Klassen überspringen und Schulpflicht

Hallo!

Ich habe gerade einen Artikel über eine 14jährige Abiturientin gelesen und frage mich nun, wie es in solchen Fällen mit der Schulpflicht aussieht.
Besagtes Mädchen hat 2 auf dem Gymnasium 2 Klassen übersprungen und nach G8 Abitur gemacht. Sie ist also maximal 10 Jahre zur Schule gegangen und wird nun ein Studium beginnen. Aber eigentlich wäre sie doch noch schulpflichtig #kratz (das Mädchen kommt aus Niedersachsen, hier beträgt die Schulpflicht 12 Jahre). Gibt es hier Ausnahmeregelungen? In den entsprechenden Schulgesetzen habe ich dazu nichts gefunden...

LG

1

Hallo

Sowas nennt man dann Sonderregelung.

2

Ich könnte mir vorstellen, dass mit dem Studium die Schulpflicht erfüllt wird.

Macht man die mittlere Reife, verlässt man die Schule ja auch nach 10 Jahren.

6

Hi,
danach geht man aber entweder in Ausbildung und erfüllt seine Schulpflicht durch die Berufsschule oder auf eine Schule, die zum Abi führt. In BaWü ist man bis 18 schulpflichtig.

vlg tina

3

Die Vollzeitschulpflicht endet in Niedersachen nach 9 Jahren. Danach kann die Schulpflicht durch den Besuch von Sekundarstufe II oder einer berufsbildenden Schule erfüllt werden. Ich würde eine Hochschule durchaus unter 'berufsbildend' einordnen.

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen in den entsprechenden Schulgesetzen:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+§+70&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Grüsse
BiDi

13

ich sehe da auch keinen Unterschied zwischenlernen für die Uni und lernen für die Ausbildung.
Bei meinem Sohn war ein hüler der war noch 17 beim Abitur. Er mußte jetzt aber die Zeit zwischen Schulentlassung am Gymnasium bis Studiumsbeginn nicht mit irgendwas überbrücken.

4

Schulpflicht endet nach 9 Jahren, sie auch Mittelschule die mit Quali nach der 9.Klasse die Schule verlassen.

5

Die 9 bzw. 12 Jahre Schulpflicht (da zählt dann der anteilige Besuch der Berufsschule mit rein) gelten auch mit Erreichen des höchstmöglichen Bildungszieles - also Abitur oder Abschluss der Ausbildung, die man ja auch verkürzen kann, als erfüllt.
Ob man auf dem Weg dahin nun eine oder drei Klassen überspringt, ist dabei irrelevant.
Sie ist auch nicht die erste Schülerin, die in dem Alter Abitur macht. Nur halt die erste, die das mit einem Schnitt von 1,0 geschafft hat. Also absolut kein neues "Problem"...

7

Als Laie hätte ich jetzt gesagt, dass ein Studium auch eine Form der Bildung ist.

Berufsschule mit Ausbildungsbetrieb zählt ja auch als Erfüllung der Schulpflicht. Auch wenn die Schultage nur 2x pro Woche sind.


Schwierig stelle ich es mir vor, wenn sie nach dem Abschluss gar nichts machen würde, zu Hause bliebe, keine Lust auf gar nichts hätte, Sabbatjahr machen würde.


Auslandsschuljahre zählen ja auch zur Erfüllung der Schulpflicht.
Ob da immer ein Nachweis erbracht werden muss, dass man DORT zu Schule geht, weiß ich nicht. Bei denen, die ich kenne, die das gemacht haben, musste ein Nachweis erbracht werden, dass sie im Ausland an einer Schule angemeldet sind und bei Rückkehr eine Art Zeugnis oder Anwesenheitsbescheinigung vorlegen.

8

Hallo, also das ist ja mal eine sinnvolle Frage...

Wieso fällt es uns so schwer (ist das nur in Deutschland so???), und überhaupt nur vorzustellen, dass es Bildungsgänge und Lebensläufe außerhalb des 0815 gibt???

Wenn ein Jugendlicher nach der 9. Klasse abgeht und danach ein berufsvorbereitendes Jahr macht, lernt er nicht einmal einen Beruf in diesem Jahr. Er reift einfach nur nach. Und trotzdem erfüllt er die Schulpflicht.

Auch das Junior-Studium ist ne Sonderform. Hier besuchen Schüler statt Unterricht Vorlesungen - zumindest in Teilzeit.

Die müssen dann auch nicht ein Jahr länger am Gymnasium bleiben, weil sie weniger Unterricht hatten #augen

Und natürlich ist eine Universität eine (Hoch)Schule... Eine Bildungseinrichtung. Jedes Bildungsministerium würde bei einem solchen - vielleicht Sonder - Antrag sagen: Prima, nur zu!

9

Mit einem Klick gefunden:

"Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich."

10

In Deutschland geregelte Pflichten, sind immer so "geregelt", dass es ein Hintertürchen gibt, genau für solche Fälle.