Wie bekomme ich einen Antrag zum Schulwechsel durch??

Hallo,

mein Problem ist folgendes: Mein Sohn wird im Sommer eingeschult und muß ja eigentlich auf die Schule in unserem Einzugsgebiet gehen. Er geht aber schon 3 Jahre in einen anderen Kindergarten, weil wir damals in unserem keinen Platz bekommen haben. Dort hat er nun natürlich auch seine Freunde die auch diesen Sommer eingeschult werden. Wir möchten nun, das er dort auch zur Schule gehen kann u.a. auch weil uns dort auch alles besser gefällt und unserem Sohn natürlich auch. Meinen Arbeitgeber kann ich leider nicht angeben, weil ich im Nachtdienst arbeite und auch nur am Wochenende. Ich habe nun gedacht ich konnte mir von unserer Kinderpsychologin bescheinigen lassen, dass es für unseren Sohn besser ist, wenn er in seinem gewohnten Umfeld bleibt (wir hatten eine schwere Zeit mit unserem 2. Kind weshalb unser Sohn mit extremen Wutanfällen auffiel und er deshalb mit Erfolg behandelt wird), aber bei der Schuluntersuchung wurde mir dann gesagt, dass das kein Grund sei für eine andere Schule. Die wurden auch sehr unfreundlich als wir sagten, dass es auf die andere Schule gehen soll und wir einen Antrag stellen möchten.
Jetzt weiß ich nicht wie ich diesen Antrag durchbekommen kann. Hat jemand von Euch vielleicht das gleiche Problem und kann mir weiterhelfen?
Sorry, dass es so lang geworden ist.
LG
Marion

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Stelle diesen Antrag mit folgenden Begründungen:

1.soziale Bindungen des Kindes würden gefördert, nenne Namen von Kindern aus dem Kindergarten, welche diese Schule besuchen werden

2.Behaupte, du hättest in näherer Zukunft sowie so vor, in dieses Einzugsgebiet zu ziehen ( wer will das schon nachprüfen)

3.Behaupte, du hättest dort eine Nachmittagsbetreuung (evtl. wohnt ne gute Bekannte von euch dort, die man namentlich erwähnen könnte), weil du bald wieder in Vollzeit arbeiten wirst, kann dir auch keiner nachweisen und wenn doch einer später fragt, dann hat es eben nicht geklappt;-)

Diese Dinge haben uns geholfen, unsere Tochter an unsere Wunschschule unterzubringen.


Gruß Nixnick

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Hallo Marion

hier ein Auszug aus dem neuen Schulgesetz und der passende Link dazu. Ich hoffe, es hilft dir weiter.

LG

Mely


"Die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen und Berufsschulen werden beginnend mit dem Schuljahr 2008/2009 abgeschafft (§ 84 Abs. 1). Hinsichtlich der Grundschulen wird das Gesetz den Kommunen jedoch die Möglichkeit eröffnen, diesen Schritt bereits vorzeitig zum Schuljahr 2007/2008 zu vollziehen. Dessen ungeachtet hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität. Es wird den Eltern künftig jedoch freistehen, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden, und zwar ohne sich dafür gegenüber der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen.....)


http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/30_Argumente.html

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hallo
behörden wollen belogen werden ,also werden sie belogen.

eine kindergartenfreundin wohnt zwei straßen weiter als wir. und müsste in eine andere schule, das heißt aber acuh ein weiterer weg als in unsere schule und zu dem eine 4-spurige hauptstraße überqueren. unsere schule liegt in einer ruhigen wohngegend. zudem kennt das mädchen dort niemand.
also wird gelogen weil es anders nicht geht.
also bion ich die angebliche tagesmutter und schon wurde dem ganzen zugestimmt.
gruß petra ,viel glück