Ablehnungsbescheid der Wunschgrundschule

Hallo zusammen,
wir haben Freitag den Ablehnungsbescheid unserer Wunschgrundschule erhalten, an der wir im vergangenen September unseren Sohn angemeldet haben.
Die Wunschgrundschule ist tatsächlich von unserem jetzigen Wohnort nicht die nächstgelegene Schule. In der Ablehnung stand drin, dass wir uns nun kurzfristig bei der näher gelegenen Schule melden sollen.
Wir hatten uns bewusst für eine andere Schule entschieden, da unser Sohn zum einen bereits dort um die Ecke die Kita besucht und dementsprechend auch einige seiner Kita-Freunde dort hingehen werden. Des Weiteren liegt die Schule für beide Elternteile auf dem
Arbeitsweg. Die näher gelegene Grundschule wäre tatsächlich ein Umweg. Außerdem leben auch Großeltern in unmittelbarer Umgebung der Wunschgrundschule, die regelmäßig die Betreuung unseres Sohnes übernehmen.
Jetzt kam auf jeden Fall die Ablehnung.
Nun ist es aber sehr wahrscheinlich so, dass wir in absehbarer Zeit umziehen werden und dann wäre die Wunschgrundschule doch die näher gelegene Schule und fußläufig erreichbar.
Hat jemand eine Ahnung, wie sich das dann verhält?
Ich hatte heute versucht das Schulamt zu erreichen, leider ohne Erfolg. Hätte dort gerne die Problematik geschildert, um zu erfahren, ob wir unseren Sohn nun trotzdem an der anderen Schule anmelden müssen oder ob wir die Wunschgrundschule noch einmal kontaktieren sollen, um dies mitzuteilen.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation.
Wir wohnen übrigens in NRW!

Ich danke euch schon mal im Vorfeld.

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Habt ihr schon einen Mietvertrag, Kaufvertrag o.ä. unterschreiben? Dann würde es sich eventuell lohnen nochmal das Gespräch zu suchen.
Ansonsten ist eure Aussage leider wohl nichts wert, d.h. solange ihr den Umzug nicht nachweisen könnt, wird das keine Schule als Begründung akzeptieren.

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Danke dir für die schnelle Rückmeldung.
Der Vermieter ist jetzt noch bis Ende der Woche im Urlaub, der Mietvertrag ist soweit vorbereitet und könnte kurzfristig unterschrieben werden.
Der Umzug wird allerdings erst im April/ Mai stattfinden.
Sollte es tatsächlich so sein, dass wir unseren Sohn nun hier an der Schule anmelden müssen, wäre der ganze Umzug zu überdenken, da es sonst morgens wirklich mehr als stressig wäre, da wir ja unseren Sohn erst zur anderen Schule fahren müssten, um dann wieder den Weg zurück zu fahren zur Arbeit.
Auch nachmittags wäre es mehr als schwierig, da wir mit unseren Arbeitszeiten gar nicht die Abholzeit der OGS einhalten könnten, falls wir dort überhaupt noch einen Platz bekommen würden.

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Wenn ihr den Mietvertrag wirklich so zeitnah unterschreibt, solltet ihr unbedingt Widerspruch einlegen. Im Widerspruch gleich den neuen Sachverhalt schildern, Mietvertrag ggf. mitschicken. Wenn ihr dann zum Einzugsgebiet der Grundschule gehört, dürfte es keine Probleme geben, dass er an eurer Wunschschule angenommen wird. Zumindest ist es in Thüringen so...

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Hallo!

Ich würde Widerspruch einlegen.
Hier (allerdings Hessen, hier gilt im Grundschulbereich Sprengelpflicht) hat vor ein paar Jahren eine Familie mit ähnlicher Konstellation (allerdings ohne geplanten Umzug) geklagt und Recht bekommen. Die Familie wohnte zwischen Schule A und B, Schule A war näher, aber das Kind sollte nachmittags von den Großeltern betreut werden, die deutlich näher an Schule B wohnten. Das Schulamt hatte den Gastschulantrag zunächst abgelehnt mit der Begründung, dass Schule A ja eine gute Nachmittagsbetreuung hätte und damit die Betreuung durch die Großeltern nicht erforderlich wäre...
Eine Woche vor Schulbeginn war die Gerichtsverandlung...

LG

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Dankeschön für die Infos.
In das Thema Widerspruch habe ich mich auch schon eingelesen. Das hatten wir auch erwägt.
Das ist jetzt alles total blöd, weil man überhaupt nichts planen kann.

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Wendet euch an einen Anwalt, der auf Schulrecht spezialisiert ist. Sollte der Beratungstermin außerhalb der Widerspruchsfrist liegen, trotudem innerhalb der Frist widersprechen mit dem Hinweis: Begründung folgt.

Viel Erfolg!

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Hier nicht NRW aber man kann gegen sowas ja Widerspruch einlegen. In diesem Widerspruch nochmal alle Gründe darlegen (hattet ihr das bei der Anmeldung nicht getan?). Bei der Schule und beim Amt anrufen schadet auch nicht aber die sind oft abweisend. Und klar, wenn voll dann voll. In der Realität ist es nun ja aber oft so, dass sich noch was verschiebt. Ich kenne eine Reihe von Familien, die dann an einer anderen Schule angemeldet aber trotzdem nicht locker gelassen haben. Immer wieder nachgefragt beim Schulamt. Dann wurde kurz vor Schulbeginn (in einem Fall sogar AM TAG der Einschulung) was frei und sie sind reingerutscht. Da braucht man natürlich Nerven aber das Schlimmste was passieren kann ist ja man geht halt doch in die andere Schule.

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Danke für die Rückmeldung.
Das er dort in die Kita geht und auch viele der Kinder, die mit ihm in die Kita gehen, dort zur Schule gehen, ist bekannt.
Ebenso hatten wir mitgeteilt, dass die Großeltern regelmäßig die Betreuung übernehmen.
Zur Anmeldung war der Umzug noch nicht konkret.
Das hat sich kurzfristig ergeben und da alles passte (Schule in der Nähe, Tagesmutter der kleinen Schwester in der Nähe, Oma und Opa um die Ecke und unser verkürzter Arbeitsweg) würden wir es gerne machen.
Bloß wenn er auf die andere Schule muss, wäre es einfach mehr Stress als alles andere.
Den Platz bei der Tagesmutter ab Sommer haben wir auch erst kürzlich bekommen, daher konnten wir das damals auch nicht angeben.

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das ist kein Grund

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Bei uns wird abgelehnt, wenn die Klassen mit Kindern aus dem Einzugsgebiet voll sind.
Da es eine maximale Größe der Klassen gibt, wird sich da streng dran gehalten.

Da gibt es dann nur die Möglichkeit zu hoffen, dass evtl ein Kind noch wegzieht oder ähnliches.

Aber wenn man bei euch Einspruch einlegen kann, dann versuch es doch. Viel Glück.

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Vielen lieben Dank erstmal.
Ja Widerspruch kann man einlegen, werden wir dann wohl auch tun.
Zumindest versuchen kann man es ja.
Wäre natürlich schön, wenn es irgendwie noch klappt, ansonsten würde ein Umzug fast mehr Stress mit sich bringen als hilfreich sein.

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Ich würde Widerspruch einlegen - meines Wissens hast du dazu 14 Tage Zeit - und das damit begründen, dass ihr umzieht und damit zum Einzugsgebiet der GS gehört.

Da das jetzt ja noch relativ frühzeitig ist, sollte das eigentlich kein Thema sein.
Bis zur Einschulung ist es ja noch etwas hin.

Beim Kurzen in der Klasse war damals ein Kind, was nach der Einschulung nur 1 Monat in der Klasse war - die Eltern sind dann umgezogen und das Kind durfte dann auch in die andere GS wechseln.
Das war wohl sehr spontan und hat trotzdem geklappt.

Bearbeitet von Elise22
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Lieben Dank dir !
Sogar einen Monat ist Zeit für den Widerspruch, so steht es im Ablehnungsbescheid.
Dann werden wir das auf jeden Fall so machen, in der Hoffnung, dass es klappt !

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Solange ihr nicht in irgendeiner Form nachweisen könnt, dass die Wunschschule bald im Wohnbezirk liegt passiert auf Amtseite nichts.

Also ja, erstmal an der anderen Schule anmelden, damit euch nichtkommerzielle andrer Seite Stress droht, weil das Kind ja angemeldet werden muss.

Aber eine Anmeldung ist ja nichts endgültiges, mit einem Umzug geht da was.

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Danke dir!
Ja daran habe ich auch gedacht, nicht dass anderswo her Ärger droht.
Auf der anderen Seite habe ich aber gelesen, dass man, wenn man Widerspruch einlegt, nicht an einer anderen Schule anmelden soll.
Da bin ich auch gerade überfragt, wie das nun ist.

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Ja, das Schulamt würde ich auf jeden Fall nochmal versuchen zu erreichen.
Danke dir !

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Ich würde auch gleich über einen Anwalt das Einspruchschreiben formulieren lassen und es nicht erst selbst ran.

So hat es eine Bekannte hier bei uns in der Stadt gemacht und mit Erfolg.
Und sie hatte nicht das Umzugsargument, lediglich das Geschwisterargument, was aber vor der ersten Ablehnung nicht geschützt hat.

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Danke dir !

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Aus welchem Grund wurde überhaupt abgelehnt? In NRW ist ja der Sprengel aufgehoben seit Jahren.

Wenn die Schule zu viel Anmeldungen hat, dann ist das eben so.

Allerdings würde ich in Anbetracht eures zeitnahen Umzugs schriftlich Widerspruch einlegen und diesen begründen. Und zwar zur Schule schicken, nicht zum Schulamt. Das würde ich mir im Hinterkopf behalten, Fall der Widerspruch nicht erfolgreich ist.

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Hallo, ja es ist schon richtig, dass es zu viele Anmeldungen gab und daher abgelehnt werden musste. Gründe waren zum einen eben der Schulweg bzw. dass eine andere Grundschule näher am Wohnort liegt und der andere Grund war, dass bislang keine Geschwister die Schule besuchen.
Bzgl des Schulwegs/ Wohnorts wissen wir nun schon mal, dass ein Mädchen, dass nur 2-3 Straßen weiter weg lebt, also wirklich minimal näher an der Wunschschule, keine Ablehnung erhalten hat. Für sie wäre aber genau genommen auch die andere Schule näher…
Scheint also knapp gewesen zu sein.

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Dann sind die Ablehnungsgründe korrekt.

Allerdings bin ich sicher, dass ihr mit dem Argument des Umzugs dennoch durchkommt.