i-Kraft beantragen, folgen für die Schule ?

Falls wir die Rückstufung für unseren Sohn durchbekommen, würden wir ihn gerne im letzten kindergartenjahr mit einer ikraft betreuen lassen.

Habe nun mal eine Frage:
So weit ich weiß wird diese für ein Jahr bewilligt ?
Da wird dies im Rahmen der Rückstufung für das aufholen der Defizite nur in diesem einen Jahr nutzen wollen, stellt sich mir die Frage, ob die Förderung dann automatisch endet?
Oder wie kommt man dann anschließend wieder dort raus?

Im wessen Hand liegt es, ob man für das Kind danach weitere Förderung möchte ?

Möchte ungern, dass Behörden dort dann die Oberhand haben und automatisch irgendeine Förderung andrehen?!

1

Du solltest vielleicht das Bundesland dazu schreiben.

Liebe Grüße

2

Bei uns (Bay) spielt der I-Status im Kindergarten für die Schule keine Rolle. Wenn das Kind Vorschulkind ist, mit I-Status zurückgestellt wird, so hat es im darauffolgenden Kindergartenjahr wie alle anderen Kinder eine Schuleingangsuntersuchung. Ist davon auszugehen, dass das Kind keine weiteren - besonderen Unterstützungsbedarf für den Schulalltag hat, es aufgeholt hat, dann wirst du auch keine neuen Anträge stellen.

LG

7

Weil ich ein wenig in den Antworten gestöbert habe: Also bei uns ist es nicht unüblich, dass I-Kinder regulär eingeschult werden und ein I-Status kann selbstverständlich auch im letzten Kiga beantragt werden.
Auch ist es nicht so, dass das Kind "integriert" werden soll, sondern es wird inkludiert. In einem Regelkindergarten ist in einer Gruppe mit I-Kindern der Personalschlüssel besser und es kann besser auf das Kind eingegangen werden.
Für die Schule jedoch, muss ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden. Das kann die Schule machen, aber auch die Eltern. Ist für die Schule kein sonderpädagogischer Förderbedarf abzusehen, wird kein Antrag gestellt und somit kein Gutachten erstellt. Zumindest kenne ich das so und habe es speziell für Bay auch heute so nachgelesen.

Google am besten nach "Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs" speziell für dein Bundesland, denn i.d.R. stellt jedes Bundesland diesbzgl Flyer/Downloads zu dem Thema.

Liebe Grüße Snow

3

Hallo,

über solche Dinge würde ich mich bei der zuständigen Behörde informieren.

Zum einen ist das abhängig vom Bundesland und zum anderen kann Dir hier jemand eine falsche Auskunft geben und dann stehst Du da.

Ich schätze, dass das nicht einfach auslaufen wird. Das wird vermutlich nach einem Jahr nochmal überprüft und dann entschieden, wie weiter verfahren wird. Eine I-Kraft bekommt ja kein Kind, was nur ein paar kleine Probleme hat...
Dass das Jugendamt den Eltern das Zepter aus der Hand nimmt, wenn die anderer Ansicht sind, kann vorkommen. Das sind nicht die netten Helfer von nebenan, sondern eine (leider häufig unfähige) Kontrollinstanz.
Von daher kann ich Dein Zögern verstehen.

LG

Heike

4

Wenn dein Kind schwerwiegende Probleme hat und dementsprechend eine I-Kraft bekommt - was eh schon nicht einfach ist, woher willst du denn jetzt schon wissen, das DU sie nur ein Jahr haben möchtest, das dann gleich alles wieder OK ist.
lg
lisa

5

Bundsland ist da wichtig...

6

Hallo,
zunächst einmal ist eine I-Kraft (bis auf wenige Ausnahmen) nicht zum Aufholen der Defizite und zum Fördern da. Sag das dem Sozialamt und du hast sofort die Ablehnung. Da brauchst du dein Kind noch nicht mal beim Gesundheitsamt vorzustellen.
Für das Aufholen der Defizite und Fördern gibt es andere Stellen - das erledigen üblicherweise Therapeuten, Frühförderung, ggf. auch Krankenhäuser, Rehakliniken,... aber eine I-Kraft im Regelkindergarten hat ganz festgeschriebene Aufgaben. Und das, was du hier willst und wie du dir das vorstellst - nein, so eher nicht.
Eine I-Kraft soll das Kind in die Gruppe integrieren und dabei die vorhandenen Einschränkungen und Behinderungen "ausgleichen", sie soll ebenfalls die gesamte Grundpflege erledigen, die das Kind noch nicht selbstständig kann, bzw. eben dabei unterstützen oder in dem Bereich sogar fördern. Sie darf also das Kind ermuntern, selbst das mundgerecht zerschnittene Brotstück in den Mund zu stecken.
Eine typische Förderung einer I-Kraft wäre es auch, wenn sie für ein nicht-sprechendes Kind im Stuhlkreis mitsingt. Es ist auch Aufgabe einer I-Kraft Kinder mit Weglauftendenz oder Kindern mit Epilepsie ständig zu 100% im Blick zu haben. Und eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe der I-Kraft ist die Dokumentation - die gesamte zusätzliche Dokumentation zum Kind, die natürlich in aller Regelmäßigkeit an die zahlenden Ämter geht, erstellt die I-Kraft.
Es ist nicht Aufgabe einer I-Kraft ein Kind zu pflegen (das muss der Pflegedienst machen) und ein Kind in den Nachbarraum zu entführen um es dort zu fördern darf die I-Kraft mal machen, das muss aber die absolute Ausnahme sein (das ist genau das Gegenteil ihrer eigentlichen Jobbeschreibung).
Ansonsten geht ein Antrag je nach Bundesland wohl entweder zum Jugendamt oder zum Sozialamt. Beide Ämter entscheiden das nicht ohne dass das Kind zuvor beim Gesundheitsamt war, d.h. der gesamte Vorgang verbleibt definitiv beim Gesundheitsamt und wie du sicher weißt, wird die Einschulungsuntersuchung vom Gesundheitsamt gemacht. Die Information fließt also ganz legal und ohne dass du es verhindern kannst zur Schule. Was die Schule nun damit macht...das steht in den Sternen. Ich kenne aber keine Schule, die kein Geld braucht. Und so ein Kind, welches eh schonmal I-Status hatte, eignet sich super schnell einen sonderpädagogischen Förderbedarf zu bekommen.
Ich kenne Kinder, die im Kiga eine I-Kraft hatten und danach nicht mehr. Das ist nicht unüblich. Es ist aber sehr komisch, dass im letzten Kigajahr ein I-Status anerkannt wird, der dann in der 1. Klasse wieder weg soll. Das passt nicht. Einen I-Status bekommt man nicht, nur weil man mal ein paar Therapien und ein bisschen Förderung braucht. Du solltest schon ein hochrangiges ärztliches Gutachten haben, wo drin steht, dass dein Kind einen I-Status benötigt. Unter hochrangig verstehe ich Einrichtungen wie SPZ, KJP oder Fachärzte aus Krankenhäusern, die dein Kind behandeln. Weißt du, es ist einfach so - entweder man braucht den I-Status, oder man braucht ihn nicht. Da gibt es nichts zu überlegen und eine Wahl hat man auch nicht.

8

Es hilft halt alles nichts, wenn du das Bundesland nicht nennst.

Ansonsten würde ich auf keine Antworten von Laien hier im Forum vertrauen. Man kann in dem Bereich tatsächlich vieles falsch machen und hinterher hast du Theater mit Aufnahme in die Grundschule etc. Aber das ist u.U. auch alles bundeslandabhängig. Lass dich bitte gut beraten.