Hallo, ging mir auch so. Alleine mit 1 kleinkind. Alg II, elterngeld, kindergeld, unterhalt, klar wurde vieles angerechnet. Aber wir lebten gut. Ich konnte sogar sparen. Jetzt hab ich endlich einen tollen job.
Ich hätte da auch ein Beispiel was für euch ja ein SCHMAROTZER is.
Meine Freundin hat eine 1 Jährige Tochter. Mit dem Vater der kleinen ist sie zusammen jedoch leben beide in getrennte Wohnungen. Ihr Freund verdient ca 1000 Euro Netto plus Auslöse da er die Woche über außerhalb arbeitet.
Wochenende über is ihr Freund bei Ihr und ihrer Tochter.
Wieso leben beide so? DIese Frage habe ich mir am Anfang gestellt.
Sie erhält 391 Regelsatz für Sich plus 229 fürs Kind plus 141 Allein bedarf oder wie das heißt.
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird angerechnet (UVorschuss da ihr Freund ja nur 1000 netto verdient)
Sie hat somit ca 1200 Euro mit Miete plus 100 Euro da zu Verdienst macht 1300 Euro.
Nun kommen die 1150 von ihrem Freund dazu macht 2450 Euro.
Nun bezahlt jeder seine Miete bleiben nach Abzug GEZ ca 1800 Euro zum leben. Wenn sie mal die 100 Euro zusätzlich nicht mehr hat 1700 Euro.
Würden beide zusammen ziehen hätten sie trotz nur 1 Miete nur 1300 Euro zum leben. Existenzminimum.
Dafür würde ihr Freund vollzeit buckeln. Also machen sie es lieber so.
Moral? Moral kann man nicht essen und so geht es dem Kind finanziell gut.
Sozial betrug? Laut ihrer Rechtsanwältin: Nein!
Wieso? Der Freund lebt nicht bei Ihr. Die Woche über ist er auf Montage und am WE bei ihr. Er is also am WE Besucher.
Klar is er die Woche über nicht in seine Wohnung aber das kann ihm ja auch niemand vorschreiben wann er sich dort aufzuhalten hat. Wenn er seinen Job kündigt kann er sich dort in der Woche aufhalten - kündigen darf er ja aber nicht.
Genauso kann ihm niemand vorschreiben zu ihr zu ziehen und seine Wohnung zu kündigen und Ihr kann niemand vorschreiben wem sie am WE als Besuch empfangen darf.
Ich habe Arbeit aber ich finde an den beiden Ihre Vorgehensweise nix verwerflich es. Sie nutzen lediglich eine Lücke im Gesetz - für Ihre Tochter. Und ich finde es richtig das ER für sie nicht finanziel aufkommt sondern wenn es geht nur für seine Tochter > Sie sind nunmal nicht verheiratet somit ist er ihr gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet. Und wenn das SGB2 dieses Gesetz aushebelt muss man halt diesen Weg gehen und an sein Recht zu kommen.
Erwähnenswert wäre glaube ich noch das die beiden in ihrer gesamten Partnerschaft noch nie zusammen gelebt haben. Auch nicht als meine Freundin noch Vollzeit Arbeiten gegangen ist. Jeder hatte von damals bis heute seine eigene Wohnung. Und es gibt ja nunmal kein Gesetz das besagt das man zusammen ziehen MUSS sobald man ein gemeinsames Kind hat?
Wer stolz darauf ist arbeitslos zu sein, darf aber dann auch bitte nicht meckern, wenn er angeblich nicht über die Runden kommt!
Kindergeld wird dir angerechnet, das bekommst du nicht obendrauf