Handy kaputt, wie seht ihr das?

Hallo,

mich würde mal eure Meinung zu folgendem Vorfall interessieren. Ich möchte es neutral schreiben, einer der beiden ist mein Sohn.

Folgendes hat sich zugetragen:

Beide Jungs 6. Klasse und 11 Jahre alt. Kind A legt sein Handy Kind B auf den Schulrucksack um sich die Schuhe zu binden. Sagt das auch Kind B. Kind B hat diesen Rucksack allerdings auf und macht absichtlich eine ruckartige Bewegung, wobei das Handy runterfällt und kaputt geht. Das Handy ist 1 1/2 Jahre alt und hat neu 400 € gekostet.

Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Beide oder nur einer? Einer mehr als der andere? Und wie würdet ihr das finanziell regeln?

Liebe Grüße

Knödel

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Warum legt man das Handy auf den Rucksack, den jemand anders auf hat. Man hätte es dem andern auch in die Hand drücken oder in die Tasche stecken können. Oder, da man sich beim Schuhebinden eh bückt, kurz auf den Boden neben den Fuß.

Und wieso hat ein 11-jähriger ein Handy für 400 Euro?

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Genau diese Fragen stelle ich mir auch. Mein Sohn ist Kind B. Der Vater von Kind A hat nun ein gebrauchtes Handy für 220 € gekauft und das alte für 40 € verkauft. Die übrigen 180 € sollen sich die beiden nun teilen.

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Haftpflicht von dem Jungen mit dem Ranzen, wenn es sich denn wirklich so abgespielt hat und der Junge (mit dem Ranzen) einsichtig ist.

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Das bedeutet, ich kann mit Absicht (!) eure Fensterscheibe einschlagen und dann "Ällälätsch, mir doch egal, zahlt doch die Versicherung" sagen?

Sowas ist Versicherungsbetrug, da vorsätzlich und kein Unfall!

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Na ja, wenn du als erwachsene Person vorsätzlich einen Schaden verursachst, dann ist das, finde ich, etwas anderes, als wenn ein Kind, das die möglichen Konsequenzen noch nicht 100%-ig abschätzen kann, herumalbert.

Wenn du übrigens den Hergang der Versicherung so mitteilst und sie trotzdem bezahlen, ist das kein Betrug. Nur wenn du sagst: "Äh, der Stein ist mir so aus der Hand gerutscht, als ich auf einer Bananenschale ausgerutscht bin" - dann ist es Betrug.

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Hallo!

Ich würde sagen, dass beide Kinder schuld sind.

Kind B hat natürlich den Sturz des Handys provoziert, wenn es absichtlich eine ruckartige Bewegung gemacht hat, aber Kind A war nicht weniger dämlich - wer kommt schon auf die Idee, ein Handy auf einen Rucksack zu legen, den ein anderes Kind auf den Schultern trägt. Da braucht es wirklich keine Absicht, dass das Handy runter fällt. Genauso gut hätte das Handy bei einer unwillkürlichen Bewegung runterfallen können.

Ich würde versuchen, das über die Haftpflicht von Kind B zu regeln (wenn es die denn gibt), aber vermutlich werden die für den Schaden gar nicht aufkommen, weil die Mitschuld von Kind A zu gering ist. Aber abgesehen davon zahlt die Haftpflicht meistens eh nur den Zeitwert, und der ist vermutlich nicht mehr wirklich groß.

LG

P.S.: Nach deiner Schilderung kam es durch Vorsatz zum Sturz des Handys, und meines Wissens zahlt bei Vorsatz keine Haftpflichtversicherung.
https://www.tarifcheck.de/haftpflichtversicherung/vorsatz/

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Schuld hat der Depp, der sein Handy auf den Rucksack des anderen legt. Selbst wenn der nicht wackelt, kann das Handy herunterfallen bzw runterrutschen.

Wenn man sich den Schuh zubindet, kann man das Handy kurz auf den Boden daneben leben oder unter den Arm klemmen.

Würde ich unter Lehrgeld verbuchen, frage mich auch, was ein 11 jähriger mit nem 400 Euro teuren Handy soll. Da gibt es günstigere Modelle, wo dann der Verlust nicht so groß ist.
Kind A muss halt für seine Dummheit gerade stehen.

Kind B muß keinen finanziellen Ersatz leisten.

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Mein Sohn ist Kind B. Wobei mir schon klar ist, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war.

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ich finde das ok, dass die beiden sich die Restkosten teilen. Warum soll Kind B, das ja mit Absicht gehandelt hat, dafür belohnt werden und Kind A für seine Dusseligkeit allein "bestraft" werden. Ist für mich ein großer Unterschied, ob Absicht oder nicht.

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Hallo,
beide Jungs haben sich blöd verhalten. Man lwgt ein Handy nicht bei einem anderen auf den Rucksack und man schüttelt nicht extra.

Wäre mein Sohn das Kind A dürfte es zusehen, wie es zu einem neuen Handy kommt. Wäre Kind B mein Sohn, würde ich ihn fragen, ob er keine besseren Ideen hat, als jemandes Handy kaputt zu machen. Er dürfte sich von seinem Geld daran für 50€ beteiligen.
Da beide vorsätzlich gehandelt haben würde ich die Versicherung außen vor lassen.
VG

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Genauso sehe ich das auch. Mein Sohn ist Kind B. Der Vater von Kind A hat nun ein gebrauchtes Handy für 220 € gekauft und das alte für 40 € verkauft. Die übrigen 180 € sollen sich die beiden nun teilen. Ich finde aber 50 € für meinen Sohn angemessen, da man ein Handy grundsätzlich auf keinen Rucksack legt.

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220 Euro für ein gebrauchtes Handy??#schock

Dem Typen würde ich nicht einen Pfennig bezahlen. Sein Sohn hat den Fehler begangen.
Das empfinde ich als absolute Frechheit, was dieser Vater da verlangt, ohne Worte!
220 Euro hat das alte Handy vor 1,5 Jahren gekostet, also jetziger Wert wahrscheinlich nur noch die Hälfte. Lass Dich von diesem Typen nicht über den Tisch ziehen.
Hätte sein Sohn das Handy nicht auf den Rucksack gelegt, dann wäre es noch ganz. Fertig!

Schöne Grüße ein neues Huawei P8lite kostet 139 Euro, aber wahrscheinlich braucht Sohne- mann ein Iphone, denn sonst wüßte ich kein Handy was gebraucht 220 Euro kostet.

Also von mir gäbe es nicht einen Pfenning! (Cent)

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Dein Kind ist Kind A - richtig? Wäre es Kind B hätte es wohl kaum gesagt 'Und dann bin ich gehopst, damit das Handy 'runterfällt'. Und genau den Punkt 'absichtlich' wirst Du ohne eine ganze Handvoll Zeugen kaum beweisen können. Insbesondere weil bei absichtlichem Vergehen keine Haftpflicht zahlt, Kind A (bzw. die Eltern) den Schaden also komplett selber zahlen müssten.

Sowieso sehe ich die Hauptdämlichkeit bei Kind A. Man legt kein Handy auf ein sich bewegendes Objekt. Schon gar nicht auf einen Schulrucksack, den ein Kind auf dem Rücken hat. Die Schulrucksäcke, die ich kenne, sind auf dem Boden stehend in 3 Richtungen abschüssig - auf dem Rücken eines lebenden Objektes reicht ein kurzes Hüsteln oder Schulterzucken um dort geparkte Handys zum Absturz zu bringen.

Grüsse
BiDi

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Hab' gerade Deine Auflösung gelesen und bitte um Ignorieren meines ersten Absatzes.

Dein Kind hat also tatsächlich zugegeben, das es sich absichtlich bewegt hat, damit das Handy runterfällt?

Grüsse
BiDi

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Ja, das hat er. Ist auch nicht richtig, aber ich sehe die Hauptschuld auch bei Kind A, da man sein Handy auf keinen Rucksack legt. Da muss ich immer mit rechnen, dass es runter fällt.

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Privathaftpflicht (ich denke, der mit dem Ranzen ist jetzt mal nicht dein Sohn). :-)

Wenn der Ranzen-Junge aber nun sein "absichtlich weggezogen" nicht mehr so sieht, ist es einfach im Spiel kaputt gegangen...
Warum legt dein Sohn das Handy auf den Rucksack vom anderen Kind - somit ist er ja auch sehr aktiv am Unglück beteiligt.

Aber im Nachhinein sind wir immer alle schlauer. Und dass ein Handy kaputt geht, nur weil man den Rucksack wegzieht, ist auch ein grosses Pech. Meins fällt mir ständig aus Hüfthöhe runter und hält sich wacker...

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Hallo!

Naja, dem Kind wurde gesagt das auf seinem Rucksack ein Handy liegt. Normalerweise macht man dann den Rucksack nicht auf. Wenn es Absicht war (was wohl die ruckartige Bewegung zeigt), dann trägt er in meinen Augen auch die Hauptschuld. Ob es jetzt Geschickt war das Handy auf einen Rucksack zu legen.....nö.

Ich würde erstmal klären wollen inwieweit das Handy kaputt ist. Kaputt kann man manchmal auch Reparieren. Er soll das Handy erstmal Fotografieren, dann mit dem Handy zu einem Reparaturdienst gehen (Mediamarkt bietet das z.b. an). Ich wette das es nur ein Displayschaden hat und den kann man leicht reparieren.
Alles Andere würde ich erstmal offen lassen. Solange das nicht geklärt ist, wie hoch der Schaden wirklich ist, würde ich gar nichts machen.
Wenn es nur Repariert werden muss, ist es nicht so teuer und das kann man gut zahlen. Da würde ich Sohnemann in die Pflicht nehmen.

Sollte ein 'neues' Handy her.....würde ich darum bitten das man die Kosten teilt, einfach weil es dann sehr teuer wird und der Junge mit dem Handy auch eine Teilschuld hat.
Von mir aus kann man sich auch die Reparaturkosten teilen, aber ich würde die Hauptschuld dem Jungen geben, der den Rucksack absichtlich - mit Wissen das ein Handy darauf liegt - aufgemacht hat.

Haftpflicht macht nur Sinn, wenn es unabsichtlich passiert ist, ansonsten macht man sich 'Strafbar'.

LG Sonja

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Eine Reparatur ist nicht möglich, da der Vater von Kind A das Handy gleich verkauft hat. Er meinte nur, das Display ist gesprungen und das Handy funktioniert nicht mehr.

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Hallo!

Tja, dann hat er auch kein Recht auf Ersatz. Sowas muss man klar Dokumentieren und wenn er das nicht gemacht hat, bleibt er meiner Meinung nach auf dem Schaden sitzen. Du hast ja keine Beweise ob das stimmt was er sagt, darauf hast du aber ein Recht. Anscheinend war es noch so gut, das er es verkaufen konnte..........

LG
Sonja

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Sagen wir mal so.
Schuld haben beide .
Mit Angabe der Wahrheit zahlt keine Versicherung......als Unfall zu erläutern wäre Versicherungsbetrug.
Ich würde auch sagen, beide teilen sich den übrigen Rest ........so nee Art Lehrgeld zahlen, um in Zukunft nicht mehr so blödsinnigen Leichtsinn zu verursachen.