Angenommen in Privatschule... Probleme mit der Grundschullehrerin

Einen schönen Tag Euch allen ,

mir liegt etwas auf der Seele und ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Wir wohnen in Österreich und mein grosser Sohn wechselt im Herbst von einer Grundschule auf ein privates Gymnasium. Sehr viele Kinder von unserem Ort gehen dort inzwischen hin. Es war eine Aufnahmeprüfung von 3 Tagen im Frühjahr zu machen die mein Sohn auch´toll gemeistert hat. Der Direktor war hoch zufrieden mit ihm im Abschlussgespräch mit mir. Somit ist er dort fix gemeldet. Nun war es aber so, dass mein Sohn bei der 2 Mathearbeit so nervös war, dass er leider eine 3 bekommen hat. Vorige Woche haben sie dann die 3 Klassenarbeit in Mathe geschrieben. Er war wohl wieder so nervös weil er Angst hatte es falsch zu machen. Im Endeffekt hat er aber jetzt eine 3 bekommen weil sie ihm für einen fehlenden Antwortsatz einen Punkt gestrichen hat und er für eine angefangen letzte Rechnung nicht einmal einen 0,5 punkte gegeben hat. Sie meinte sie sei sich nicht sicher ob diese schule die richtige für meinen Sohn sei. Meine Angst ist nun ... wenn sie ihm im Abschusszeugniss eine 3 gibt... kann ihn dann die Schule abweisen im nachhinein. es ist schon alles unterschrieben und bezahlt für den ersten Monat. Wie gesagt das Gymnasium hat ihn 3 volle Tage geprüft und ist sehr wohl der Meinung das er zu Ihnen passt. Ich bin gerade sehr traurig über die Situation. Könnt Ihr mir helfen??

Lieben Dank, fee

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Und wieso genau hast du nun ein Problem mit der LEHRERIN? Nur weil Sohnemann nicht mehr die passenden Noten mit nach Hause bringt? Die 3en werden wohl gerechtfertigt sein, Nervosität hin oder her.

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Danke für deine Meinung

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Hallo!

Da ihr einen gültigen Vertrag mit der Schule habt, würde ich einfach da reingucken ins "Kleingedruckte" und danach suchen, ab wann der Vertrag "nichtig" wird.
Sollte dort irgendwo drinstehen, dass der bereits zustandegekommene Vertrag durch mangelhafte Leistung im 2. HJ der 4. Klasse (etwa eine 3 in Mathe) automatisch nichtig wird, dann ist es eben so. - Das kann ich mir allerdings keineswegs vorstellen!

Sollte nichts zu irgendwelcher Leistungserbringung außerhalb der benannten Aufnahmeprüfung stehen, dann gibt es vertraglich keinen Grund das Kind nicht hinzuschicken und es wird auch den Direktor der übernehmenden Schule kaum interessieren - er hat sich schließlich seine Meinung gebildet.

Was die Lehrerin aus der jetzigen Schule sagt ist komplett wumpe! Über die Aufnahme an egal welcher Schule bestimmt diese selber (im rechtlichen Rahmen: die öffentl. Schule gem. Schulgesetz, die Private gem. ihrer AGBs).

Mach Dich nicht verrückt und verschone das Kind vor irgendwelchen Zweifeln, die sich offensichtlich negativ auf die Klausurensituationen auswirkt. Mach ihm klar, dass er keine "Prüfungen" schreibt sondern "nur" Klausuren, die nichts zählen, aber wo er zeigen kann was er drauf hat.

LG, I.

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Das kann ich mir allerdings keineswegs vorstellen!

Also bei uns zählt das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse.
Nach dem Jahreszeugnis kräht kein Hahn mehr, weil zu dem Zeitpunkt alle schon ihre Plätze an den weiterführenden Schulen haben.

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Danke liebe Bruchetta,

du hattest recht. Inzwischen konnten wir Klarheit schaffen. Es zählt das Halbjahr und das andere nicht. Lieben Dank für Deinen Beitrag.

Lg Martina

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Klar, ich lebe in Deutschland und vielleicht ist es in Österreich auch anders, aber wenn du eine Zusage von der Schule hast, dann ist die verbindlich, auch für die Schule. Es sei denn in dem Schreiben steht etwas drin so in etwa unter Vorbehalt angenommen oder es wir auf Rechte der Schule hingeweisen etc.

Als mein Sohn nach der Grundschule auf die weiterführende Schule gekommen ist, mußte er das Zeugnis im Sekretariat abgeben (als Kopie). Ich glaube das ist in den Akten verschwunden und da hat nie ein Lehrer einen Blick drauf geworfen.

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Eine fixe Aufnahme in eine AHS kann nur unter der Voraussetzung der AHS-Reife erfolgen, davor ist es nur eine Zusage mit Vorbehalt. Die Bescheinigung der AHS-Reife wird erst in den letzten Wochen vor Schulschluss von der Schule ausgeteilt. Bekommt eine Schüler diese nicht, kann er noch eine Aufnahmeprüfung machen. Besteht er diese nicht, gibt es keinen Anspruch auf den Schulplatz.

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Hallo,

"Wie gesagt das Gymnasium hat ihn 3 volle Tage geprüft und ist sehr wohl der Meinung das er zu Ihnen passt."

Ich denke, wenn die sich selbst ein Bild gemacht haben, ist denen egal, was sich danach noch auf der Grundschule abspielt. Wenn Du Zweifel hast, guck' in den Vertrag.

Jeder einigermaßen fähige Pädagoge weiß, dass Kinder nicht immer und konstant zeigen, was sie eigentlich können. Das kann zig Gründe haben, ob es Prüfungsangst ist oder fehlende Motivation oder Flüchtigkeitsfehler oder dass ein Kind mal ein Thema nicht ganz verstanden hat.
Auch ein Kind, was mit lauter Einsen an diese Privatschule kommt, kann im Laufe seiner Schulzeit notentechnisch abstürzen. Das weiß man nie.

"Sie meinte sie sei sich nicht sicher ob diese schule die richtige für meinen Sohn sei."

Eigentlich sollte sie Deinen Sohn nicht nach zwei Arbeiten beurteilen, sondern ihn nach den vier Jahren, die er in ihrer Klasse sitzt, einschätzen.
Ich hätte erwartet, dass sie Euch fragt, ob Ihr Euch vorstellen könnt, warum Euer Sohn zwei Dreien geschrieben hat und Euch dann empfiehlt, an seiner Prüfungsangst zu arbeiten, weil es sonst auf diesem Gymnasium schwierig werden könnte.
Aber es gibt leider auch weniger fähige Lehrer.

Prüfungsangst ist übrigens eine ganz blöde Sache. Das kann bis zum kompletten Blackout gehen. Da solltet Ihr unbedingt aktiv werden.

LG

Heike