Ebay - Frage / Käufer will Rücknahme

Hallo,

hab da auch mal ne eBay Frage.

Bin fleißiger Verkäufer seit locker 15 Jahren - weit über 2000 Bewertungen - durchweg positiv.

Bisher lief, bis auf ein paar Kleinigkeiten eigentlich immer alles super.
Jetzt hab ich aber mal einen Fall, da brauch ich doch mal Meinungen .
Verkauft haben wir eine Motorradkombi, beschrieben wie sie ist , gebrauchter Zustand etc. Größe, Material, Eigenschaft - eigentlich alles wie immer. Mehrere Fotos von Jacke und Hose, auch Details - genau so wie es sein soll, inkl. der Information keine Garantie, keine Rücknahme, keine Spassbieter etc.
Jetzt hat sie einer gekauft, schnell gezahlt, wir haben sie sofort nach Geldeingang verschickt, dann passierte gut ne Woche lang nichts und plötzlich kam eine Falleröffnung, die Kombi sei Fehlerhaft beschrieben, er verlangt sein Geld zurück.

Die Jacke habe keine Innenjacke (war auch nie die Rede von und war weder beschrieben, noch auf den Fotos zusehen) und das Material wurde fälschlich mit Goretex angegeben, es sei aber ein anderes Wasserabweisendes Membran....
Haben den Begriff Goretex einmal stehen gehabt, für uns so als ob man Pampers oder Tempo sagt, wenn man Windeln und Taschentücher meint.

In der Beschreibung stand dann aber nochmal wasserabweisendes Material.

Haben freundlich geantwortet, dass eine Rücknahme nicht möglich sei.
Hatten das vorher auch mit eBay besprochen, es besteht 1.kein Käuferschutz, da per Überweisung gezahlt wurde und 2. fand man unsere Beschreibung bei eBay vollkommen ok. Sie ergibt keinen erkennbaren Rücknahmegrund.

Der Mensch möchte jetzt offenbar rechtliche Schritte einleiten, wenn wir uns weiterhin weigern die Kombi zurückzunehmen.

Also was tun ? Nehmen sie definitiv nicht zurück .
Was kann im schlimmsten Fall passieren ? Anzeige ? Er meint es hätte strafrechtliche Konsequenzen für uns ....

Gruß asile

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Naja, selbst wenn die Innenjacke nicht das Problem ist, weil sie nicht in der Warenbeschreibung auftaucht, kann der Käufer wegen der fälschlichen Verwendung von 'Goretex' schon ein Fass aufmachen (bzw. es versuchen).

Wenn Du ein 'Pampers' verkaufst und verschickst Aldi-Windeln kannst Du Dich ja auch nicht darauf berufen, das Du persönlich 'Pampers' als Synonym für Windeln verwendest.

Inwieweit die Goretex-Geschichte strafrechtlich relevant ist, lässt Du am besten einen Anwalt prüfen.

Grüsse
BiDi

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hab das mit dem Goretex echt nicht gewusst. Weiß wie gesagt auch nicht, ob das sein Hauptproblem ist.

Er hat sich ja auch erst 10 Tage später beschwert. Nicht mal direkt nachdem die Sachen angekommen sind.

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Vermutlich ist sein Hauptproblem, das er seine Wampe unterschätzt hat oder ihn seine motorradfahrende Freundin verlassen hat oder er sein Motorrad verschrotten musste. Aber das spielt keine Rolle: Er will die Jacke wieder loswerden und hat Dich bei einem Fehler erwischt.

Du kannst es drauf ankommen lassen und eventuell einiges an Geld für Anwalt oder Gerichtskosten liegenlassen oder Du bietest ihm an, die Jacke zurückzunehmen, wobei Du betonst das die fälschliche Verwendung des Begriffes 'Gortex' keinerlei Einfluss auf die versprochenen Funktionen der Jacke hat (oder wie immer man das in Justizsprech ausdrücken würde), weswegen er die Versandkosten der Rücksendung zu tragen habe.

So würde ich es zumindest angehen.

Grüsse
BiDi

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Zitat:
Haben den Begriff Goretex einmal stehen gehabt, für uns so als ob man Pampers oder Tempo sagt, wenn man Windeln und Taschentücher meint.
Zitat Ende.
Das ist nicht relevant wie Du Dinge falsch bezeichnest.

Es kommt die Frage auf inwiefern Gore tex ein geschützter Begriff ist. Allerdings, unabhängig davon, wenn ihr damit werbt, es aber kein Gore tex ist, so ist das ein arglistige Täuschung. Da Du die wissentlich falsch offerierte Ware jedoch ohnehin nicht zurück nehmen willst, was soll dann überhaupt die Frage hier?

Allerdings könnte man dem Käufer auch unterstellen, er hat die Ware gekauft, benutzt, braucht sie jetzt nicht mehr und will sie deshalb zurück geben. Nur, beweise das mal. Da hat er bessere Beweise was die arglistige Täuschung und somit einen Betrug für eine Anzeige angeht.

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Naja, arglistige Täuschung ?

Ich weiß nicht.

Haben ja nicht absichtlich arglistig getäuscht, war mir auch ehrlich nicht bewusst, dass Goretex eine eigenständige Marke ist. Habe es verwendet im Sinne von wasserabweisendes Material.
Das war für ihn jedoch nur nebensächlich - sein Hauptproblem ist die fehlende Innenjacke. Von welcher nie die Rede war, da es sie nicht gibt....

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definitiv nicht wissentlich zur Täuschung genutzt

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Hallo.

Ich würde es drauf ankommen lassen.
Schreib ihm, dass du den strafrechtlichen Konsequenzen gelassen entgegen siehst.#cool

Der blufft nur, weil ihm die Kombi wahrscheinlich zu klein ist....
Mehr als eine negative Bewertung wirst du nicht zu erwarten haben. Und diese kommentierst du mit "Verkäufer drohte und wollte Rücknahme erzwingen".

LG

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Verkäufer drohte und wollte Rücknahme erzwingen

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Das wäre kontraprodukiv. Der Verkäufer ist er ja selber.... ;-)

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Käufer natürlich... schäm....

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von welchem kaufbetrag reden wir hier denn?

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122 €

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Stell doch mal den Link zum Artikel hier rein.

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Hallo, ich hatte gerade auch ein ziemliches eBay-Ärgernis (habe ich ein paar Posts unter Dir geschrieben) und weiß nur zu gut, wie sich das anfühlt, wenn man eigentlich nichts falsch gemacht hat und ein Käufer einem droht.

In Deinem Fall bin ich mir gerade allerdings nicht so sicher wem ich Recht geben soll. Ich bin fast sicher, dass der Käufer einfach keinen Bock mehr auf die Ware hat, entweder passt die Kombi nicht oder was auch immer. Problem ist, Du hast einen Fehler gemacht, ob wissentlich oder nicht, das sei mal dahin gestellt. Bei mir ging es damals um 1 EUR Kaufpreis, da hätte kein Gericht der Welt etwas unternommen, bei 122 EUR sieht das schon wieder anders aus.

Naja, und wäre ich selbst Käufer eines Artikels jenseits der 100 EUR, dann wäre ich wahrscheinlich auch sauer, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. In Deinem Fall hast Du ein falsches Material angegeben, dass das wirkliche Material den gleichen Zweck erfüllt, sei auch dahin gestellt, es war falsch beschrieben. Ich würde tatsächlich, so wie von einer Vorschreiberin empfohlen, vorschlagen, den Kaufpreis zurückzuerstatten, Versand und Rückversand muss der Käufer tragen und dann würde ich die Kombi bei eBay Kleinanzeigen einstellen, dort bekommst Du mit Sicherheit den gleichen Preis wenn nicht gar mehr und hast keinen Ärger :-)

LG Dani

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Das ist aber nicht richtig. Wenn der Artikel nicht korrekt beschrieben wurde, müßte der Verkäufer den Rückversand übernehmen.

Warum sollen dem Käufer Kosten entstehen, wenn er einen falsch beschriebenen Artikel erhalten hat?

Ist ja kein klassischer Widerruf, sondern eine Rückgabe wegen einem Mangel.

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Hallo,

ja eBay ist so eine Sache ... 1000 x gehts gut und dann kommt so ein Querschläger.
Es geht ihm nicht wirklich ums Material , das würde ich auch am ehesten noch verstehen. Zu mal nicht nur Goretex da steht, sondern Wasserabweisend bzw. Waterprooft.

Er hat auch selbst in seiner Mail geschrieben, dass er hauptsächlich die Sache mit der Jacke anfechtet und im Nebensatz erwähnt : ach übrigens, Goretex ist das ja auch nicht ....

also praktisch um ein Druckmittel mehr zu haben.

Es geht ihm um die Jacke .

Wahrscheinlich passt die Kombi nicht.
Habe jetzt auch schon mit nem Anwalt und eBay gesprochen, die sagen ich soll jetzt erstmal abwarten.
Wer weiß , was er mit zurückschicken würde... nachher ist die Kombi kaputt, oder er schickt mir ne ganz andere ( baugleiche) Jacke zurück. Auf so was hab ich auch keine Lust.

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Lass es drauf ankommen, zurücknehmen würde ich nicht. Sich an einem Begriff in der Beschreibung aufzuhängen, der aber ja noch durch die Beschreibung "wasserabweisendes Material" untermauert worden ist, finde ich dreist.

Außerdem hast du doch das "ok" von eBay, das mit deiner Artikelbeschreibung alles in Ordnung gewesen sei, oder? Dann bist du doch sowieso auf der sicheren Seite.

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Ja, eBay fand alles 100 % korrekt beschrieben.

Es geht nirgendwo hervor, dass es eine Innenjacke gibt und auch das Gore Tex als solches sehen sie nicht als Problem.
Es gibt auch keinen Käuferschutz für ihn, da er kein Paypal und keine Kreditkartenzahlung verwendet hat.

Mal schauen, ob er nur droht, oder wirklich noch was kommt ...

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Ich würde das mit dem ok von eBay nicht als allzusehr verbindlich ansehen.

Ob hier ein Rückgaberecht besteht oder nicht, entscheidet eBay ja nicht. Es wird nicht näher geprüft. Eine verbindliche Aussage würde den Sachverhalt der Rechtsberatung darstellen. Und der darf wird nicht gemacht vom Kundenservice.

Das kein Käuferschutz besteht, bedeutet außerdem nicht, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Nurr weil eBay nicht helfen kann, bedeutet das nicht, dass du im Recht bist und dir sicher sein kannst.

Das du es aussitzen willst, ist durchaus legitim. Würd ich glaube ähnlich machen.

Gedroht ist schnell, was dann tatsächlich davon in die Tat umgesetzt wird, muss man sehen.

Aber im Großen und Ganzen macht es kaum Sinn in einem Fall ohne Käuferschutz beim Kundenservice anzurufen. Alle Störungen im Kaufvertrag, die bei Überweisungszahlung auftreten können, fallen rein in den zivilrechtlichen Bereich. Da kann und darf eBay weder großartig raten, noch helfen.

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122€?
Da findet er niemals einen Rechtsanwalt, der ihm in diesem Fall hilft ein Rechtsverfahren daraus zu machen. Die Kosten für Anwalt und Gericht wären deutlich höher als der Streitwert. Da würde ich mir persönlich keine Sorgen machen. Wie hier schon erwähnt wurde: Es ist ihm zu klein oder er hat es nur für ein mal gebraucht und möchte es wieder los werden.

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Wie kommst du darauf, dass sich bei 122 € kein Anwalt findet? Ich hatte einen (problemlos) einen gefunden, weil ein privater Händler einen gefälschten Artikel verkauft. Da gibt es nur um knapp 70 € Warenwert.

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Wir haben's mit 250€ versucht, kam aber wegen zu geringem Streitwert nicht mal zum Gerichtsverfahren. Es gab nur einen Vergleich. Tja unsere Anwaltskosten waren aber deutlich höher als die 200€. Ergo war es für uns als Käufer mehr als nur ein Minusgeschäft. Unser jetziger Anwalt sagt: Bei solchen schwammigen Verfahren lohnt es nicht, wenn der Streitwert unter 500€.

Und ein offensichtlich gefälschter Artikel ist auch eine ganz andere Kategorie des Sachverhaltes. Da geht es nicht nur um Betrug, sondern auch um Markenrecht. Sehe ich in diesem Fall nicht so.

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Ich hätte da als ehrlicher Verkäufer einen gewissen Stolz.

Du hast einen Fehler gemacht. Nicht wissentlich, aber ein Fehler bleibt ein Fehler: Deine Warenbeschreibung trifft nicht zu, du versprichst Markenware, lieferst aber keine.

Ich würde das Geld zurücküberweisen, einschließlich ein paar Euro für die Rücksendung, und mich in aller Form entschuldigen.

1XX Euro wären es mir nicht wert, als Lügner und Betrüger dazustehen, auch nicht vor mir selbst.

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Hallo,

ich bin auch schon seit langem bei eBay (100% positiv, mehr wie 2000 Bewertungen) und ich bin auch der Meinung, dass der Fehler eindeutig bei dir liegt. Du hast den Artikel falsch beschrieben bzw einen Markennamen verwendet, der nichts mit dem Artikel zu tun hatte (Goretex).

Der Käufer ist im Recht.

Und ja, es finden sich Anwälte, die bei einem so geringen Wert tätig werden. Musste ich auch mal machen, da sich mein Gegenüber (so wie du auch) absolut uneinsichtig zeigte.

Hast du dich wenigstens entschuldigt oder bist du gleich auf Konfrontation gegangen? Normalerweise kann man mit einer Entschuldigung auch schon viel abwenden.

LG,
incredible

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Hallo,
bitte nicht falsch verstehen.

Das mit dem Goretex kam erst später.
10 Tage nach Erhalt der Ware wurde plötzlich ein Fall eröffnet mit der Begründung der Kombi fehle die Innenjacke und er will sofort sein Geld wieder.

Es gibt und gab aber nie eine Innenjacke und als er merkte, dass er damit nicht weiter kommt hieß es plötzlich : ach ja und Goretex sei das ja auch nicht .... es ist ja das blablaMembran.
Und sorry - da geht es ihm definitiv nicht darum .
Der sucht einen Grund die Jacke loszuwerden - ich weiß doch gar nicht was ich dann zurück bekäme ....

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Fehler ist Fehler aber bitteschön. Dann lasse es eben darauf ankommen, du scheinst unbelehrbar zu sein.