Ebaykaufer lehnt Abholung ab

Hallo,

ich habe am 11.02.2013 zum erstenmal etwas in Ebay verkauft. Da es sich um ein Möbel stück handelt hatte ich Barzahlung bei Abholung angegeben. 11 Minuten nach Versteigerungsende hat der Käufer eine Nachricht geschickt, dass er das nicht abholen kann und ich sollte kontakt zum Zweitbieter aufnehmen ob er bereit wäre das Möbelstück zu seinem letzten Preis zu kaufen. Ich habe ihn angeschrieben aber keine Antwort erhalten. Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass ich einen Spediteur beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle. Heute schrieb er zurück, dass er das nicht will und ich soll die Transaktion abbrechen um keine Gebühren zu zahlen.
Der Käufer hat 437 Transaktionen ausgeführt mit 100% Positiven Bewertungen. Für mich heißt es, er hat als erfahrenes Ebay-Mitglied wissendlich bei der Versteigerung geboten und es war klar beschrieben, dass die Zahlung bei Abholung vereinbart war.
Was soll ich jetzt tun. Rechtlich ist ein Vertrag zustande gekommen, so, dass ich theoretisch das Geld einklagen könnte.
Hat jemand eine ähnliche Situation bei Ebay erlebt ??

Sorry dass es ein "Roman" geworden ist, aber ich bin Dankbar für jeden Rat.

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in so fällen kann man sich doch auch an ebay direkt wenden per nachricht, hast du das schon versucht?

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Stimm doch einfach der Stornierung des Kaufes zu.

Warum Ärger provozieren?

Der holt es auch nicht ab, wenn Du ihm ne Hundertschaft auf den Hals hetzt. :-)

Und eh Du mich falsch verstehst, ich verstehe so ein Verhalten auch nicht. Wenn man tagtäglich geschäftlich mit irren Menschen zu tun hat, ist man irgendwann ziemlich abgehärtet.

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Danke für dein Kommentar. Der Käufer hat mich gestern Abend bei eBay angezeigt und behauptet:

"Der Käufer hat folgende Angaben gemacht:
Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen
Der Käufer hat Kontakt mit Ihnen über Ihre E-Mail-Adresse aufgenommen.
An dem Artikel fehlen Teile.
Sie haben dem Käufer nicht geantwortet
Sie kooperieren nicht mit dem Käufer, um das Problem zu lösen

Der Käufer möchte eine volle Erstattung."

Was für eine Bodenlosen Frechheit !!. Er hat den Artikel nicht gesehen, wie kann er behaupten, dass es erheblich abweicht von der Beschreibung oder dass Teile fehlen. Beide Behauptungen sind glatte Lügen. Ich habe seinen emails geantwortet (Nachweisbar) und versucht eine Lösung zu finden aber der Betrüger lehnt alles ab. Für mich ist es Betrug wenn einer absichtlich anbietet (2 Tage vor Ende der Versteigerung !) und dann die Abholung ablehnt. Unsere Tochter hat uns vor manchen eBayteilnehmern gewarnt, jetzt kann ich dies nur Bestätigen !!

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Hallo!

Wenn Du mit dem Verkäufer über Ebay kommuniziert hast, sind ja alle Mails nachweisbar.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir raten, Dich direkt telefonisch an den Ebayservice zuwenden und mit einem Mitarbeiter zusprechen. Das ist um einiges Effektiver als das automatisierte Hilfesystem.

Erkläre dem Mitarbeiter die Sachelage und weise ihn auch darauf hin, dass sie bitte Einblick in die Kommunikation nehmen sollen. Damit ist ja offensichtlich nachweisbar, dass der Käufer der Lügner ist und nicht Du.

Ruf Ebay an: Die Zentrale von eBay Deutschland ist in Dreilinden.Versuche doch einmal Ebay 01805-463229 oder 030 8019-50 oder 030 8019-60-- Die sind sehr nett, sachkundig und hilfsbereit.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Klärung des Problems und halt uns hier mal auf dem Laufenden.

Gruß
Susi

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Hallo,

Du kannst natürlich auf dem Vertrag bestehen. Von Ebay ist da erfahrungsgemäß aber wenig Hilfe zu erwarten.

Letztendlich müsstest Du Dir wohl einen Anwalt nehmen, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Aber was willst Du machen? Niemand wird den Käufer in Handschellen legen und zwingen, das Möbelstück abzuholen, wenn er das nicht will. Letztendlich hast Du jede Menge Ärger und das Teil steht immer noch bei Dir rum.

Ich habe vor ein paar Jahren meine Wohnung neu eingerichtet und habe einiges an Möbeln verkauft. Scheinbar ist es "normal", dass sich ein Großteil der Möbelkäufer einfach nicht meldet oder zum vereinbarten Termin nicht erscheint. Das ist natürlich ärgerlich, da man den Platz braucht. Ich habe für mich beschlossen, so etwas in Zukunft nicht mehr über Ebay zu verkaufen, sondern - solange es sich nicht um sehr wertvolle Stücke handelt - lieber den Sperrmüll anzurufen.

LG, Cinderella

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Du kannst auf Einhaltung des Kaufvertrages bestehen und dies im Regelfall gerichtlich durchsetzen.

Ob das ökonomisch ist, ist eine andere Frage (z.B. wenn der Gegner mittellos ist).