Zitat Fürsorgepflichtverordnung Weimarer Republik

Habe heute mal ein Zitat bekommen über das es lohnt, sich auszutauschen.

Ich möchte hier für keine Partei oder politische Strömung werben oder
Stimmung machen.
Daher können verbale Beschimpfungen unterbleiben......Danke!

Mich interessieren eure Meinungen zu dem folgenden Zitat:

" Alle arbeitsfähigen Flüchtlinge (Männer und Frauen von 16- 55 Jahren) sind
verpflichtet nach besten Kräften täglich 5- 7 Stunden gemeinnützig zu arbeiten.
Wer nicht arbeitet, darf nicht verpflegt oder beherbergt werden. Befreit von der
Pflichtarbeit sind nur Flüchtlinge, welche die Kosten für Verpflegung und Unterkunft
selbst bezahlen und Frauen, die pflegebedürftige Kleinkinder oder Angehörige
versorgen müssen!" (Nothilfeverordnung Weimarer Republik)

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Ist ein Umgang mit Flüchtlingen in dieser Art akzeptabel?

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"Ich möchte hier für keine Partei oder politische Strömung werben oder
Stimmung machen."

Doch, genau DAS möchtest du. Dumpfbackiges rechtes Geseihere möchtest du absondern. Unter dem Deckmäntelchen des "besorgten Bürgers".

Und bist dabei so dermaßen uninformiert in der Materie, dass es eine Art hat. Aber das ist bei Gesellen wie dir ja nichts neues. Ach so informiert daher schwallen, Tatsachen verdrehen bzw. bewusst oder unbewusst verschleiern und dabei rassistischen Kack absondern.

Schade, dass er hier auch noch genug uniformierte Hausmuddis gibt, die dir Zuspruch geben und diesen Stuss auch noch abnehmen.

Die von dir ach so gelobte "Arbeitspflicht" gibt es nämlich schon längst, guten Morgen auch!

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html

ZITAT:

"(4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6; § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren."

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html

ZITAT:

"(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung."

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html

ZITAT:

"(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1.
sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,"

ENDE DER DURCHSAGE!

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Ich zitiere: " genug uniformierte Hausmuddis gibt, die dir Zuspruch geben und diesen Stuss auch noch abnehmen."

Sag mal, gehts noch? Wie sprichst Du über Frauen, die zu Hause sind, aus welchen Gründen auch immer? Du bist absolut sexistisch und diskriminierend! Du beleidigst hier Frauen, ohne sie zu kennen, ohne etwas über sie zu wissen, Du pauschalisierst über Frauen und deren Bildung - das ist wirklich ein furchtbares Niveau auf dem Du Dich bewegst.

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Ich kann bei our-darkness keine Pauschalisierung erkennen (im Gegensatz zu Deinen Aussagen weiter unten!) Aber vielleicht fühlst Du Dich ja durch ihre Aussage angesprochen? #schwitz (Getroffene Hunde und so...)

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1

Das ist vollkommen richtig so und es wäre super , wenn sich das durchsetzen würde.
Allerdings sollte das nicht nur für Flüchtlinge gelten, sondern auch für die Deutschen, die arbeiten können, aber nicht wollen!

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2

Hallo!

Sagen wir mal ab 18 und mit ein paar anderen Ausnahmen, aber grundsaetzlich schon.

LG

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3

Würde ich gut finden und genug zu tun gibt es auch, so dürften die Damen & Herren gleich mal lernen,dass man nicht nur die Hand aufhalten kann sondern endlich mal etwas dafür tun muss.

LG

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9

Dumme Allgemeinaussage, die impliziert, die "Damen und Herren" Flüchtlinge seien alle zu faul und nur wegen des "Hand Aufhalten"s hier!

Widerwärtig!

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Wenn es weder ums Geld noch die Unterkunft geht, warum flüchtet man dann nicht einfach über die Grenze ins Partnerland, wo gleiche Kultur, Religion etc. herrscht?

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4

Hallo,

im Prinzip vollkommen richtig, aber ich würde den ersten Satz mit: "Alle arbeitsfähigen Menschen...." beginnen. Was ist mit den vielen türkischen Staatsbürgern, die schon jahrelang hier leben und weder deutsch sprechen, noch arbeiten oder sich integrieren wollen? Was ist mit den ALG2-Scharotzern, die sich auf ihrer Stütze ausruhen, und ich sprechen wirklich nur die an, die keinen Bock haben. All diese Menschen sollten arbeiten und so naütürlich auch Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind.

LG

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5

Sehe ich so wie Du und es gibt mehr als genug zu tun.

LG

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6

Damit dann die Rechten wie schreien können "Arbeit nur für Deutsche" oder "Ausländer nehmen uns Arbeitsplätze weg" ?

http://www.npd-nord-friesland.de/nf_alt/medien/pdf/ThemenArbeit.pdf

Das ist doch alles Blödsinn.

Stell dir mal vor, Flüchtlinge würden nun massenweise gemeinnützige Arbeit leisten. Ich wette, es würde dann sofort heißen, die verdrängen Deutsche oder die nehmen ihnen Jobs weg, selbst wenn diese Jobs unentgeltlich sind. Wir hätten also die nächste Diskussion an der Backe.

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Folgende Fragen habe ich dazu:

- werden dann extra Betreuer-Stellen vom Staat geschaffen, die die arbeitenden Flüchtlinge in die zugewiesende Tätigkeit einarbeitet und beaufsichtigt?
- wer zahlt die Fahrtkosten, die es braucht, um die Flüchtlinge zur Arbeit zu bringen und von dort wieder in ihre Unterkunft zu bringen?
- 16 jährige sind schulpflichtig und fallen schon deshalb aus dieser Verordnung heraus
- wer stellt die oben genannte "Arbeitspflicht" fest? Ärzte? Wer bezahlt die dann für die hunderten und tausenden Untersuchungen, die dazu fällig werden?
- das ganze müßte dann ja ein Verwaltungsakt sein - gegen den in unserem Rechtsstaat Rechtsmittel zulässoig sind - wer zahlt die Gerichtsverfahren mit den Klagen gegen den "Einberufungsbescheid" und die ärztliche Feststellung?
- was ist mit Männern, die für ihre kleinen Kinder sorgen - oben steht nur etwas, dass Frauen ausgenommen sind, die kleine Kinder beaufsichtigen.
- wer befaßt sich dann mit den Rechten, die sofort losmeckern, dass die Flüchtlinge den Deutschen die Helferjobs wegnehmen?
- müssen dann die arbeitenden Flüchtlinge auf ihre Integrationskurse/Deutschkurse etc. verzichten, nur um im Park Grünanlagen zu pflegen?

Ich könnte jetzt noch gut 20 andere sachen aufzählen.
Wie Du siehst: diese Verordnung ist mal wieder nur von 12 bis Mittag gedacht.

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zu Punkt 1 - ja, das wäre logisch, denn heutzutage muss fast Alles beaufsichtigt werde
weil sonst ein Nachlässigkeit einsetzt

zu Punkt 2 - in den großen Städten gibt es eine ermäßigte Monatkarte vom Amt und in
ländlichen Gegenden sind die Menschen arbeitsnah untergebracht

zu Punkt 3 - Schulpflicht befreit ,sofern diese nicht durch Fehlzeiten untergraben wird

zu Punkt 4 - ein Amtsarzt oder vom Amt beautragter Allgemeinarzt

zu Punkt 5 - Rechtsmittel sind nur möglich mit Erhalt eines endgültigen Bleibestatus
( Bearbeitung und Entscheidung 6- 12 Monaten)
Man sollte sich langsam verabschieden von einer Gebementalität
ohne Einforderung von Pflichten.

zu Punkt 6 - Wenn nur ein Vater da ist, dann ist er befreit bzw. man fragt ihn ob er
freiwillig arbeiten möchte

zu Punkt 7- ein sehr guter Einwurf!!
Man macht TV- Sendungen auf ZDF, RTL, Pro7, wo die Maßnahmen
detailliert erklärt werden und warum man keine deutschen Arbeitsplätze
gefährdet. (z.b weil Arbeitsplätze die weit unter 8,84 Mindestlohn am Markt
angeboten werden u. keine Resonanz unter Deutschen finden)

zu Punkt 8 - Man kann Wochenweise arbeiten oder einen Deutschkurs machen....so wie
viele Deutsche die neben der Arbeit eine Weiterbildung machen

Unser Land krankt daran dass man nicht langfristig denkt sonder nur kurzfristige
Schadensbegrenzung betreibt...ja man hat sogar Angst vor konsequenten
Entscheidungen. Denn Eins ist klar, Geld ist genug da.

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Entschuldigung. Ich habe schon bei deinem Ausgangspost gedacht, wer gräbt denn da jetzt eine so antiquierte Verordnung aus, die 100 Jahre alt ist und mit welcher Absicht.

Mit dieser Absicht bestätigst du sowohl den doch sehr billigen Populismus, der deinen Posting innewohnt wie auch der Unfähigkeit, mal mehr als nur von 12 bis mittag zu denken.

"zu Punkt 2 - in den großen Städten gibt es eine ermäßigte Monatkarte vom Amt und in
ländlichen Gegenden sind die Menschen arbeitsnah untergebracht"

So einfach stellen sich das nur Laien vor, die die infrastrukturellen Voraussetzungen, gerade auf dem Land, überhaupt nicht kennen aber denken, sie könnten aus ihren vier eigenen Wänden mal eben die Dinge ganz einfach regeln. Das verrät eher eine Schlichtheit im Denken statt intellektuelle Brillanz in der Sache.

"zu Punkt 5 - Rechtsmittel sind nur möglich mit Erhalt eines endgültigen Bleibestatus
( Bearbeitung und Entscheidung 6- 12 Monaten)"

Aha, du willst also Menschen, die hier leben, mal eben so einfach ihre Bürgerrechte beschneiden. Bestätigt die Schlichtheit aber ebenso das Infame deiner Denke.

"zu Punkt 6 - Wenn nur ein Vater da ist, dann ist er befreit bzw. man fragt ihn ob er
freiwillig arbeiten möchte"

Eben. Warum lässt man dann die Menschen nicht gleich freiwillig Arbeiten machen? Man kann ihnen Angebote machen und viele Flüchtlinge engagieren sich ja bereits ehrenamtlich. Sofern man ihnen überhaupt die Möglichkeit gibt. Du stellst die Menschen erst einmal pauschal als Sozialschnorrer hin, die man in Arbeit zwingen muss weil sie ansonsten faul den ganze Tag verbummeln.

"Man sollte sich langsam verabschieden von einer Gebementalität
ohne Einforderung von Pflichten."

Auch das entspricht nicht den Tatsachen. Natürlich fordert der Staat auch jetzt schon Pflichten ein. Ich weiß nicht, welchen Informationstand du hast aber aktuell ist der sicher schon seit Jahren nicht. Sprachkurse ab Anerkennung des Schutzstatus verbindlich. Das Aufenthaltsrecht unterliegt strengen Bestimmungen.

Dagegen soll deine "Gebementalität" sohl suggerieren, Flüchtlinge würden mit Gaben überhäuft. Zu deiner Erinnerung: Über den notwendigen Bedarf an Sachleistungen (Unterkunft, Heizung, Wasser, Kleidung) hinaus, erhalten Flüchtlinge Geld für ihren persönlichen Bedarf. Erwachsene bekommen ca. 130 Euro pro Monat, Kinder ca. 90 Euro.

"Man macht TV- Sendungen auf ZDF, RTL, Pro7, wo die Maßnahmen
detailliert erklärt werden "

Ach guck. Da sollen dann auf einmal die als von den Rechten verlachten Staats- und Systemmedien dann doch als verlängerter Arm der Politik herhalten? Das kann doch nur ein Witz sein. Ich erwarte eine ausgewogene Berichterstattung der Medien aber nicht dass sie als Regierungssprecher der Politik bzw. der Regierung fungieren.

" (z.b weil Arbeitsplätze die weit unter 8,84 Mindestlohn am Markt
angeboten werden u. keine Resonanz unter Deutschen finden)"

Dann wäre es wohl zweckmäßiger diese Arbeitgeber endlich dazu zu bringen, den Mindestlohn zu bezahlen, statt Menschen für weniger als den Mindestlohn arbeiten zu lassen und damit geltendes Recht weiter auszuhöhlen.

Um dann am Ende diesen Menschen darüber hinaus auch noch vorzuwerfen, sie würden die Löhne zu Ungunsten der Deutschen drücken!

"zu Punkt 8 - Man kann Wochenweise arbeiten oder einen Deutschkurs machen....so wie
viele Deutsche die neben der Arbeit eine Weiterbildung machen"

Deutschkurse, also die Sprache zu lernen, ist etwas derart Grundsätzliches, dass es so mit Weiterbildungen für Inländer kaum zu vergleichen ist. Menschen, die hierhin kommen, sollten zu Beginn 8 Stunden pauken um Deutsch zu lernen. Je intensiver je besser. Gerade junge Menschen lernen noch sehr zügig und damit ist bei intensiven Sprachtraining die Chance groß, dass sie schon bald brauchbar Deutsch sprechen.

"Unser Land krankt daran dass man nicht langfristig denkt sonder nur kurzfristige
Schadensbegrenzung betreibt"

Diesen Satz solltest Du nach solchen Beiträgen dir mal selbst vor dem Spiegel aufsagen.

Was noch außerdem komplett ausblendest, ist GELTENDES Recht: Ab Beginn des Asylverfahrens müssen Flüchtlinge drei Monate warten, bis sie arbeiten dürfen. Danach gilt ein Jahr lang die sogenannte Vorrangprüfung: Flüchtlinge dürfen eine Stelle nur erhalten, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger zur Verfügung steht. Gerade aber Billigjobs werden derzeit verstärkt von EU-Bürgern wahrgenommen, in deren Ländern hohe Arbeitslosigkeit herrscht.

Das alles zeigt mir, wie wenig du dich im Detail mit der Materie beschäftigt hast, wie leicht du es dir machst, zu denken, jeder könne mal eben so große Politik machen auch wenn man en detail keinen Plan hat (und leider kommt es im Leben auf das Detailwissen an).

Aber das wäre für mich alles hinnehmbar. Wirklich übel finde ich, was man zwischen den Zeilen deines Postings liest:
-Flüchtlinge sind in erster Linie Sozialschmarotzer und faul
-Flüchtlinge schaden dem Land und dem Steuerzahler
-Flüchtlinge dürfen und müssen niedere Arbeiten erledigen weil sie eben gegenüber Deutschen Menschen niederen Ranges sind.

Und um dein Ausgangsposting schlussendlich zu beantworten: Ich halte von der Verordnung, projiziert auf die heutige Zeit GAR NICHTS. Über die Gründe haben dir andere User schon erschöpfend Auskunft gegeben.

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Mich würde echt mal interessieren was unter gemeinnütziger Arbeit gemeint ist?

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Z.b.mal draußen vor, bzw in den Flüchtlingsunterkünften
sauber zu machen.
Bei uns werden da extra putzfirmen bezahlt und dieses Geld könnte man sich sparen!

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Aber dadurch würden doch Jobs wegfallen. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein.

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Könntest Du mal bitte einen Link posten unter dem diese 'Nothilfeverordnung' in Gänze zu finden ist. Sogar Google ist ratlos, wenn auch nicht nutzlos. Diesen Artikel habe ich z.B. gefunden:
https://www.cicero.de/innenpolitik/fluechtlingsdebatte-was-wir-aus-der-judeneinwanderung-der-20er-lernen/60106

Grüsse
BiDi

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Ich hab das hier gefunden... das Zitat mit den Flüchtlingen hab beim Überfliegen nicht gesehen, aber generell steht da z. B. drin: „In ihrer Ur-Fassung vom 13.11.1918 (RGBl. I S. 1305) schrieb die Verordnung über Erwerbslosenfür- sorge in § 8 vor: "Erwerbslose sind verpflichtet, jede nachgewiesene geeignete Arbeit auch außerhalb des Berufs und Wohnorts, namentlich in dem früheren Beschäftigungsort und dem vor dem Kriege bewohnten Orte sowie zu gekürzter Arbeitszeit, anzunehmen, sofern für die nachgewiesene Arbeit angemessener ortsüblicher Lohn geboten wird, die nachgewiesene Arbeit die Gesundheit nicht schä- digt, die Unterbringung sittlich bedenkenfrei ist und bei Verheirateten die Versorgung der Familie nicht unmöglich wird." Schon zwei Monate später, mit VO v. 15.1.1919 (RGBl. I S. 82), wurden Modifikatio- nen vorgenommen, die zum einen die Gemeinden ausdrücklich zur Verweigerung bzw. zum Entzug der Unterstützung verpflichteten, soweit ein Erwerbsloser die Annahme einer zumutbaren Arbeit ab- lehnte, und zum anderen die Zumutbarkeitskriterien selbst insofern verschärften, als die angebotene Arbeit nicht mehr nicht gesundheitsschädigend, sondern nur noch nach der körperlichen Beschaffen- heit des Erwerbslosen zumutbar sein müsste.“

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Sorry, link vergessen:

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/1994/1994-06-00-Steffen-oeffentlich-gefoerderte-Beschaeftigung-1918-1933.pdf

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Es gibt so viel Steuergeldverschwendung an anderen Stellen. Du musst nur mal irgend eine öffentliche Verwaltung von innen betrachten. Das würde bedeuten dort richtig mitzuarbeiten und interne Einblicke zu bekommen. Und dann wird dir ganz schlecht an welchen Stellen Unmengen an Kohle sinnlos verschwendet wird. Steuergelder wohlgemerkt.

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