Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangel

Hallo,

habe in einem Babygeschäft einen Kinderwagen gekauft, der beim ersten Benutzen kaputt war. Darauf schickte das Babygeschäft den Wagen zum Hersteller->Reparatur. Dann wieder probiert, gleicher Fehler -> wieder zum Babygeschäft, die schickten es erneut ein. Dann kam der Wagen zurück, neuer Fehler. Ich hab den Wagen mit einem Schreiben, dass ich vom Kaufvertrag zurück trete an das Babygeschäft eingesendet. Nun haben die es wieder zum Hersteller gesendet und mir mitgeteilt, dass er erneut repariert wurde und ich ihn abholen kann. Eine Rücknahme vom Hersteller war nicht möglich. #contra

Wie schreib ich denen jetzt, dass sie ihren Dreckwagen behalten können und ich mein Geld zurück möchte? Laut Gesetz muß ich doch nur eine zweimalige Nachbesserung akzeptieren. Oder? Und der Vertragspartner ist doch das Babygeschäft, nicht der Hersteller? #aerger

LG

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Euer Vertragspartner ist das Geschäft richtig. Und denen würde ich es auch sagen, dass du vielleicht kein Vertrauen mehr in den Wagen hast und vom Vertrag zurücktreten möchtest. Am besten nicht schreiben sondern hingehen!!

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Es ist ein neuer Fehler, der darf wieder zweimal repariert werden. Wie lange dauert das immer? Hab ihr immer Ersatz bekommen solange?

Vertragspartner ist der Händler....

Google mal nach Gewährleistung etc

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es ist ein neuer fehler, der aber durch die beseitigung des alten entstand. alt: rechtes hinterrad fiel immer ab -> räder wurden komplett getauscht. nun stellt sich immer die bremse von selbst fest. die ist auch am rechten hinterrad. ist das dann wirklich ein neuer fehler in dem sinne?

ja wir hatten die ersten beiden male ersatz, beim dritten mal hab ich den wagen zum händler geschickt (ist ne stunde weg) und bin vom vertrag schriftlich zurück getreten.

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Dann würde ich sagen könnte man es schon mit Geld zurück probieren. Man muss aber überzeugend auftreten und die Geschäftsleitung sprechen und vor allem persönlich erscheinen. So ne Tante an der Kasse im Kassierstress hat dafür keine Zeit und eh nicht die Befugnis

Google trotzdem nochmal nach Paragrafen. Kann nie schaden. Auch Paragrafen ausgedruckt mit entsprechenden Stellen markiert dabei haben.

lg

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Hallo...

alles was du kaufst darf 3x repariert werden. EGAL ob es ein anderer fehler ist oder nicht. Die chance war da den wagen komolett zu prüfen. Du hast das recht vom kaufvertrag zurück zu treten, dein geld zu verlangen oder einen neuen wagen zu verlangen. wichtig ist, dass er nicht unter dem preis den du gezahlt liegt. Wenn etwas innerhalb von einem halben jahe kaputt geht und du es bereits hasr reparieren lassen, kannst du davon ausgehen das er beim kauf (auch nach 5 mon.) kaputt gewesen ist. zudem kannst du dir benzinkosten und etweiige kosten erstatten lassen.

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Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner)versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html