. Wo soll sie nach Meinung der Lehrerin denn hin? Vorschule wurde zu Gunsten der Eingangsphase abgeschafft und

....(...)......Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres, Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens...................

......Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden........... (Quelle: Bildungsportal des Landes Nordrhein Westfalen)

Bist du sicher, dass du alles richtig verstanden hast?

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Was heißt denn konkret "Soll ausgeschult werden?" So etwas kann die Klassenlehrerin sich vielleicht wünschen, aber keinesweg so im Alleingang entscheiden. Deine ursprüngliche Meinung spielt, nachdem Deine Tochter eingeschult wurden, nun auch eigentlich keine Rolle mehr: Entweder Du hättest damals, was nicht leicht ist, eine Rückstellung in NRW durchgesetzt, oder eben nicht - Instinkt alleine reicht da nicht.

Sprich mit der Schulleitung - bin auch aus NRW und kenne einige Kinder, die die erste Klasse wiederholt haben. Das kommt schon ab und an mal vor, schließlich gibt es keine Vorschulklassen, in die ein Kind zurückkann, und auch Kindergärten nehmen i.d.R. nicht so einfach aus.

LG

Anja

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Ich würde sagen, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Jetzt im Nachhinein zu sagen: "Das habe ich ja gleich gesagt", ist schwierig. Oder hast du deine Zweifel irgendwo schriftlich festgehalten? Ich kenne mehrere Eltern, die sich bei den frühen Einschulungsplänen für ihre Kinder vehement gewehrt haben. Es kam dann tatsächlich nicht zur Einschulung. Aber wenn man es natürlich nur so im Gespräch einfließen lässt, dann interessiert es bei der letztendlichen Entscheidung auch nur peripher...

Letztlich ist ja auch fraglich, ob du deshalb in deinem Job pausieren musst. Was sagen denn die Damen und Herren dazu, wo das Kind bis zum erneuten Schuljahresanfang verbleiben soll? Es gibt ja auch andere Betreuungsmöglichkeiten als die durch die eigenen Eltern...

LG
cori

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Hol dir Hilfe, da so ein Fall wie eurer sicherlich die Ausnahme ist (hoffe ich doch) kann auch keiner sagen, wie es rechtlich aussieht, zumal da jedes Bundesland anderes ist.

Ich würde mich mit einem Lehrerverband in Verbindung setzen GEW;vbe etc. um dort zu fragen wo du dir Hilfe holen kannst.