Erfahrungen Nachteilsausgleich gesucht

Hallöchen ihr Lieben,

hat jemand von euch Erfahrungen mit Nachteilsausgleich? Kann man das als Eltern einfach bei der Schule beantragen oder wie läuft das?

Zum Hintergrund: Mein Sohn ist nicht der schnellste darin, seine schriftlichen Leistungsnachweise zu Papier zu bringen, sprich, er wird mit den Arbeiten nicht fertig.
Da er im letzten Jahr aufs Gymnasium gewechselt hat und dies ihm etwas zu schaffen gemacht hat wurden wir auch schon von den Lehrern auf gewisse Auffälligkeiten angesprochen. Wir starteten also eine Diagnostik. Eine Diagnose konnte noch nicht gestellt werden, ein Intelligenztest ergab aber eine deutliche Diskrepanz zwischen der Verarbeitungsgeschwindigkeit und den restlichen Werten im Test.

Kann man auf der Grundlage einen Nachteilsausgleich beantragen?

Vielen Dank schon mal euch allen
rotihex

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Hallo,
nein, das alleine reicht definitiv nicht. "Nicht so schnell sein" (und nichts anderes sagt diese Diskrepanz im IQ-Test aus) ist keine Diagnose, sondern eine Eigenheit, die warum auch immer so sein kann.
Für einen Nachteilsausgleich braucht man schon die handfeste Diagnose irgendeiner pathologischen Störung - sonst könnte den ja jeder beantragen.

Gruß, Lena

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Diese Diskrepanz besagt, dass das Kind für die Umsetzung von kognitiven in motorische Prozesse, mehr Zeit benötigt, als der Durchschnitt, seine Grundintelligenz aber überdurchschnittlich ist.

Das trifft bei jedem zu?

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Nein, das trifft nicht bei jedem zu und ich weiß sehr wohl, was diese Diskrepanz bedeutet (Woher weißt du, dass seine Grundintelligenz überdurchschnittlich ist? Davon steht nichts im Thread und eine Diskrepanz ist auch anders möglich). Mein Sohn hatte ein ähnliches Ergebnis.
Allerdings ist das kein pathologischer Befund, der zu einem Nachteilsausgleich berechtigt. Es ist einfach eine Tatsache, deren Ursache im Moment unbekannt ist. Bei meinem Sohn ist dieses Problem mit der Zeit immer geringer geworden und spielt inzwischen keine Rolle mehr - es war also nur eine vorübergehende Sache.
Irgendwelche Probleme unbekannten Ursprungs haben viele Kinder - sollen die jetzt alle einen Nachteilsausgleich bekommen?

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Hallo,

Ich glaube, das ist pauschal nicht zu beantworten, da musst Du in die Richtlinien der Schulbehörde Deines Bundeslandes gucken. Das ganze dann durchzusetzen kann, je nach Kooperationsbereitschaft der Schule, nochmal schwierig sein.

Wir haben 2,5 Jahre gebraucht, obwohl die LRS unseres Sohnes schon sehr lange per Gutachten vorlag. Eigentlich hätte die Schule den Nachteilsausgleich schon viel früher gewähren müssen. Seit mein Sohn seit September endlich seine professionelle Förderung bekommt, läuft es schulisch für ihn endlich besser. Aber selbst die Frau von der Förderstelle und die zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes (die die Maßnahme bezahlen) schütteln den Kopf über die Unwissenheit der Schule.

Im Sommer wechselt er auf eine Gesamtschule und das Anmeldegespräch dort war für mich so toll, wir hatten endlich einen Lehrer vor uns, der Ahnung hatte und uns sämtliche Förder- und Ausgleichsangebote der Schule aufgezeigt hat.

Damit will ich einfach nur sagen, dass der Nachteilsausgleich nur so gut ist, wie die Schule bzw. die einzelnen Lehrer diesen umsetzen.

Ich wünsche euch viel Glück und gute Nerven.

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Hallo und vielen Dank für deine Antwort.
Werde mir die Richtlinie zu Gemüte führen. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit.

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Hallo,

Erkundige dich vorher genau, wie die Vergabe eines Nachteilsausgleiches in deinem Bundesland geregelt ist.

http://www.dng-ev.de/kinderjugendliche/narkolepsie-und-inklusion/informationen-der-laender-zum-nachteilsausgleich/

Lehrer sind selten begeistert und er wird von den Schulen nur widerwillig bewilligt, auch auch gegen geltendes Recht.

Man braucht nicht zwingend eine Diagnoae, aber eine fachärztliche Empfehlung.
In dem Attest muß stehen, dass die Diskrepanz die emotionale und generelle Lernentwicklung negativ beeinflussen könnte.
Außerdem wäre es gut, wenn noch betont würde, dass die Schulform, aufgrund des hohen GesamtIQs, angemessen sei.
Ein intelligentes, aber langsames Kind hat gegnüber einem schnellen aber weniger intelligentem Kind , einen ungerechten Nachteil.

Da würde ich auch versuchen, das Beste für mein Kind herauszuholen.

Lg und viel Erfolg

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Entschuldige, der Link ist offenbar total veraltet und funktioniert nur noch für ein Bundesland.
Man erhält aber auch Informationen, wenn man
Nachteilsausgleich plus Bundesland eingibt.

Ich habe mich damals (Legasthenie und ADS) direkt bei der Schulbehörde erkundigt.

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Hallo und vielen Dank, ich werde mir die Richtlinie raussuchen.

Ich bin recht zuversichtlich, da die Klassenlehrerin zu Beginn der Diagnostik bereits über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs berichtet hat (nicht im Detail).

Einen Attest vom Arzt werden wir sicherlich bekommen können.

Dass die Schulform passend ist hat die Lehrerin auch bestätigt, sie sieht das Problem braucht aber wohl etwas handfestes. Nachdem wir die IQErgebnisse ja jetzt haben, werde ich mich mit der Klassenlehrerin nochmals beraten.
Wäre schade, wenn ein intelligentes Kind aufgrund seiner Geschwindigkeit "ausgebremst" wird #rofl

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Du brauchts erst eine klare Diagnose. Und dann muss geschaut werden, ob man bei dieser Diagnose einen Nachteilsausgleich bekommen kann.
Mein Sohn hat eine schwere Lese-Rechtschreib-Schwäche und eine visuelle Wahrnehmungsstörung und ein ADHS. Nachteilsausgleich bekommt er nur für die LRS.

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Ok, herzlichen Dank.
Wenn ich den Thread so lese scheint das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt zu sein.

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Hallo,

ohne handfeste Diagnose werdet ihr keinen Nachteilsausgleich bekommen. In keinem Bundesland.

Lg

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Dann hoffe ich auf eine baldige Diagnose.
Danke dir

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Hallo,
mein Sohn hat so ziemlich die gleiche Diagnose wie Deiner. Er ist momentan erst in der dritten Klasse. Seine Langsamkeit ist bereits früh aufgefallen (der Klassenlehrerin) und sie hat zu Beginn der 2. Klasse durch eine Lehrerkonferenz den Nachteilsausgleich erwirkt. Zeitgleich haben wir Untersuchungen beim SPZ begonnen.
Im Laufe der zweiten Klasse hat er dann ordentlich aufgeholt was das Tempo angeht, somit wurde im zweiten Halbjahr der Nachteilsausgleich wieder gestrichen.
Leider begann er mit der dritten Klasse wieder genauso langsam... und hat jetzt seit April wieder den Nachteilsausgleich aufgrund der Diagnose (die ja eigentlich keine ist, weil nur die VG schlecht ist).
Ich weiß auch nicht wo sein Problem liegt, weil er ja scheinbar auch schneller sein kann.
In seiner Grundschule ist die Zeit für Klassenarbeiten aber auch knapp, 20 min.in der zweiten Klasse und 30 min.in der dritten Klasse. Aber dadurch, dass er eben nicht alle Aufgaben schafft, liegen seine Noten immer so bei 3-4, durch den leistungsauagleich hatte er meist zweien.
Die Klassenlehrerin wird ihm aber aufgrund des Arbeitstempos leider auch keine Gymnasialenofeung geben.
Lg Sabina

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Ich kenne die Gewährung eines Nachteislausgleich nur bei bestätigter LRS.

Da aber dieses Thema auch an Schulen eines Landes unterschiedlich gehandhabt wird, ist es sicherlich am sinnvollsten an der Schule deines Sohnes anzufragen.

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Ja, natürlich. Aber es war Freitag und man will sich ja immer vorab schon mal informieren ;-)

Einen Termin in der Schule werden wir selbstverständlich wahrnehmen.

#danke

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Hallo,
ob die Diagnose reicht, kann ich nicht beurteilen. Aber ich kann über den Weg zu einem Nachteilsausgleich (Bayern) sagen.

Gymnasium ist anders als Grundschule. Über z.B. eine Zeitverlängerung kann eine Grundschule alleine entscheiden, beim Gymnasium wird der Antrag über die Schule an das
Amt "die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien" weitergeleitet.
Die Schule schlägt den Nachteilsausgleich dem Amt vor, diese müssen es dann genehmigen. Was als erstes nötig ist, ist eine Gutachten, das den Defiziet anspricht und einen Vorschlag zum Nachteilsausgleich macht.

Zur Info: Es gibt zwei Begriffe: Nachteilsausgleich z.B. Zeitverlängerung
Da werden die gleichen Tests geschrieben nur z.B. mit einer Zeitverlängerung oder mit einem Hilfsmittel.

Das Zweite ist der Notenschutz: Da geht es um Verzicht auf Leistungsabfragen. Dies wird aber im Zeugnis vermerkt.

Meine Tochter (Hörgerätträgerin) geht auch auf das Gynasium und hat sowohl den Nachteilsausgleich u.a. mit Zeitverlängerung und auch den Notenschutz (verzicht aufListening in Englisch/Hörverstehen)

Wir haben Glück und haben mit dem mobilen Dienst für Hörgeschädigte einen guten Partner an unsere Seite. Wenn es möglich ist sucht Euch für euer Problem auch eine ofiziele Beratungsstelle, die kann echt gute Hilfe geben.

Liebe Grüße:-D
Martina

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Hey, vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Schön nun eine Erklärung zu haben, wie das Ganze von statten geht.

Bei uns würde eine Zeitverlängerung ausreichen. Ein Attest können wir bestimmt vom Arzt bekommen. Wir werden in Kürze erstmal mit der Lehrerin sprechen.