Dürfte man eigentlich für die eigenen Kinder Organempfang ablehnen?

Angeregt durch die Diskussion unten und die Meinung "Wer keine Organe spenden will, müßte auch für sich und seine Kinder Organempfang ablehnen" ...

Hat jemand eine Ahnung, ob man das für die Kinder eigentlich ablehnen DÜRFTE, wenn es um Leben und Tod ginge?

So weit ich weiß, gibt es Fälle, wo Zeugen Jehovas lebensnotwendige Bluttransfusionen für ihre Kinder abgelehnt haben, und da wurden dann Jugendamt und Gerichte eingeschaltet, so daß die Kinder dann gegen den Willen der Eltern doch behandelt wurden ...?

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huhu.

also mal ganz rein theoretisch müsste das gehen. die ärzte können mich ja nicht zwingen dass ich mein kind einer organspende unterziehe, auch wenn sie lebenswichtig wäre. ich denke schon dass man als eltern dies verweigern kann. abgesehen davon müsste dein kind eh auf eine organspendeliste, und ich denke auch hier kann man dich als mutter nicht zwingen das kind darauf zu setzen.

ich finde diese frage schon ein bisschen seltsam, wieso sollte eine mutter nicht das leben des kindes retten wollen?

lg babyboom

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Wie gesagt, das bezog sich auf das in der Diskussion unten geforderte "wer selbst kein Spender sein will, darf auch nicht Empfänger sein und seine Kinder auch nicht."

Daß man das für sich selber verweigern kann, ist klar - gilt ja für jeden medizinischen Eingriff. Aber wenn man z.B. eine Bluttransfusion fürs Kind nicht aus religiösen Gründen verweigern darf, dann müßte das ja theoretisch bei Organen ähnlich sein?

"wieso sollte eine mutter nicht das leben des kindes retten wollen?"

Das ist aus meiner Sicht falsch formuliert und klingt nach einer Mutter, die aus Faulheit mit dem Kind gar nicht erst zum Arzt geht. Aber es gibt ja - bei Erwachsenen wie Kindern - Situationen, wo man abwägen muß, um welchen Preis ein Leben gerettet bzw. verlängert wird, siehe z.B. hier:

http://www.gesundheitstipp.ch/themen/beitrag/1019337/Kann_unser_Sohn_die_Transplantation_ablehnen

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hmm

ich denke schon das es möglich ist. als eltern muss man ja auch zb zuerst was unterschreiben bevor das kind operiert wird. und so wird es auch bei einer organspende sein, mit der unterschrift willige ich ein eingriff ein. eigentlich logisch oder???

und da brauch ich mir auch kein bbeitrag zu lesen , denn der satz "wieso sollte eine mutter nicht das leben des kindes retten wollen?" mein ich schon so wie es da steht. hätte wirklich noch erwähnen müssen dass es sicher einzelfälle gibt wo man sich evlt dagegen entscheidet (ausnamen bestätigen ja die regel), ich gehe aber von einem "normalen" fall aus, wo das leben nach der organspende lebenswerter wird bzw deutlich verlängert wird. konntest ja nicht wissen, mein fehler :-).

lg babyboom

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Ich glaube,wenn dein Kind ein Organ brauch um zu Überleben ,dann denke ich wird das keiner ablehnen.

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Man sollte auch denken, daß keine lebensnotwendige Transfusion abgelehnt wird, passiert aber trotzdem.

Oder es gab mal den Fall (ich glaube in Großbritannien) wo von siamesischen Zwillingen nur einer eine Überlebenschance hatte bei Trennung und der andere dann definitiv sterben würde. Die Eltern wollten der Natur ihren Lauf lassen (es wären dann irgendwann beide gestorben), aber ihnen wurde das Sorgerecht entzogen und die Operation fand statt.

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Das muss jeder für sich entscheiden.Ich weiß auf jeden Fall für mich,das ich Organen spenden werde und nee Transfusion für mein Kind auch ..

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soweit ich weiß kann einem dann die gesundheitsfürsorge entzogen werden, aber ganz so schnell und einfach wie im film geht das nicht... wie das bei ner relativ plötzlichen OP dann laufen würde weiß ich nicht genau...

aber "Wer keine Organe spenden will, müßte auch für sich und seine Kinder Organempfang ablehnen" finde ich ganz recht so... mein mann meint ja auch we würde NIE spenden, aber immer wenn ich ihn frage, ob er denn für unser kind auf ein organ hoffen würde ist er immer ganz still... klar weiß man das jetzt nicht wuie es wäre wenn, aber da ich meine organe eh nicht brauche, könen sie die haben, also alle inneren organe und nichts vom kopf - ich möchte das meine verwandten selber entscheiden können, ob sie mich nochmal sehen wollen oder nicht. also auge und haut müsste man sich dann woanders als bei mir besorgen, aber wenn eine leber, niere usw mehr auf dem markt ist ist das ja auch schon was... man kann das ja einschränken... muss man nur auch machen...

lg gusy

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"aber "Wer keine Organe spenden will, müßte auch für sich und seine Kinder Organempfang ablehnen" finde ich ganz recht so... "

Genau um diese Logik geht es mir.

ICH will definitiv keine Organe spenden.

Und nun? Dürften Deiner Meinung nach Ärzte meinem Kind Organe verweigern, weil ich (quicklebendig) nicht theoretisch zur Spende bereit bin? Oder mal weitergedacht, ich fülle pro forma den Ausweis aus und zerreiße ihn direkt nach der OP, sollen sie dann das Organ wieder rausnehmen oder wie?

Oder - nehmen wir mal an, ich wäre so konsequent - würden sie akzeptieren, wenn ich für mein Kind eine Transplantation ablehnen würde, weil ich selber kein Spender sein will, oder würden sie dann das Jugendamt anrufen?

Du siehst, die Logik "man müßte dann auch für die Kinder ablehen" wäre völlig unpraktikabel ...

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Wie siehst du es denn? Würdest du für dein kind ein Organ annhemen, obwohl du selbst keines Spenden möchtest oder würdest du ablehen?

vg, m.

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Hallo, ich finde dass deine Entscheidung nichts mit dem Lebensrecht deines Kindes zutun hat.

Wenn jemand sehr Krank ist. Sein Leben über einen langenzeitraum stark eingeschränkt ist,
haben die Ärzte das recht und die Pflicht zuhelfen. Ich glaube die die meißten Eltern tun alles um die Leiden ihres Kindes zu verkürzen. Vielleicht lehnen Eltern auch Tranzplantatinen ab.

Das Sorgerecht kann an das Jugendamt übergehen, mir fäll dazu der Fall eines Krebskranken Kindes ein. Wo die Eltern den Krebs nur von einem Wunderheiler behandelt haben lassen. Krebs entsteht aus innern Konflikten, Konflikt weg gleich Krebs weg.

Ich glaube das Problme ist, das ja ein Kind sterben muß um deines zu retten.Es gib eben auch Eltern die diesen Schritt nicht verkraftet haben. Gab dazu mal einen Stand auf den Kirchentag.

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"Ich glaube das Problme ist, das ja ein Kind sterben muß um deines zu retten.Es gib eben auch Eltern die diesen Schritt nicht verkraftet haben. Gab dazu mal einen Stand auf den Kirchentag. "

Genau - es würde ja sicher niemand "böswillig" seinem Kind eine Behandlung verweigern. Aber es geht eben evtl. auf Kosten einer anderen Familie, die womöglich im Nachhinein doch nicht damit klarkommt, daß ihr Kind "ausgeschlachtet" worden ist ...

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Würdest Du Deine Hirntote Tochter im Krankenhaus über Jahre besuchen, die irreperable Schäden hat und niemals mehr irgendwas alleine kann? Die im Endeffekt nur von den Maschienen am Leben gelassen wird?

ICH möchte nicht so leben, egal ob man noch irgendetwas selber fühlt oder nicht. Was ist das für ein Leben, was tut ich meine Lieben an, mich ständig so sehen zu müssen?

ICH möchte dann lieber anderen Menschen mit meinen Organgen helfen.

Und wenn ich das Wort " ausgeschlachtet" höre....hast Du schon mal erlebt, wie ein Tier geschlachtet wird und wie Organe entnommen werden?

Es wird immer wieder das " eine " Beispiel zitiert das eine Mutter im Nachhinein ihre Tochter mit schmerzverzehrten Gesicht gesehen hat....Dafür gibt es nur ihre Aussage aber keine Beweise.

Mein Mann lag als Kind lange im Koma....sie wollten auch die Maschinen abstellen aber seine Mutter hat gekämpft. Ihm geht es heute SUPER aber trotzdem ist er ein Organspender obwohl er weiß, das er Glück hatte.

Lisa

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Hallo,
Patientenrecht *Handelt es sich beim Patienten um einen Minderjährigen, der noch nicht einsichtsfähig genug ist, um entscheiden zu können, ob die Behandlung für ihn gut oder schlecht ist und stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so hat der Arzt im Falle eines Notfalls auch das Recht die Behandlung vorzunehmen, ohne zuvor das Vormundschaftsgericht zu verständigen und auf dessen Entscheidung zu warten. War seine Entscheidung richtig, so kann er auch nicht mehr zu irgendeiner Haftung herangezogen werden, da er im "entschuldigenden Notstand" gehandelt hat und somit nur seiner ärztlichen Pflicht nachgekommen ist. * http://ingridriedl.net/01_patienten_info/Patientenrecht.htm
Würde im Falle einer Organtransplantation (wo es irgendwie immer um Leben od. Tod geht) bedeuten, dass der Arzt entscheidet.

*Organe dürfen einem Verstorbenen entnommen werden, wenn durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen gerettet werden kann. Die Entnahme darf erst nach Feststellung des Todes erfolgen.** Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt mit der der Verstorbene oder, vor Eintritt seines Todes, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. *

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na .... ganz so richtig ist das nicht. denn: organspende oder besser organ empfangen ist ne langwierige sache ... sie können dir ja nicht irgendwas einpflanzen um dich zu retten - denn mit hoher wahrscheinlichkeit würde dein körper das teil abstoßen.

faktisch ist was du da anführst ein notfallparagraph. hopp drop entscheidung, die innerhalb einiger minuten gefällt werden muss. ich denke bei einer organspende würde da ein richter hinzugezogen werden. denn erst mal muss das kind auf die liste. das kann der arzt einfach so machen denke ich mal. aber der richter muss das kind dann zur op freigeben würde ich sagen #kratz immerhin ist das ja nicht ne entscheidung die in 5 min gefällt würde sondern oft monate oder jahre dauert - und in der zeit wären gerichte wohl mit dem fall beschäftigt.

wahrscheinlichstes szenario: kind wird auf liste gesetzt (eventuell auch auf richterbescheid), organ steht zur verfügung, richter wird (falls nötig) aus dem bett geholt, erkennt vormundschaft vorübergehend ab, op und dann bekommen die eltern ihr kind zurück.

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da das kind ja dann offensichtlich unter ärztlicher betreuung wär und der arzt die pflicht hat, dem kind zu helfen, wird er das Jugendamt verständigen und die werden über das familiengericht eine enziehung des Sorgerechts in medizinischen fragen veranlassen

Ebensowenig wie ich entscheiden darf mein kind zu verstümmeln oder verwahrlosen lassen habe ich das recht eine lebensnotwenige operation zu unterbinden.

die diskussion um das ende des elternrechts und den beginn des rechtes des kindes (z.B. auf körperliche unversehrheit) haben wir heir bei urbia ausführlich schon zum Thema beschneidung geführt

wenn wir also in einem land leben, in dem selsbt eine beschneidung nur unter bestimmten auflagen möglich ist (und in dem diskutiert wird, das rauchen im auto mit kindern zu verbieten)

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/EU-will-das-Rauchen-in-Autos-verbieten-id15454396.html

ist selbstverständlich das ende des Elternrechtes schon lange erreicht be ider frage zu lebensnotwenigen medizinischen eingriffen

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Hallo,
danke für diesen Denkanstoss bzw. auf den Zusammenhang mit Beschneidung hin zu weisen. Wie siehst du es, wenn Eltern gegen eine Organentnahme bei ihrem Kind sind? Da sie von der Hirntoddefinition nicht überzeugt sind. Könnte diesen Eltern auch das Recht genommen werden und dem Kind dann Organe entnommen? Weil dadurch andere Kinder gerettet werden könnten?
Und beinhaltet körperliche Unversehrtheit nicht auch, dass nichts fremdes in den Körper eingebracht wird?

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nun ja, wie ich das sehe spielt für die frage

" Könnte diesen Eltern auch das Recht genommen werden und dem Kind dann Organe entnommen? "

ja überhaupt keine rolle

denn im Augenblick geben die Gesetze das nicht her.

der zwang zur Lebensrettung andere geht ja immer nur so weit, daß ich meine eigene körperliche unversehrtheit ob vor oder nach dem tod spielt keine rolle) nicht gefährden muß.
Insofern wäre also solch ein zwang zur organspende gegen den willen des betroffenen nicht möglich (deienr ebgründung "Weil dadurch andere Kinder gerettet werden könnten?" folgend)

ebensowenig werden wir gezwungen werden weniger zu essen, weil durch die nahrungsmittel, dei dann "übrig blieben" andere mensche nvor dem hungertod gerettet werden könnten

"Und beinhaltet körperliche Unversehrtheit nicht auch, dass nichts fremdes in den Körper eingebracht wird?"

ja dsa beinhaltet sie-
ABER: die köperliche unversehrheit ist eben nicht das letze maß der dinge.
insofern kann jeder volljährige mensch, der noch alle selsbtbestimmungsrecht hat und diese wahrnehmen kann für sich entscheiden, dßa fpr ihn die körperliche unversehrtheit das wichstigste ist- im falle eines schutzbefohlenen steht das recht auf leben an erster stelle- noch vor der unversehrheit des körpers (und in bestimmten fällen auch der wunsch der eltern: siehe beschneidung)

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Hallo,

natürlich muss das gehen.

GLG

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So sollte es eigentlich sein, allerdings wird es in der Praxis so sein , das im Falle des Falles die zustimmung der Eltern durch ein Gericht ersetzt werden würde, so wie es bei Bluttransfusionen, Chemos und dergleichen der Fall ist.

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Hallo,

eine Organtransplantation ist aber noch ein bisschen was anderes als eine Bluttransfusion.

Du musst den Rest Deines Lebens irgendwelche Immunsuppressiva einnehmen, die gravierende Nebenwirkungen haben. Und es ist noch nicht einmal gesagt, dass es mehr als eine lebensverlängernde Massnahme ist.

Und genau aus diesem Grund würde ich eine solche Transplantation für meine Tochter und mich ablehnen.

GLG

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e gesagt, wenn deine Tochter sterben würde, wenn sie kein Organ transplantiert bekäme, du die Transplantation aber trotzdem ablehnen würdest, würde dir das Sorgerecht entzogen, denn es wäre die Pflicht der Ärzte, Leben zu retten und zu erhalten. Entscheidest du dich für den Tod deiner Tochtedr, einfach, weil du organtransplantationen ablehnst, deine Tochter aber nur mit der Transplantation weiter Leben könnte, würdest du dich der vorsätzlichen Tötung deines eigenen Kindes schudig machen. daher würde dir in so einem Fall kurzfristig das Sorgerecht entzogen werden um damit das Leben des Kindes zu retten.

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hallo,
auch wenn ich selber gegen den empfang eines fremdorgans wäre, würde ich diese entscheidung nicht für bzw. in diesem fall gegen mein kidn treffen. in diesem fall geht es ja ujm leben und tod.

ich denke auch nicht, dass man damit als eltern durchkommen würde.

lg

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" in diesem fall geht es ja ujm leben und tod."

Darum geht es aber auch wenn Du die Betroffene bist.

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klar. nur binj ich erwachsen, kann meine entscheidungen reflektieren und daher selbst entscheiden. und wenn das gegen ein organ wäre, dann bewusst.

ein kind könnte die entscheidung nicht bewusst und reflektiert treffen, daher würde ich pro leben voten und dem kind dann zu einem geeigneten späteren zeitpunkt die wahllassen. bzw. hat es dann ja irgednwann die wahl.

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