Hallo 🙋🏼♀️ mein Sohn im Oktober 2018 geboren mit einer angeborenen Gehirnfehlbildung wäre die geplante Einschulung vor dem 7 Geburtstag 2025 in Hessen. Der Kindergarten empfiehlt eine Zurückstellung zu beantragen. Das würde heißen er würde erst vor seinem 8 Geburtstag eingeschult werden. Weiß jemand ob man den Antrag auf Zurückstellung gleichzeitig mit dem Antrag auf Schulbegleitung beantragen kann? Denn sollte die Zurückstellung abgelehnt werden benötigt er eine Schulbegleitung. Parallel haben wir ihn für eine Privat Schule angemeldet. In der Hoffnung, dass er da genommen wird. Jedoch weiß ich nicht, ob er auf einer privaten Schule angenommen wird, wenn der Antrag auf Zurückstellung genehmigt wurde. Vielleicht kennt sich damit jemand aus oder war in einer ähnlichen Lage.
Einschulung/Zurückstellung/Schulbegleitung
Hallo,
welchen Förderbedarf habt ihr denn beantragt? Das ist ja erstmal der erste und wichtigste Schritt.
In Hessen ist eine Rückstellung zwar recht problemlos möglich, aber es gibt hier die Rückstellung in die Vorklasse. Du stellst nur einen Antrag auf Rückstellung, aber das Schulamt entscheidet wohin dein Kind kommt. Das kann der Kindergarten, die Vorschulklasse einer Förderschule oder die Vorschulklasse der regulären Grundschule sein. Mein Ältester hat den Förderbedarf Sprache und kam so in die Vorklasse der Sprachheilschule. Ab Klasse 1 war er dann inklusiv beschult.
Die Schulbegleitung kannst du erst beantragen, wenn der Beschulungsort feststeht. Sie wird nie pauschal genehmigt, sondern ist an das Schuljahr, die Schule, dein Kind mit einer bestimmten Stundenzahl gebunden. Du könntest natürlich vorher schon einen Zweizeiler schreiben, nur der würde wahrscheinlich vollkommen ignoriert werden.
Bei Privatschulen meldet man ein behindertes Kind eigentlich nicht einfach an, sonst ist man schneller wieder draußen als man drinnen war. Diese Schulen dürfen die Schüler nämlich recht problemlos rauswerfen. Wir waren bei der Schulleitung, haben die Kinder vorgestellt. Danach gab es eine ganze Woche Probeunterricht, danach hat die Schule gesagt unter welchen Bedingungen sie die Kinder nimmt. Wir waren bei einigen Privatschulen, aber dieses Verfahren war üblich. Meine Kinder waren in einer Montessori. Der Kleine hat bereits seinen Abschluss (FB Lernen) und der Große macht gerade Abitur.
"aber das Schulamt entscheidet wohin dein Kind kommt."
Das ist auch nicht immer so. Bei einem Kindergartenfreund meiner Tochter hat das Gesundheitsamt zur Rückstellung geraten. Da die zuständige Grundschule aber keine Vorklasse hatte wurde den Eltern freigestellt, das Kind in die Vorklasse einer anderen Schule (3km entfernt vom Wohnort, 40 Minuten Fußweg oder 35 Minuten mit dem ÖPNV - ein Auto hatte die Familie nicht) zu schicken oder noch ein Jahr im Kindergarten zu lassen.
Bei uns in der Stadt gibt es nicht so viele Schulen mit Vorklasse, und da die Kinder diese Schulen ja auch erreichen müssen, wird es den Eltern oft freigestellt, das Kind noch im Kindergarten zu lassen.
LG
Da gibt es den Schülerspezialverkehr. Das ist notfalls Einzelbeförderung im Taxi … das zahlen die Eltern nicht, eben WEIL die Schule zugewiesen wird.
Bei uns kann der Rückstellungsantrag erst bei der Schulanmeldung gestellt werden. Diese findet meist im März statt. Grundsätzlich finde ich eine Einschulung mit fast acht schon sehr spät. Kommen dann später erneut Schwierigkeiten und das Kind muss z.B. eine Klasse wiederholen wird der Abstand riesig. Zudem sehe ich es sehr kritisch, Kinder mit Förderbedarf einfach mal zurück zu stellen. Warum soll sie der normale Kita Alltag mit ihren Baustellen weiter bringen, nur weil man ein Jahr älter ist, sind die Baustellen nicht weg. Ich würde mir eher ein Weg mit besonderer Förderung suchen, um dem Kind einen bestmöglichen Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.