Hallo!
Gestern habe ich bei ebay gestöbert und zufällig eine Markenjacke gefunden, auf die noch nicht geboten wurde. Restzeit etwas über 1 Minute.
Ich also schnell mein Gebot abgegeben und das Teil war meines...
Da paypal angeboten wurde, bezahlte ich auch sofort, in der Hoffnung, die Jacke käme dann noch vor unserem Urlaub an.
Vorhin sah ich in meinen mails, dass die Verkäuferin mir wohl 2 Min. nach Ersteigerung geschrieben hat, die Jacke wäre leider schon verkauft und sie hätte nur vergessen, sie raus zu nehmen.
Eben kam noch eine mail, dass ich ihr meine Kontodaten schicken soll zur Rückerstattung.
Habe dann in ihren Bewertungen gesehen, dass sie eine negative hat > VK behauptet nach erfolgreichem 1 € Gebot der Artikel wäre leider schon verkauft!
Auch habe ich gesehen, dass die Jacke kürzlich zum Sofortkauf für 38€ drin stand, aber NICHT verkauft wurde.
Da ist es natürlich ärgerlich, dass diese jetzt für nur 1€ weg ging, was ja aber nicht mein Problem ist!
Wie würdet ihr nun verfahren?
Geld zurück überweisen lassen oder auf euer Recht pochen?
LG, k.
ebay... 1 € war dem Verkäufer wohl zu wenig...!
Hallo.
Ich würde ihr wohl schreiben, was ich gesehen und gelesen habe und dass ich diese Jacke erwarte. Wenn ihr ein € zu wenig sei, kann sie ja gern die Funktion des Mindestgebots nutzen.
Außerdem würde ich mir Screenshots von der Bewertung und der Sofort-Auktion (soweit wie es eben geht und sei es nur ein Eintrag in einer Übersichtslisten als beendetes Angebot) machen.
Aber ich hab heute auch ein wenig schlechte Laune
Hätte ich gute, würde ich ihr dennoch das gleiche schreiben, nur wirklich (!) freundlich.
LG,
Enelya
Hallo!
für deine Antwort!
ebay einschalten wird nichts bringen, oder?
Einen Fall kann ich ja erst nach 10 Tagen eröffnen.
Finde es halt total ärgerlich, die Geschichte glaube ich ihr keinesfalls!
LG, k.
Hoffe, deine schlechte Laune verfliegt bald wieder!
Hab mir was Süßes in der Mittagspause geholt, jetzt gehts schon wieder. *lach*
Ich würde auf ihre Antwort abwarten und je nachdem, was sie schreibt, Ebay einschalten. Versuch macht klug und kost ja nix. Dein Geld siehst du ja über Paypal wieder.
Hallo,
in diesem ja doch recht eindeutigen Fall würde ich auf die Ware bestehen.
Die Dame vor mir mit der schlechten Laune hat das scho gut geschrieben.
( Und ich habe gute Laune )
Lg
Hallo!
für deine Antwort!
Ich habe der VK noch nicht zurück geschrieben. Denke, sie wird weiter behaupten, die Jacke sei nicht mehr da.
Muss mal überlegen, ob ich einfach gar nicht reagiere und nach 10 Tagen einen Fall eröffne oder morgen ebay kontaktiere.
LG, k.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wirksamer-kaufvertrag-trotz-abbruch-der-ebay-auktion-lg-detmold-s_024921.html
Der Fall ist zwar nicht identisch mit deinem, gibt dir aber doch einen Anhaltspunkt.
Ich bin bestimmt kein unfairer Käufer, bin auch schon mal FREIWILLIG von einem 1-Euro-Kauf zurückgetreten, aber in diesem Fall würde ich auf den Kauf der Jacke bestehen.
Schick ihr doch diesen Link; vielleicht kann sie ja die angeblich verkaufte Jacke wieder rückkaufen.....
Linda
Hallo!
für deine Antwort!
Stimmt, identisch ist dieser Fall mit meinem nicht (mein VK ließ seine Auktion ja rechtmäßig auslaufen), aber krass, wie das Gericht in deinem link entschieden hat.
Ein paar Mal ist mir das nämlich auch schon passiert, dass ich auf etwas geboten habe und der Artikel dann plötzlich angeblich nicht mehr verfügbar war.
Ich war bisher auch immer ein fairer Käufer!
LG, k.
Wie die TE bereits feststellte handelt es sich nicht um eine abgebrochene Auktion.
Hi!
Ach,vergiss es!
Ich hatte das auch schon oft!
Es kostet nur Nerven!
Ich hatte mir das Geld zurück überweisen lassen und negativ bewertet!
LG
Kommt es bei einer eBay-Internetauktion zu einem bindenden Vertragsschluss?
Ja, bei einer Auktion über eBay oder andere Auktionsplattformen im Internet kommt es zu einem wirksamen Vertragsschluss. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Kaufvertrag, wenn eine Ware erworben wurde. Ist eine Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung ersteigert worden, so kommt ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag zustande. Diese Verträge sind bindend und müssen von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. So ist der Versteigerer dazu verpflichtet, die Ware zu übergeben, der Ersteigerer dagegen ist verpflichtet, die Ware zu bezahlen.
Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der Verkäufer, wenn die Ware nicht mehr vorhanden ist, Dir nun eine vergleichbare Jacke besorgen müsste, um den Vertrag zu erfüllen.
LG
P.