Unfall in der Schule - war das fahrlässig?

Hallo,

ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgender Geschichte:

Vor ca. zwei Monaten wurden auf dem Schulhof Bäume gefällt, die wohl morsch waren. Das Fällen geschah auf Anordnung des Schulamtes ohne Rücksprache mit dem Rektor. Überraschend waren die Bäume gefällt, die Arbeiter hatten den Auftrag und führten ihn aus.

Die Baumstämme wurden auf dem Schulhof liegen gelassen. Einige Kinder nutzten die Stämme zum Klettern und Balancieren ( einer der Stämme ist liegend ca. 1m hoch).

Mein Kind (das ebenfalls fleißig mitkletterte) fragte den Konrektor, ob das Klettern überhaupt erlaubt sei. Seine Antwort: „Solange sich keiner verletzt ist das erlaubt.“

So, nun hat sich ein Kind verletzt. Es ist vom Baumstamm gestürzt und hat sich drei Wirbel gebrochen. Jetzt sind die Baumstämme durch ein Flatterband gesperrt, das Klettern ist nun verboten.

Was meint ihr: hat die Schule fahrlässig gehandelt?

LG,

ez

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Hallo!

Ich finde, das hängt davon ab, wo die Stämme lagen / liegen.
Liegen die Stämme auf einer Wiese, wo der Untergrund eher weich ist, hätte ich das Klettern auch erlaubt, wenn sie im gepflasterten Bereich liegen, ist es tatsächlich fahrlässig.
Allerdings frage ich mich, wie blöd man fallen muss, wenn man sich bei einem Sturz aus so geringer Höhe (1m ist für Kinder doch keine Höhe) 3 Wirbel bricht. Aber das hängt vermutlich damit zusammen, dass die Kinder kein gescheites Körpergefühl mehr entwickeln können. Bei uns in der Schule gilt mittlerweile die Regelung, dass Erstklässler nur so hoch in die Kletterpyramide klettern dürfen, wie sie groß sind - das Ding ist locker 5m hoch, und die Kleinen müssen am Boden bleiben, damit nichts passiert. Mein Sohn ist im Kindergarten auf Bäume geklettert, das war nie ein Problemm.

LG

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Problem natürlich #klatsch

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Ich denke nicht, dass sich ein Kind beim Sturz auf einen flachen Untergrund 3 Wirbel so leicht bricht. Die halten einiges aus. Aber das waren gefällte, morsche Bäume - wer weiß, worauf das Kind gefallen ist. Und dann geht das schnell...eigene, leidvolle Erfahrung aus dem Ferienlager.

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Ich finde nicht, dass da Fahrlässigkeit seitens der Schule vorliegt.
Bei uns gibt es Balancierbalken im Schulhof und ein mega Klettergerüst. Auch da kann ein Kind runterfallen und sich verletzen.
Ebenso hat sich ein Klassenkamerad meiner Tochter beim Fußballspielen in der Pause (gibt ne Wiese, da ist das erlaubt), das Sprunggelenk gebrochen.

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Danke für deine Antwort.

Ja, Spielgeräte sind zum Spielen freigegeben, das ist klar. Wenn Unfälle passieren, bleibt das ohne Konsequenzen, die Spielgeräte werden nach einem Unfall nicht für alle anderen Kinder gesperrt.
Bei den Baumstämmen ist das jetzt der Fall.

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Bei Spielgeräten gibt es klare Vorschriften, z.B. was den Bodenbelag drumherum betrifft. Um die Baumstämme war ja sicher kein weicher federnder Boden, z.B. Sand, Gummi?

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Unterschied läge darin, ob er beim klettern sich verletzt oder dem Baum sich bewegt hatte und eingezwängt hätte...
wiefern ein gefällter, liegendgelassener Baum als Gefährdung gilt, keine Ahnung, aber verantwortlich sind der Auftraggeber, also das Schulamt selbst....

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Hallo.

Ich persönlich finde nicht, dass die Schule fahrlässig gehandelt hat.
Aber das wird sich spätestens dann klären, wenn die Krankenkasse den Regressfall prüfen lässt.

LG

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Nichts Krankenkasse. Das gilt als Schulunfall und wird über die Unfallversicherung abgerechnet!

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Das trifft eben nicht zu, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde - und das ist in diesem Fall alles andere als eindeutig.

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Ich finde Kinder werden heute zu sehr in Watte gepackt, generell. Natürlich ist eine solche Verletzung sehr ernsthaft und unbedingt zu verhindern. Ein Kind, dass es aber gewöhnt ist sein Risiko und sein Können einzuschätzen würde vermutlich garnicht erst runter fallen.

Deshalb meine Antwort: Nein, ich finde die Schule hat nicht fahrlässig gehandelt. Das einzige was ich gefährlich gefunden hätte wäre, wenn die Bäume nicht sicher gelegen hätten und ins rollen geraten wären. Aber von einem liegenden Baumstamm runter fallen finde ich gehört in die Kategorie "dumm gelaufen" bis "selber blöd".

Wir waren früher als Kinder viel im Wald unterwegs und sind auf die höchsten Bäume geklettert, nie ist etwas passiert. Freunde, die uns aus der Stadt besuchen kamen haben sich dafür sehr oft verletzt. Sie waren es nicht gewöhnt ihr Risiko einzuschätzen, weil sie vermutlich schon als Kleinkind nie ihre Grenzen ausgetestet haben.

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Hier turnen die Kinder auch auf der steinernen Tischtennisplatte, auf großen Steinen, schaukeln deutlich höher als 1 m, springen von Hügeln oder einer Betonröhre - ich würde das unter "passiert halt" verbuchen. VG

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Das werden wir hier alle nicht beurteilen können, jedoch wird die KK mit sicher Regressforderungen stellen, und ich würde mich nicht wundern wenn das in einem Gerichtsverfahren endet.

Gefällte Bäume auf dem Schulhof liegen zu lassen, ist zumindest schon mal nicht besonders schlau, wenn diese - weil morsch - gefällt wurden.

Dem Rektor/Konrektor geht gerade sicher der A*** auf Grundeis. Das Dumme ist nur, dass das Kind das Nachsehen hat und evtl. sein ganzes weiteres Leben unter den Folgen leiden wird.

Andrea

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Die Kk hat damit nichts zu tun!

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Oh doch, denn die wird die Behandlungskosten auf den "Verursacher/Verantwortlichen" abwälzen.

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Hallo,

Also ich möchte nur mal anmerken das man sehr wohl einen Unterschied machen muss zu Spielgeräten und sonstigen Dingen die Kinder (ja auch meine und zwar besonders gerne bespielen bsp aufgerichtete Holzstämme der Nachbarn 🙀).
Wir haben im Ort den Spielplatz saniert und die Geräte sind alle tüv geprüft und der tüv müsste auch nochmal kommen wegen der mindestabstände/ Untergrund/Matten etc.

Die Schule ist sehr wohl in der Haftung! Und das hat m.M. Nichts mit in Watte packen zu tun. Es handelt sich nicht um ein „reguläres“ Spielgerät.
Ganz ehrlich wir wohnen auf dem Land und hier wird so ziemlich alles beklettert was nicht niet und nagelfest ist, aber bei gefällten Bäumen ist Schluss. Bei uns durfte im Winter auch die Riesen Schneeberge nicht beklettert werden in der Schule. Haftungsausschluss!

Ich denke dass das ganze noch ein Nachspiel haben wird. Ich würde es jedenfalls bei 3 gebrochenen Wirbeln nicht darauf beruhen lassen.

Viele Grüße
Marie

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Hallo,

ich bin der Meinung, dass die Schule hier grob fahrlässig gehandelt hat. Wie kann es denn sein, dass die Baumstämme da einfach rum liegen? Wie schnell rollen die weg. Ist doch logisch, dass die Kinder da drauf klettern. Es war nur eine Frage der Zeit, dass da was passiert.

Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass das Kind irgendwelche Kunststücke zeigen wollte, wenn es im Turnen ist. Schlimm für das Kind.

Ich würde die Schule ganz klar zur Rechenschaft ziehen.

LG

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"Wie schnell rollen die weg."

Nach den Stürmen der letzten Wochen liegen bei uns viele gefällte Bäume. Hier ist die Rede von Stämmen von einem Meter Höhe. Die rollen nicht einfach so weg.

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"einer der Stämme ist liegend ca. 1m hoch" --> EINER steht da, daraus schließe ich, dass die anderen Stämme schmaler sind und sehr wohl weg rollen könnten.

Aber ist auch egal, der Unfall ist nun passiert und ich finde es ganz schlimm!

Verstehe auch nicht, wie man die Kinder da drauf lassen kann. Allerdings haben mir meine Eltern auch beigebracht, dass man nicht auf aufgestapelte Baumstämme klettert, so wie man sie im Wald oft sieht. Ich weiß ja nicht wie die Baumstämme hier in diesem Fall lagen. Alle flach nebeneinander oder aufgestapelt?!

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