"hohle Frucht" als Bedeidigung???

Hallo ihr!

Habe mal eine Frage. Habe zu jmd "hohle Frucht" gesagt.
In meinem Sprachgebrauch bedeutet das "nichtwissend" in Bezug auf das Thema, bzw "halbherig antwortend".
Habe darauf erklärt, dass ich gekränkt war (mir wurde Unwissenheit unterstellt - ist doch auch n Stück weit ne Beleidigung, oder???) und daher diesen Terminus gewählt habe.

Kann jmd das als so stark beleidigend auffassen und dadurch ne Anzeige machen, die tatsächlich verfolgt wird???

LG

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Hallo!

Ja, das ist eine Beleidigung, heißt für mich, dass man als dumm betitelt wird, weil einem mit "hohl" gesagt wird, dass keine Gehirn vorhanden ist.
Ob das nun geahndet oder angezeigt wird, kommt darauf an, wie derjenige drauf ist, zu dem Du es gesagt hast. Hoffentlich nicht gerade zu einem Beamten im Dienst. Dann wird es nämlich auf jeden Fall geahndet und auch ziemlich teuer für Dich.

LG Yvonne

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"Hoffentlich nicht gerade zu einem Beamten im Dienst. Dann wird es nämlich auf jeden Fall geahndet"

Stimmt nicht. Zumindest nicht in Deutschland.

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Hallo,

ich weiß ja nicht, woher du kommst und welcher Sprachgebrauch dort Usus ist, aber für mich ist "hohle Nuss" ganz klar eine Beleidigung.
Demgegenüber empfinde ich "unterstellte Unwissenheit" als keine.

VG

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Oh, Verzeihung - "hohle Frucht" ist natürlich nicht besser als eine Nuss.

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Also "hohle Frucht" könnte man mit Vakuum im Gehirn übersetzten und ja das ist eine Beleidigung.

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gib den Begriff doch mal in die Suchmaschine ein, da werden Dir sehr nette Synonyme angezeigt.
Kann recht teuer werden....

lisa

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Hallo,

eine Anzeige kannst du dir sparen.

Da kein öffentliches Interesse besteht ,was eigentlich nur bei Beamten der Fall ist, wird das grundsätzlich vom Staatanawalt eingestellt.

Willst du das nicht hinnehmen, mußt du erst zum Schiedsmann (dir entstehen da erst mal Kosten 10 Euro für den Antrag und 25- 40 Euro für den Schiedsspruch) und erst bei Nichteinigung kannst du Privatklage einreichen, die auch Kosten verursacht.

Wir haben hier jemanden auf der Straße, der seit 20 Jahren gern Leute beleidigt- vor Zeugen. Er hasst Autofahrer und Hundehalter und die werden dann beschimpft, wenn er an diesen vorbei joggt. Er läuift auch gern vorsätzlich vor anderer Leute Auto und spuckt und tritt dann davor, weil es ja um das Leben des Irren geht.
Das hat dann die Dimension "Hure" oder "Wichser" (auch vor Kindern)und das ist dann reines Privatvergnügen, da Momment muss man die Begründung suchen.....mhh :

Also vor mehreren Zeuge beleidigt und laut Staatsanwalt..." Eine Ausnahme besteht nur dannm wenn die Strafverfolgung über die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen Interesse liegt"
" Der rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der beteiligten hinaus nicht gestört.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses falles kein Gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit"

Im Grunde würde es ja reichen, wenn der Kerl einen Schuss ins Knie bekommen würde, denn seine Rennerei ist ja für ihn Anlass, das alles was ihm in die Quere kommt zu beleidigen - aber die Polizei war in der Hinsicht wenig kooperativ, auch wenn diese aufgrund der unglaublich netten Art des Herrn durchaus Verständnis zeigten.

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aeh, wenn ich jemanden den Stinkefinger zeige, einer normalen Person, kann ich genauso zum Zahlen aufgefordert werden, wenn der andere einen Zeugen hat!
Gibt es nicht eine Liste, wie teuer welches Wort ist?

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Hallo,

wenn du Zeit und Geld genug hast um das privat einzuklagen ist das kein Problem.

Laut deiner Liste dürfte der, der mich beleidigte zwischen 600 und 1800 Strafe zahlen.

Dafür muss ich erst zum Schiedsmann, dann vor Gericht und die Kosten dafür vorstrecken.

Hat der Beleidiger nicht genug Geld bleibe ich auf den Kosten sitzen.

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Huch gerade gemerkt, das du es ja gesagt hast - da kommt nichts nach...