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Hallo,
bei uns (BW) ist es so dass es Mitte Januar das Enpfehlungsgespräch und mit dem HJ Zeugnis gibt es die nicht bindende schriftliche Empfehlung... ABER die Empfehlung muss an der neuen Schule vorgelegt werden 😉
Hier bis zu einem Schnitt von 2,5 gibt es die Gymnasialempfehlung, bis 3,0 Realschulempfehlung und alles darunter die Werkrealschulempfehlung!
Unsere Tochter hatte bzw bekommt eine bedingte Gymnasialempfehlung (Notenschnitt 2,0) da sie eher gemütlich lernt 😜 so wird sie auf die Realschule mit Bilingualen Zug gehen! Hier ist es so, dass wenn es für die Bilingualklasse (in diese möchte sie) mehr Anmeldungen als Plätze hat dann entscheiden die besten Noten über den Platz in der Klasse. Staatliche Schulen dürfen kein Kind abweisen- egal welche Empfehlung! Anders die Privaten Schulen, die können sich ihre Schüler aussuchen.

VG

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Staatliche Schulen dürfen kein Kind ablehnen egal welche Empfehlung??? Ist das wirklich so???

Das heißt ein Gymnasium muss einen vermeintlichen Hauptschüler annehmen? Nur weil jetzt die Eltern denjenigen dort sehen wollen???

Was bringt es denn dann dem armen Kind wenn es sich dort nur quält oder es gar nicht schafft?#kratz

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Ja hier ist es so... das Gymnasium muss auch Schüler mit Haupschulempfehlung nehmen... außer es ist eine Privatschule 😉

Das Kind mit der Hauptschulempfehlung hat nichts davon, das wollen dann nur die Eltern... egal ob das Kind auf dieser Schule zurechtkommt!

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Es gibt Kinder, bei denen weiß man von Anfang an, wohin die Reise geht. Schon im Kindergarten wusste ich, dass meine schlaue, wissbegierige und ehrgeizigeTochter auf's Gym gehen wird.
Andere Kinder entwickeln sich in dem Punkt noch, da erkennt man das erst später. Manche sind in 1 und 2 gut, in 3, wo das Pensum stark anzieht, können sie nicht mehr mithalten. Manche machen da einen Riesensprung und entwickeln da erst Ehrgeiz und Willen. So unterschiedlich.
Hier zählt das Zeugnis von 4.1 für die weiterführende Schule. Bei Schulfragen ist es sinnvoll, das BL zu kennen. Grüsse

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Hier gab es noch Empfehlungen - mittlerweile Elternwille. Es gab ein Gespräch über die Entwicklung des Kindes. Empfehlung war seinerzeit uneingeschränkte Gymnasialempfehlung. Trotz allem haben wir mit der Klassenlehrerin gesprochen, ob sie unser Kind mehr auf der Gesamtschule sehen würde und bekamen die Einschätzung zu hören, die wir selber hatten. Unser Sohn braucht einen gewissen Druck etc.
Bei der Anmeldung musste das letzte Zeugnis der 3. Klasse sowie das Zeugnis der 4. Klasse und die Empfehlung abgegeben werden.