Käufer fordert Rücknahme (Privatverkauf)

Hallo,
folgende Situation: Wir haben eine gebrauchte Maschine übers Internet verkauft (nicht e***). Der Käufer hat diese per Paypal bezahlt. Nun, drei Wochen später meldet er sich, ein Teil der Maschine sei defekt und er möchte den Kaufpreis erstattet bekommen und die Maschine zurückgeben oder das Ersatzteil bezahlt bekommen.
Wir sind uns sicher, die Maschine voll funktionstüchtig und wie beschrieben versandt zu haben. Nun hat der Verkäufer nach einem Telefonat ohne Klärung des Falls ein Problem bei Paypal gemeldet, das der Kaufbetrag (300 €) nun bis Klärung des Falls einbehalten will. Wie das Ganze bei Paypal nun weiter läuft, haben wir uns bereits durchgelesen.
Frage ist nun:
- Ist man als Privatverkäufer überhaupt in einer Gewährleistungspflicht?
- Woher wissen wir, dass es überhaupt stimmt, was der Käufer da erzählt?
- Kann es sein, dass der Käufer sich erst nach drei Wochen meldet oder ist da für ihn der Zug schon abgefahren? Es kann ja sein, dass der das Teil in dieser Zeit ruiniert hat, oder?
Wäre lieb, wenn mich da jemand über die Rechtslage in Kenntnis setzen könnte.
Vielen Dank für euren Rat,
schwanog

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Das wird schwierig, da Paypal meistens zugunsten der Käufer entscheidet.

Drum als Privatverkäufer kein Paypal anbieten! Den Käufern ist Tür und Tor geöffnet, hinterher sonstwas zu behaupten.

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Danke dir, mal sehen, wie sich das noch entwickelt...

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Die Frage sollte eher lauten, warum liegt das Geld nach 3 Wochen immer noch bei Paypal ?

Unabhängig wie Paypal entscheidet, würde ich rechtlich gegen den Käufer vorgehen, soll er doch mal beweisen, dass der Fehler bei Euch schon bestand, zumal er ja scheinbar 3 Wochen gebraucht hat den Fehler festzustellen, klingt stark nach normalem Verschleiß.

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Wenn ich recht informiert bin, dann ist es so:
Wenn ein Käufer über paypal bezahlt, hat pp die Möglichkeit, auf dem pp-Konto das Geld wieder einzuziehen, das heißt, wir sind derzeit um den Kaufbetrag im Minus.

Wir werden wohl gar nicht lang rummachen und morgen mal den Rechtsanwalt kontaktieren. Wir sind sicher, die Maschine in einwandfreiem Zustand verschickt zu haben und was nach drei Wochen Benutzung damit passiert ist, ist nicht mehr unser Bier, zumal der Käufer gestern meinte, er habe einen halben Tag versucht, die Maschine zu reparieren. Wer weiß, was dabei besser geworden ist... #zitter
Auch dir danke für deine Auskunft!
LG schwanog

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Hallo,

hast du die Gewährleistung klar ausgeschlossen, sonst hat man als Privatverkäufer auch gewährleistung

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