Wiederholung der 10.klasse

Hallo Mädels
Von einem Bekannten der Sohn hat die 10.klasse bestanden. Er ist geschieden haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Jetzt hat der Junge eine Ausbildung anfangen können, die ex Frau ist aber der Meinung er soll die 10. wiederholen und hat einen Antrag gestellt ohne seine Unterschrift. Denn sie ist der Meinung er kann Abi machen. Klar wäre ja vorstellbar aber die Noten reichen da nicht eine 5 und der Rest 3 /4. kann sie so ohne seine Einwilligung das machen? Jetzt hat er einfach seine Ausbildung nicht angetreten und ist fest davon überzeugt Schule zu machen. Er hat schon Veto bei der Schule eingelegt. Was kann er noch unternehmen.

1

Er hat seine Ausbildung nicht angetreten und will auch nicht zur Schule? Was denn dann?

2

SIE will das er zur Schule geht und dann Abi macht und er macht das was sie will. Aber sie kann doch nicht so einfach ihn ohne Abstimmung in der Schule anmelden oder sehe ich das Falsch? Denn mit dem Ausbildungsvertrag würde sie keinen Unterhalt mehr bekommen, nur er sein Lehrlingsgeld.

3

ich meine den Sohn. Du schreibst, dass er die Ausbildung nicht angetreten hat. Somit die diese Stelle wohl futsch. Er kann sich mit dem schlechten Zeugnis eine neue Stelle suchen oder zur Schule gehen. Oder das Jahr rumgammeln.

Warum können sich weder Schüler noch Vater die notwendigen Infos zusammensuchen und entsprechend handeln? Nach dem 10. Schuljahr mit einem festen Ausbildungsvertrag in der Tasche würde ich schon mehr erwarten.

weitere Kommentare laden
27

Irgendwie geben sich ja beide nicht viel.
Mutter verhindert durch Unterschriftsverweigerung den Antritt der Ausbildung. Vater durch Veto bei der Schule den weiteren Schulbesuch.

Mutter redet dem Jungen die Schule schön, Vater die Ausbildung. Mutter unterstellt Vater, er will nur keinen Unterhalt zahlen müssen, Vater unterstellt Mutter sie sei nur scharf auf den Unterhalt.

Leid tun kann einem da nur der Junge. Das Schlaueste was er machen kann, wäre sich an's Jugendamt zu wenden und beiden Eltern die Vormundschaft entziehen zu lassen. Vielleicht interessiert sich dann mal jemand dafür, was er eigentlich will.

Grüsse
BiDi

28

Bisher kenne ich es nur so:

Bei Dingen, die beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen, müssen beide das tun.
Fehlt eine Unterschrift, geht es nicht.
Bei alleinigem Sorgerecht kann die zweite Unterschrift durch ein Dokument, das bescheinigt, dass nicht das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.

Bei gemeinsamen Sorgerecht kenne ich es so, dass die zweite Unterschrift eingefordert werden muss. Kommt diese nicht rechtzeitig, kann diese per über Anwälte (Fristsetzung) eingefordert werden - oder wenn es für das Kindeswohl wichtig ist, auch durch eine Entscheidung durch das Gericht ersetzt werden. Dann wird geprüft, was für das Kind wichtig ist - wenn sich beide Erziehungsberechtigten nicht einig sind. Ersetzt wird die zweite Unterschrift, wenn der zweite Erziehungsberechtigte nicht auffindbar ist oder Fristen nicht einhält und dem Kind damit Schaden droht, wenn die Unterschrift nicht rechtzeitig kommt (Schulanmeldung, Operation etc.)

Die Ausbildung anfangen können hätte er, wenn sie auch unterschrieben hätte.
Hat sie nicht unterschrieben, wird sich der Betrieb nach einem anderen umgesehen haben, bzw. keinen Vertrag vorliegen.

Wenn die Ausbildung so wichtig ist, wäre es wichtig gewesen rechtzeitig und zeitnah sich darum zu kümmern, dass BEIDE Elternteile unterschreiben. Ggf. mit Fristsetzung oder mit dem Gerichtsweg, der bei Uneinigkeit die zweite Unterschrift ersetzt.

Bei der Schule weiß ich nicht, wie sie das geschafft hat.
Variante 1: wenn es die gleiche Schule ist, auf der er schon war, geht es vielleicht auch ohne den Partner
Variante 2: sie hat einen Weg gefunden, seine Unterschrift zu ersetzen
Variante 3: sie hat einen Eilantrag oder ähnliches gestellt und weil der Junge unter 18 noch schulpflichtig ist, aber sonst ohne dasteht (ohne Ausbilung/Berufschule, ohne Schule) , dass es dadurch eine Sonderregelung gibt

Variante 4: fragt eure Anwälte. NIcht nur wegen dem WIE sie es gemacht hat, sondern auch viel mehr WIE es für den Jungen weitergeht.
Ob er (der Vater) einverstanden ist oder nicht. Die Ausbildung ist futsch. Nicht erst ab dem ersten Arbeitstag, sondern schon in dem Moment, wo zu lange mit der Unterschrift gewartet wurde, so dass kein Vertrag zu stande gekommen ist.

Was kann er tun?
Den Jungen unterstützen, dass er das Jahr mit besseren Noten schafft. Mit ihm zusammen nach einer neuen Ausbildungsstelle zu suchen. Sich informieren, wie es NÄCHSTES Jahr besser laufen kann, sollte es im Interesse des Jungen sein, eine Ausbildung zu machen. Was er tun kann, welche Möglichkeiten es gibt.

Jetzt Frust schieben und schimpfen ist zwar menschlich, bringt aber nicht weiter.
Den Jungen mit den Noten hängen lassen, weil er es ja anders wollte, bringt auch nichts.

Sportschule hin oder her.

Dort kennt er wenigstens die Umgebung, ein paar Schüler und selbst wenn Sport ein Schwerpunkt ist, die anderen Noten sind auch nicht prickelnd.

Zu meiner Schulzeit galt noch, dass eine 5 nur durch eine 2 oder zwei 3en ausgleichbar sind. Wie es heute ist und in anderen Bundesländern, weiß ich nicht.
Für eine Ausbildung kann sich die Verbesserung der Noten durchaus lohnen. Sofern es denn möglich ist, die bestandene Klasse zu wiederholen.

31

Von einem Bekannten der Sohn....warum also hängst Du Dich da rein? Warum zerbricht man sich den Kopf über Leute, die einen nichts angehen?

32

Nur so nebenbei:

<<<... Klar wäre ja vorstellbar aber die Noten reichen da nicht eine 5 und der Rest 3 /4....>>>
kann nun heißen: Klar, wäre ja vorstellbar, aber die Noten reichen, da nicht eine 5 und der Rest 3 /4.
kann aber auch heißen: Klar, wäre ja vorstellbar, aber die Noten reichen da nicht, eine 5 und der Rest 3 /4.
Satzzeichen machen wirklich Sinn.

LG