Erweiterte Schulische Betreunung vorzeitige Kündigung AWO Hessen

Hallo

Meine Große besucht eine erweiterte Schulische Betreunung seit 3 wochen knapp.Wir möchten vprzeitig Kündigen..
Laut Vertrag können wir frühstens zum 31.01.19 kündigen... Ich würde sie gerne rausnehmen und nur die Monatlichen Betreungskosten zahlen. Also ohne essen..
Ist das möglich? Im vertrag steht dazu nicht nur die Kündigungsfristen. Wenn ich sie vorzeitig rausnehmen würde, müsste ich auch das Essensgeld bezahlen?
Es ist die AWO in Hessen...

Viellt. hat jmd erfahrung

Bedanke mich recht herzlich in vorraus bei euch?

Lg Ceyda

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Hi!
Ich würde beim Träger nachfragen, hier kann dir vermutlich niemand eine genaue Antwort geben. Bei uns müsstest du, solange der Vertrag läuft sowohl Betreuung als auch Essenskosten bezahlen,auch wenn dein Kind dies nicht nutzt.
Unser Träger ist auch die AWO.
Lg

Sandra

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"Laut Vertrag können wir frühstens zum 31.01.19 kündigen"

Das scheint doch recht deutlich zu sein. Die Anmeldung erfolgt immer für mindestens ein halbes Schuljahr.

Wenn es möglich wäre jedem Monat zu kündigen, um sich dann ggf, zwei Monate später wieder anzumelden, wäre der dahinter steckende Verwaltungsaufwand sehr hoch.

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Das kommt drauf an, was im Vertrag steht. Habt ihr nen pauschalen Monatsbetrag, in dem das Essen enthalten ist, dann muss bis zum 31.01. gezahlt werden. Habt ihr ne genaue Abrechnung, wird auch nur bezahlt, was in Anspruch genommen wurde. Steht dazu nirgends was im Vertrag - was ich wirklich bezweifle - , dann würde ich bei der AWO selbst nachfragen. Denn auch deren Verträge unterscheiden sich nach Bundesland und ggf. sogar nach Kreis.

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Wenn im Vertrag Essens- und Betreuungskosten separat aufgeführt sind, dann hast du eine Chance, dass das geht.
Aber wenn (wie bei uns) bei der Betreuung die Essenskosten nicht separat ausgewiesen sind, sondern das ganze als Paket angeboten wird, dann wirst du keine Chance haben. Trotzdem: Versuchen kann man es immer, fragen kostet nichts.

Falls ihr euch "im Guten" trennt, könnte es auch erfolgsversprechend sein, dass du anbietest, den Platz für ein neues Kind frei zu machen, sobald eines ausser Termin nach einem freien Platz fragt. Das würde ab Eintritt deine Kosten übernehmen. Das klappt aber nur, wenn die Betreuung ausgebucht ist.

Rechtlich dürfen sie deinen Platz nämlich keinem anderen Kind anbieten, solange du zahlst. Sie müssten ihn frei halten. Je nach Betreuungsschlüssel und Institution sind sie aber durchwegs mal froh, wenn ein neues Kind aufgenommen werden kann. Aber das bedingt, dass
a) die Institution ausgebucht ist
b) der Betreuungsschlüssel nicht eh noch weitere Kids erlaubt
c) dass ihr euch nicht schon überworfen habt und sie dir dann auch ehrlich melden, dass z.B. ab Oktober ein neues Kind den letzten (deinen) freien Platz kostenmässig übernimmt.

Unser Hort ist riesig. Da käme man damit nicht durch, da eh immer freie Plätze existieren... fragen kann man aber immer.
Ich weiss, das ist ärgerlich... ich habe auch für ein weiters Semester den Hort für einen Mittag gebucht - und meine Tochter kriegt das jetzt so easy hin ohne Hort (macht plötzlich selber ab, ruft an zu wem sie spielen gehen darf, macht Hausaufgaben bevor sie spielen geht...) da wäre das nicht nötig... Aber vor den Ferien war eben alles noch anders... Unser Pech - und unser Glück, dass sie sich so gut entwickelt.

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Hallo,

ich arbeite als Geschäftsführerin einer Schulbetreuung in Hessen.
Ich würde an deiner Stelle beim Träger nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Wenn bei noch eine Warteliste vorhanden ist, wird es bestimmt kein Problem sein.

Versuch macht klug ;-)
LG Sabine