rebuy - Retoure wird nicht vollständig zurück gezahlt

Hallo,

ich möchte mal fragen ob jemand eine Idee hat, wie ich sinnvoll vorgehen kann.

Ende März habe ich bei rebuy eine Software gesucht. Über die Suchmaske konnte man den Unterpunkt "Software" auswählen. Ich habe dann, reichlich zu schnell, vermeintlich die Software erworben. Angekommen ist dann ein Handbuch. Ich habe den Vertrag widerrufen, geht ja sogar ohne Angabe von Gründen, somit ist es ja schlussendlich auch nicht relevant, dass ich versehentlich den falschen Artikel bestellt hatte.
Wenige Tage später habe ich dann einen Karton mit Artikeln zum Verkauf an rebuy gepackt. Auf dem Versandaufkleber für diese Verkäufe und dem Retourenaufkleber für das Buch war die selbe Adresse. Ich habe dann das versehentlich gekaufte Buch in diesen Karton dazu gepackt. Und zwar sehr deutlich gekennzeichnet. Zum einem auf dem Begleitbeleg zu den Verkaufsartikeln einen Hinweis geschrieben, zum anderen den Retourenbeleg an den Buchdeckel gesteckt (mittig gefalten, eine Hälfte im Buch, die andere oben auf).

Einige Tage später blicke ich ins Konto und sehe, dass die Retoure bei den Verkäufen auftaucht. Ich habe dann eine Mail geschrieben, den Sachverhalt erklärt und um Korrektur gebeten.
Diese wird verweigert. Der Auftrag ist mittlerweile seitens rebuy abgeschlossen. Das Buch wird als Verkauf und nicht als Retoure bewertet. Differenz zu meinen Lasten über 30 Euro. Auf meine Beschwerde wurden mir 10 Euro Gutschrift angeboten. Darauf bin ich nicht eingegangen, sondern habe den kompletten Betrag zurück gefordert. Mit Verweis auf die AGB wurde das erneut verweigert.

Ich bin fassungslos. Nirgendwo in den AGB ist für mich ersichtlich, dass ich Sendungen nicht zusammenfügen kann.

Ich habe jetzt noch einmal, scharf formuliert, um Gutschrift der korrekten Summe gebeten. Was mache ich, wenn dies erneut verweigert wird?

Jetzt mache ich schon keine privaten Sachen über eBay und Co. mehr, sondern nehme ein anscheinend seriöses Portal und dann so ein Ärger.

Danke, wer das gelesen hat und mir vielleicht einen Tipp geben kann.

LG

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Hallo

verstehe ich es richtig das du ein Buch was retouniert wurde mit Artikeln zum Verkauf zusammen verschickt hast.

Dann hast du leider das Problem das du beweisen musst das der Artikel bei den Verkauften bei war. Was leider kaum möglich ist.

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Das ist ja nicht das Problem. Ich habe schriftlich den Eingang des Buches bestätigt bekommen. Aber es wurde als Verkauf meinerseits gebucht für gut 12 Euro. Korrekt als Retoure bekäme ich knapp 45 Euro wieder. Es wird seitens rebuy auch nicht bezweifelt das es sich um das Buch handelt. Aber aufgrund der Tatsache, dass es in einem Karton mit Artikeln zum Verkauf war, würde ich es eben nicht zurück gezahlt bekommen.

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Hallo!

Du schreibst, daß darüber nichts in den AGB steht.

Ich würde deshalb rebuy nochmals anschreiben und ihnen mitteilen, daß ich nunmehr in Betracht ziehe juristische Schritte einzuleiten. Vorher soll rebuy aber mitteilen, wo genau ich in den AGB nachlesen kann, daß Sendungen nicht zusammen gefaßt werden dürfen. Denn obwohl ich selbige mehrmals durchgelesen habe, konnte ich diesem Passus nicht finden.

Und dann warte mal ab.....

Viele Grüße
Trollmama

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Ich oute mich als ex Rebuy Mitarbeiterin. Der kundensupport ist eigentlich total kulant.

Die erste Frage: man muss doch einen Auftrag anlegen, um Artikel zu verkaufen. Hast du diesen retourenartikel denn in diesem Auftrag mit angelegt?

Wenn nicht, müsstest du doch eine Anfrage von Rebuy bekommen haben, was mit dem Artikel geschehen soll. Wenn du darauf nicht reagiert hast und der Auftrag abgeschlossen ist, hast du leider Pech gehabt.

Ruf doch mal an und bitte darum, mit der Leiterin zu sprechen. Du wirst einen Rückruf bekommen und kannst der Dame dann deine Situation schildern.

Ich verstehe nur eins nicht, warum hast du dir keinen kostenlosen retourenschein ausgedruckt und den Artikel separat zurückgesandt?

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Ich habe von Kulanz NICHTS gemerkt.

Für mich war reBuy neu. Ich habe noch nie im Netz auf ähnlichem Weg verkauft und kann nicht erkennen wo ich mutwillig etwas falsch gemacht haben könnte.

Ich habe zuerst einen Verkauf vorbereitet. Inkl. der Begleitdokumente und des Versandlabels.
Dann habe ich die Retoure, ebenfalls mit Retourenbeleg und Versandlabel vorbereitet.
Ich habe gesehen dass die Adresse absolut identisch ist. Ich meinte es gut (Versandkosten sparen) und habe die Retoure mit in den Karton gepackt, da in diesem dafür noch Platz war. Ich hatte mir zudem noch gedacht, dass dies transportsicherer ist als der Luftpolsterumschlag in dem es gekommen ist. Das Buch habe ich zudem nicht einfach so in den Karton gelegt, sondern wirklich deutlich gekennzeichnet. Zum einen habe ich auf die Liste groß, deutlich und gut sichtbar geschrieben "ACHTUNG PAKET ENTHÄLT EINE RETOURE!". Den Retourenbeleg habe ich an das Buch geklemmt, an den Deckel und mit einer Büroklammer fixiert.

Ich habe KEINE Mail bekommen das irgendetwas nicht stimmt. Keine Anfrage oder sonst was. Bei der Ansicht meines Kundenkontos habe ich gesehen, dass die Retoure bei den Verkäufen auftaucht. Das habe ich umgehend reklamiert. Antwort sinngemäß: es wird an die Logistik weiter gegeben. Man würde sich melden. Es kam Tage später nur die Mail, der Auftrag wäre abgeschlossen. Darin wieder das falsch verbuchte Buch. Eine Anfrage was mit dem Artikel passieren soll, die kam nie.

Die Hotlinedamen (ich habe 2x mit reBuy telefoniert) haben freundlich und stoisch eine Weiterleitung an Vorgesetzte abgelehnt.

Ich habe diesen kostenlosen Retourenschein ausgedruckt. Sonst hätte ich ja nicht gesehen, dass in der Adressierung die absolut identische Adresse steht. Ich wollte netterweise Porto sparen. Passiert mir garantiert nicht noch einmal!

Ganz ehrlich, selbst wenn es anscheinend suboptimal war das Buch in diesen Karton zu packen, es ist für mich Betrug mir wissentlich das Geld vorzuenthalten welches mir zusteht, denn das Buch wurde in einwandfreiem Zustand an die angegebene Adresse retourniert. Der Berater der Verbraucherzentrale sah das übrigens ebenso. Diesem liegt auch der gesamte Schriftverkehr vor. Der Fehler liegt in meinen Augen in der Warenannahme, welche den Artikel nicht an die richtige Abteilung weiter geleitet hat. Oder spätestens bei den Leuten, welche meine zeitige Reklamation weitestgehend ignoriert haben.

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Bitte antworte mal auf die Frage, ob du den Artikel im Verkaufsauftrag angelegt hast?

Also du hast du Artikel, die du verkaufen wolltest sicher eingescannt, hast du den Retourenartikel auch Ei gescannt?

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Du bist im Recht. Du hast Anspruch auf eine Gutschrift.

Die Frage ist nur wie weit du gehen willst.

IDu solltest m.E: nochmal hinschreiben und in diesem Schreiben eindeutig verdeutlichen (mit Schilderung), dass das Buch unmissverständlich als Retoure gekennzeichnet war und keinesfalls als Verkaufsartikel.

Setze eine angemessene Frist mit festem Ablaufdatum und weise darauf hin, dass du nach Ablauf der Frist - ohne weitere Ankündigung - den Rechtsweg beschreiten wirst.

Ob du das dann machst musst du wissen. Ich persönlich würde dann tatsächlich auch das Mahnverfahren einleiten. Ob du aber noch Geld "investieren" willst musst du wissen.

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Ich bin über die Schlichtungsstelle gegangen, welche in den AGB angegeben werden muss. Innerhalb einer Stunde hatte ich meine Gutschrift und eine Entschuldigung.

LG