Klassenkonferenz

Hallo!
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten, wie eine Klassenkonferenz abläuft?
Wer ist anwesend, welche Ordnungsmaßnahmen / "Strafen" können beschlossen werden?
Falls das eine Rolle spielt: Saarland
Danke

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Ich kenne mich mit dem Saarland nicht aus, aber bei uns ist es so:

In der ersten Konferenz geht es um Erziehungsmaßnahmen. (Das ist noch nicht sooo kritisch.)
Hier sind die Lehrkräfte des Kindes dabei und die Elternvertreter. Manchmal ist auch die Schulleitung dabei, muss sie aber nicht. Das Kind selbst und die Eltern sind an meiner Schule auch immer eingeladen, and der Schule meiner Tochter waren sie aber nie dabei... Es wurde aber natürlich vorher mit ihnen beredet.
Bei einer Ordnungsmaßnahme (ab der 2. Konferenz) sind Schulleitung und betreffende Personen immer dabei.

Erziehungsmaßnahmen sind bestimmte Abmachungen, die das Kind einhalten soll und die auch regelmäßig reflektiert werden. Bei uns wird bei jüngeren Kindern gerne eine Art Tagebuch geführt. Es kann die Stunde/ die Pausen etc. betreffen.
Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, kommt die nächste Konferenz mit Ordnungsmaßnahmen, hier kann es zum (Teil)Ausschluss, Klassenwechsel etc. kommen.

Je nachdem was passiert ist und wie gut die Kommunikation vorher war, geht so eine Konferenz sehr schnell. Lehrkräfte einigen sich meist vorher schon auf sinnvolle Maßnahmen.

Liebe Grüße

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Hi,
die Elternvertreter? Was haben die denn mit den Vergehen eines bestimmten Kindes zu tun? Ist das datenschutzrechtlich abgesegnet?
@TE: an meiner alten Schule - die sehr gut ist - verlaufen die Konferenzen folgendermaßen: die Eltern werden per Brief zur Anhörung vor der Konferenz eingeladen und auch eigentlich immer dafür gesorgt, dass sie dabei sind. Da es eine weiterführende Schule ist, wird das Kind/ Jugendliche,r angehört und die Eltern ebenfalls, zuvor werden die Vergehen vorgelesen. Dann verlassen Kind und Eltern den Raum, mit dem Hinweis, dass sie schriftlich über das Ergebnis der Konferenz informiert werden und gehen dürfen. Die Mitglieder sind mind. einer der Klassenlehrer, ein Mitglied der Schulleitung und möglichst viele der in der Klasse unterrichtenden Lehrer.
Nach der Anhörung wird die Maßnahme festgelegt und die Klassenlehrer schreiben den Brief mit einem riesigen Anhang zur Rechtsmittelbelehrung (Widerspruchsrecht usw.), der wird dann direkt rausgeschickt.
An meiner jetzigen Schule gibt es einen Brief mit der Androhung einer Maßnahme (Unterrichtsausschluss o.ä.) und möglichst viele der in der Klasse unterrichtenden Lehrer und ein Mitglied der SL konferieren über den Schüler. Über das Ergebnis wird auch per Brief schriftlich informiert, mit Rechtsmittelbelehrung.

vlg tina

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Achso, BaWü.

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Hallo,

da es sich um eine Konferenz handelt, müssten die erzieherischen Maßnahmen schon durchgeführt worden sein, so dass die nächste Maßnahme die Konferenz ist.

Ladungsfrist für die Konferenz ist eine Woche. Teilnehmer der Konferenz sind ein Mitglied der Schulleitung, in der Regel die klassenleitung, möglichst mindestens 1 Elternteil sowie das Kind.

Zuerst gibt es eine Anhörung aller Beteiligten, die letztendlich erfolgende Ordnungsmaßnahme hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Das kann tageweiser Ausschluss vom Unterricht sein oder Ausschluss von Wanderfahrten oder Maßnahmen, die mit dem vergehen in Zusammenhang stehen. Schlimmstenfalls die Androhung der Entlassung von der Schule bzw. die Entlassung. Aber bis es dazu kommt müssen ein paar mehr Konferenzen ins Land gehen.
Eine Maßnahme könnte aber auch die Überweisung in die parallele Lerngruppe sein, bei Monbing oder Anwendung von körperlicher Gewalt.

VG

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In Hessen kann eine Klassenkonferenz auch eine pädagogische Maßnahme (d.h. eine erzieherische Maßnahme) beschließen. D.h. es muss keine Ordnungsmaßnahme (Ausschluss vom Wandertag o.ä.) beschlossen werden.

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Und je nachdem was vorgefallen ist, kann natürlich auch beim ersten Vorfall eine Konferenz den Ausschluss vom Unterricht vorschlagen. Beschließen muss das hier der Schulleiter.

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Hallo,
in meiner damaligen Schule war es so, dass die Lehrer, das betroffene Kind, ein Elternteil und ggf. auch die Schulleitung mit dabei sind. Je nachdem was vorgefallen ist, waren auch die betroffenen Personen mit dabei.
Es wird besprochen, warum die Klassenkonferenz stattfindet und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Z.B. Strafarbeit, eine Entschuldigung an die geschädigte/n Person/en, usw.