Ebay Anwalt einschalten - wer zahlt?

Hallo, ich habe etwas bei ebay gekauft (Tasche, Privatverkäufer), Wert 260 €. Nun kam die Tasche in einem anderen als dem beschriebenen Zustand an, Verkäufer reagiert nicht auf meine Nachrichten. Würde gerne einen Anwalt einschalten. Wie sind Eure Erfahrungen, muss ich den erst mal bezahlen? Oder der Käufer? Wo ist das geregelt? Nicht dass ich dann noch auf den Kosten (Beratung / Brief, was auch immer) sitzen bleibe... Danke

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Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen...

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Natürlich musst Du den bezahlen.

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Nur bei einem ggf. gewonnenen Prozess muss der Verlierer die Kosten übernehmen? Aber dann nicht die Anwaltskosten, die mir erst mal entstehen?
Welche Handhabe hat ein Anwalt / habe ich mit einem Anwalt dann in einem solchen Fall, gar keine, oder? Mein Mann sagt, Klagen wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich bin halt so sauer...

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Doch, dann muss der Verlierer schon alles bezahlen......... aber ob es soweit überhaupt käme, ist die Frage.
Hast Du keine Rechtschutz? Dann könntest Du Dich ja zumindest mal kostenlos beim Anwalt beraten lassen.

Was ist denn mit der Tasche?

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Hallo,

die Kosten für den Anwalt muss Du zahlen - für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben ca. 85 Euro brutto.

Sollte der Verkäufer sich nicht melden, bleibt Dir nur der Weg der Klage. Dies bedeutet, Du musst die Gerichtskosten (3 Gebühren) sowie die Verfahrensgebühr für den Anwalt zahlen.

Eine Verhandlung ist da noch nicht mit einberechnet.

WENN Du Deinen Anspruch durchsetzen kannst, werden die Kosten ganz oder teilweise dem Gegner auferlegt. Ein Risiko bleibt Dir also und so gering ist es nicht. Denn diese Kosten bekommst Du nur dann erstattet, wenn beim Beklagten was zu holen ist - einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen.

Im Unterliegensfall, wenn Du also verlierst, darfst Du in den Spiegel sehen und dreimal raten, wer die Kosten des gegnerischen Anwalts auch noch zusätzlich zu seinen eigenen tragen darf.

Also nein, ich würde Dir nicht dazu raten, den Fall weiter zu verfolgen. Anzeige ja - zivilrechtlich den Anspruch geltend machen: nein. Denn das Kostenrisiko übersteigt bei weitem den Verlustwert.

Ich würde Dir da nicht mal zu raten, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Verbuche es unter Erfahrung und achte ansonsten immer auf guten Kontakt und sichere Kaufwege.

Alles Gute Dir.

LG

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Danke Dir für diese ausführliche Antwort!
RS habe ich, aber mit 300 € Selbstbehalt...
Anzeige erstatten bei der Polizei!? Und dann? Bekommt der VK einen Brief, aber weiter verfolgen werden die es nicht, oder?

Nochmals danke!

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Hallo,

eine Anzeige wegen Betrug ist kein Kavaliersdelikt.

Eine Verurteilung wegen Betrug zieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr nach sich.

Ich würde die Beweise sichern und Anzeige erstatten. Parallel dies in die Bewertung einfließen lassen, denn evtl. wurden ja noch andere von ihm geprellt und zeigen dann ebenfalls an.

Mehrere Anzeigen wegen Betrug sind nicht so leicht von der Hand zu weisen ;-).

Bei einer RSV mit SB 300 Euro zahlst Du ja die weiteren Kosten nicht.

Ruf mal Deine RSV an, ob die Dir kulanzweise eine Beratung beim Anwalt gewähren ohne SB - viele machen das.

Dann schleppst Du die ganzen Beweise und Anzeige zu einem Anwalt für Internet-Recht und lässt Dir die Erfolgsaussichten nochmal genau erläutern.

Alles Gute Dir.

LG