Einsicht in Schülerakte

Hallo,

hat man als Elternteil das Recht, die Schülerakte des eigenen Kindes einzusehen?
Falls ja, wie muss man da vorgehen?

LG

1

Hallo,

versuchen wirs mal mit Logik ;-)

Es ist dein Kind - warum also nicht?

Sage in der Schule Bescheid, dass du gern einen Blick in die Akte werfen möchtest und bitte um einen Termin.

LG Marion

7

Ich bin ziemlich neugierig. ;-)

2

Ja, Du hast grundsätzlich das Recht dazu, aber nur unter Aufsicht.

Gruß

Manavgat

6

Danke.
Ist es auch geregelt, was drin stehen darf?

3

Hallo!

Glaube nicht, dass sich der Einblick lohnt. Alles was darin abgeheftet ist, hast Du bestimmt gesehen und teilweise unterschrieben (Zeugnisse, Hinweise, Verweise,...)
Ansonsten sind da noch die Daten des Kindes (Geburtstag, Eltern, Adresse, ...)

Kannst ja mal reinschauen - aber nicht enttäuscht sein von sooo viel Papier.

Gruß Su007

4

Dem würde ich widersprechen.

Als ich in der 6. Klasse die Schulakte durchsah, musste ich feststellen, dass die Grundschullehrerin eine Sonderschulüberprüfung in der 3. Klasse hatte durchführen lassen. (Ohne das von ihr "gewünschte" Ergebnis!). Ich bin vom Glauben abgefallen - niemand hatte mich informiert!

Gruß

Manavgat

5

Ja, darum geht es mir nämlich.
Ich denke, dass da was drin steht, was über Zeugnisse hinausgeht.

Wird die Schülerakte eigentlich bei der Anmeldung an einem Gymnasium (in ein paar Monaten gibt es ja Übertrittszeugnisse) dort vorgelegt?
D.h. sieht die weiterführende Schule die Akte erst, wenn das Kind bereits dort zur Schule geht oder schon vorher?

LG

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