Wer haftet bei gewerblichem ebay Kauf bei Einwurfeinschreiben??

Hab was bei ebay bei nem gewerblichen Händler gekauft.Der hat mir Einwurfeinschreiben angeboten.Leider ist das Paket, welches am 2.10.09 verschickt wurde nicht bei mir angekommen.Bleib ich jetzt auf knapp 90,- Schaden sitzen oder müssen gewerbliche Verkäufer immer haften?
Liebe Grüße.Sonja

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Was hat er denn nu geschickt?
Ein Einwurfeinschreiben oder ein Paket? #kratz

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angeblich nen Brief als Einwurfeinschreiben. Da es sich aber um 5 Bhs handelt muß der schon recht groß und dick sein....

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Hallo,

ich kenn es so, dass ein gewerblicher Verkäufer immer haften muss, es sei denn der Käufer hat explizit auf einen unversicherten Versand bestanden.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


LG
Sandra

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Deine Antwort gefällt mir #cool

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Hallo Sonja

Ein Einwurfeinschreiben ist kein Paket
Bei einem einwurfeinschreiben bekommt der Absender eine ID des Schreibens welches er versendet hat.
Lass Dir doch mal die Einwurfeinschreiben ID geben.

Ein Einwurfeinschreiben wird als Extraposten bei Briefsendungen angeboten. Wird somit normal in den Briefkasten geworfen ohne Unterschrift oder ähnliches.

Versichert sind Enwurfeinschreiben bis 20€

Gruß Alexa

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Hi Alexa,
das ist mir soweit schon klar. Meine Frage war jetzt aber was ist wenn ich den Brief(ich sag Paket weil da doch 5 BHs reingehen müssen und ich mir schwer vorstellen kann, dass die so gut in nen Brief passen...)nie bekomme.Hatte was im Kopf, dass das Versandrisiko immer beim Verkäufer liegt.
LG Sonja

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Beim Einwurfeinschreiben schreibt der Postbote auf, wann er den Brief eingeworfen hat und den Abschnitt bekommt dann der Absender zurück als Beleg.
Das dauert manchmal nur ein paar Tage, kann aber auch schon mal drei bis 4 Wochen dauern bis man den Abschnitt zurückbekommt.

Der Verkäufer wird dann nachweisen können, das das Einschreiben eingeworfen wurde. Er ist damit dann raus aus der Sache.

Habt ihr die Empfangsadresse denn nochmal miteinander abgeglichen?

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Wenn du die Ware noch nicht erhalten hast, kannst du das beim Verkäufer reklamieren. Du hast natürlich Anspruch auf die Ware.

Der Verkäufer kann dann nachforschen lassen, wo seine Sendung geblieben ist. Hat er denn behauptet, die Ware wäre dir zugestellt worden?
Wenn er das beweisen kann, ist er raus aus der Verantwortung.

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Ne, er hat noch keinen Nachforschungsantrag gestellt. Ich könnte mir aber fast denken, dass er statt Einschreiben normale Briefsendung gewählt hat denn sonst hätte er ja schon längst auf der Post nachfragen können.Hat mir auch nie direkt geantwortet ob er denn nun per Einschreiben verschickt hat oder nicht.Wir haben ausgemacht, dass er ne Nachforschung anstellt wenn bis heute Abend nichts da ist.Dann sind nämlich 12 Tage seit Versandtermin vergangen...

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Der Verkäufer haftet für den Versandweg.

Hierbei ist es vollkommen egal welche Versandform Du wählst.

Wenn die Ware bei Dir ankam und der Verkäufer dies nachweisen kann ist er aber bei der Haftung raus.

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naja,das ist schon klar.nur, wie will er nachweisen, dass ich den Brief tatsächlich erhalten habe und er nicht in nen falschen gesteckt oder rausgeklaut wurde weil er zu groß war?Solange ich nichts unterschrieben habe kann es doch wohl kein Beweis sein, dass es richtig zugestellt ist.Nunja,ich mail ihm jetzt, dass er nachforschen muß wo meine Sachen hingekomme sind.Da bin ich mal gespannt.

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Wie er das beweist ist letztlich sein Problem.

Beweis kann angetreten werden z.B. durch Zeugen (Postbote, begleitende Person beim Einwurf etc.).

Letztlich entscheidet im Falle eines Falles der Richter, ob er einen Beweis für geführt sieht.

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Vielen Dank für eure Antworten. Hab inzwischen durch recherchieren herausbekommen, dass der Verkäufer, sofern er gewerblich verschickt, die Nachweispflicht des Zugangs zu tragen hat.Einwurfeinschreiben gilt nicht durch Unterschrift des Postboten als zugegangen!Hoffe natürlich, der Verkäufer macht jetzt kein großes Trara und erstattet mir den Betrag oder schickt mir nochmal Ware.Hier ein Artikel von vielen:

Einwurfeinschreiben reicht nicht als Zustellungsnachweis - Koblenz (dpa)
Wird ein Einschreiben nur in den Briefkasten gesteckt, ist das vor Gericht kein ausreichender Nachweis für den tatsächlichen Zugang eines Schriftstücks. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Denn anders als beim Übergabe-Einschreiben erfolge beim sogenannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung, hieß es zur Begründung. Damit sei der Nachweis, dass das Schreiben auch dem richtigen Adressaten zugestellt wurde, nicht erbracht (Az.: 11 WF 1013/04).