Hallo zusammen,
Am 27.08 ist unser Baby 8 Wochen zu früh auf die Welt gekommen und liegt in der Frühgeborenen Station. Nun möchte ich ihn privat versichern bei der Debeka, da ich selber Beamter bin und somit beihilfeberechtigt.
Bevor ich den Vertrag unterschreibe sind mir jedoch zwei Dinge aufgefallen, die mich stutzig machen.
Kurz vorweg: Ich habe beispielsweise einen Krankenhaustagegeld Tarif nicht und wenn ich das richtig verstanden habe werden lediglich die „Versicherungsleistungen“ übertragen, die ich bereits habe. Doch ist das wirklich so? Kann ich für mein neugeborenes nicht alle Tarife buchen ohne Gesundheitsprüfung?
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Beraterin mir diesen Tarif absichtlich verwehrt, weil mein Baby jetzt für längere Zeit in der Station liegen wird. Ich könnte allerhöchsten den Tarif nach einem Monat abschließen, also dann wenn mein Baby voraussichtlich, wenn alles gut läuft, das KH verlassen kann. Dann aber würden sie ein Gesundheitscheck durchführen.
In den Vertragsbedingungen steht:
„Es wird ein Krankenversicherungsschutz für das neugeborene leibliche Kind zum Tage der Geburt gewünscht, welcher nicht höher oder umfassender ist als der eines im gleichen Krankenversicherungsvertrag versicherten Elternteils.“
Ich wünsche mir eigentlich den höchstmöglichen/bestmöglichen Tarif für den kleinen. Daher trifft diese Aussage nicht zu.
Dann steht weiter
„ Die nach den Beihilfebestimmungen bedarfsgerechte Krankenhaustagegeldversicherung nach Tarif KHT wird nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass der spätere Abschluss einer entsprechenden Versicherung von einer neuen Risikoprüfung und von Wartezeiten abhängig ist“
Auch hier wünsche ich mir den Tarif KHT und keinen späteren Abschluss, sondern einen sofortigen „rückwirkend zum Geburtstermin“.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Vllt gibt es ja einige, die sich ein wenig damit auskennen….
Neugeborenes bei der Debeka versichern
Hallo, ich kann dazu nur sagen, dass meine 2 automatisch meine Leistungen bekommen haben. Ich habe Krankenhaustagegeld und sie auch. Ruf doch mal beim Kundenservice der Debeka an. Damit hab ich immer gute Erfahrungen gemacht.
LG und herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Hallo,
dein Kind bekommt nur deinen Tarif mit Kontrahierungszwang. Wenn du einen höheren Tarif willst, gilt dafür nicht der Kontrahierungszwang. Die Kasse darf also die üblichen Gesundheitsfragen stellen und dann entscheiden.
https://www.pkv-kindertarif.de/pkv-kontrahierungszwang/?cn-reloaded=1
Hallo,
bitte lass Dich auch von Deiner Beihilfestelle aufklären.
Ja nach Kombination bei den Eltern (Beamter/Arbeitnehmer, Höhe des Verdienstes und wer das Kindergeld bekommt, etc.) sind manche Dinge gar nicht so möglich, wie gedacht.
Mich hatte man damals nämlich falsch beraten und ich habe mich darüber ziemlich geärgert.
Bedenke z.B. auch, dass Du evt. Deine Prozentanteile ändern musst, sonst bist Du ggf. über bzw. unterversichert.
Ich musste damals nach der Geburt nur noch 45 % an die Krankenkasse einzahlen und bekam dafür 55 % Beihilfe, um dann nach dem Jahr Elternzeit zu erfahren, dass das Kind nicht bei meiner Beihilfeberechnung bleiben kann, wenn mein Freund weiterhin das Kindergeld bekommt.
Die 5% die ich dann wieder aufstocken musste um nicht unterversichert zu sein, musste ich dann in der Höhe meines damals aktuellen Alterssatz nachversichern. Konkret bis ich heute zu 45 % mit Eintrittsalter 19 Jahre und 5 % mit Eintrittsalter 36 Jahre versichert, dass macht circa 1,50 EUR im Monat für den Rest meines Lebens an mehr Krankenkassenbeträgen aus, dafür das ich ein Jahr lang 5 % an Krankenkassenbeiträgen gespart habe. Solche kleinen, aber feinen Fallstricke des Versicherungsrechts sagt einem nur keiner vorher.
Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, aber höre Dir auf jedenfall auch jemanden von der "anderen Seite" (Beihilfe) an, bevor Du Dich entscheidest.
Alles Gute für Euer Baby.
VG lachris