#wegmit219a Was haltet ihr davon?

Hallo,

bei Instagram und andere Internetplattformen geht gerade der #wegmit219a rum. Seit Kristina Hänel verurteilt würde, da sie als Ärztin auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte, wird verstärkt für und gegen die Abschaffung des Paragrafen protestiert.

Was ist eure Meinung dazu?

Meiner Meinung nach ist der Paragraf nicht mehr Zeitgemäß. Er hält Personen die eigentlich nur neutral informieren wollen davon ab. Die meisten Leute informieren sich heute übers Internet, wenn Ärzte hier nicht auf die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruch hinweisen dürfen wo dann?

Es gibt soviele Falschinfo im Internet zu dem Thema, einige aus Unwissenheit und viele werden bewusst von Abtreibunggegner verbreitet (z.B. das Risoko nach einer Abtreibung Unfruchtbar zu werden oder die Anzahl der Frauen die psychisch erkranken aufgrund der Abbruches ist sehr viel geringen als oft dagestellt).

Ich bin für die Entscheidungfreiheit der Frau, aber meiner Meinung kann man nur frei entscheiden wenn man sich in Ruhe und sachlich informieren kann ohne zu lesen oder hören das man eine Mörderin ist.
Ich glaube auch nicht das die Anzahl der Abbrüche steigt wenn man den Paragrafen abschaft.

Das heißt nicht das ich dafür bin, dass übertrieben gesagt, Abtreibungen als Sonderangebot angeprisen werden sollten.

LG Schazzi

Was soll mit §219a geschehen?

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Wir hatten das Thema vor nicht allzu langer Zeit hier disktiert:
https://www.urbia.de/forum/64-politik-philosophie/4999485-219a-eure-meinung

Ich schließe mich der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach Ärzten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, auf den Tätigkeitsbereich hinzuweisen, nachdem rechtlich ja Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden.

Fällt § 219a hätte lediglich zur Folge, dass Ärzte ihr Leistungsangebot vollständig benennen und darüber informieren dürfen. Unangemessene Werbung ist wegen der berufsrechtlichen Regelungen ausgeschlossen, Preisduping durch die Gebührenordnung.

In anderen sensiblen Teilen des Leistungsspektrums funktioniert das ja auch. Enthält ein Leistungsangebot z.B. auch Chemotherapie, bewirbt kein Arzt die Leistung über den Preis oder betreibt ungestraft unangemessene Werbung. Bei Abbrüchen hingegen entstehen Befürchtungen zu einer Werbung, die sowieso ach dann verboten ist, wenn § 219 a verschwindet.

Es geht um die Möglichkeit der Benennung und der Information. Mehr nicht.

Es bleibt dem Gesetzgeber außerdem unbenommen, regulierend durch eine Ergänzung in der Berufsordnung zur Ausgestaltung des künftigen Informationsrechts einzugreifen.

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Hallo schazzi! Eins vorweg: Ich glaube auch nicht, daß ein Paragraph - egal in welchem Gesetz - jemals eine Straftat vereitelt hat. Im besonders sensiblen Fall eines Schwangerschaftsabbruches wird eine Frau, die das Kind nicht will, immer einen Weg finden, es nicht zu bekommen. Insofern ist es mir lieber, soetwas läuft unter gesundheitlich besten Umständen in einem deutschen Krankenhaus ab.

Allerdings bin ich der Meinung, daß es sehr unglücklich ist, wenn ausgerechnet die Personen, die den Abbruch dann vornehmen und daran verdienen (!), dafür Werbung machen. Das ist absolut nicht notwendig, denn es gibt genügend neutrale Beratungsstellen (ProFamilia, Ämter usw.) die ruhig und sachlich informieren. Eine Vermischung aus Beratungsleistung und wirtschaftlichen Interessen würde ich für bedenklich halten. Insofern denke ich, daß der Paragraph durchaus seine Berechtigng hat.

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Um den Obengenannten Fall als Beispiel zu nehmen.

Ich finde nicht dass es sich gehört SS Abbrüche als Leistung auf ein Homepage aufzuführen. Für mich hat es ein sehr unbehaglichen Beigeschmack. Eine Abtreibung ist ein sehr sensibles Thema und es gibt genügend neutrale Anlaufstellen, die gründlich über Abtreibungen informieren.

Ich frage mich dann warum eine Ärztin es nötig haben sollte, wenn nicht aus finanziellen Gründen, für solche Leistungen zu reklamieren auf ihren Homepage? Es könnte ja den Verdacht entstehen, dass die Ärztin auf sich selbst aufmerksam machen möchte, weil die meisten Frauen die sich für eine Abtreibung entscheiden, beim FA wohl nur an eine Überweisung für das KH denken und nicht daran dass genau dieser FA auch selber Abbrüche vornehmen.

Ich bin nicht prinzipiell gegen Abtreibung, aber egal wie man es dreht und wendet, wissen wir ja alles was das bedeutet, wenn ein Abbruch vorgenommen wird. Ich finde es einfach geschmacklos, sowas auf den Homepage zu erwähnen im gleichen Rubrik wie Ultraschalluntersuchungen und andere Leistungen , als wenn es das normalste der Welt wäre, eine Leistung wie viele andere.. Für mich riecht es nach Patienten „ fishing „...

Ich finde das der Paragraf schon seine Berechtigung hat.

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Hast du jemals gesehen, WAS sie auf ihrer Website veröffentlicht hat? Nein? Ach.

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In dem genannten Fall geht es aber nicht um Werbung, sondern um Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Du hast recht, es ist ein sensibles Thema, aber wo sollte man sich sachlicher und kompetenter darüber informieren können als direkt beim Arzt? In Internetforem vielleicht?

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Ich sehe es auch so, dass er abgeschafft gehört. Die Beratungspflicht besteht schließlich weiterhin.

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Ich habe die Diskussion nur am Rande mitbekommen. Aber--seit je her werden irgendwie Mittel und Wege gefunden, dass Babys abgetrieben werden. Früher durch Engelmacher, wo meist Mutti direkt mit hops ging, dann im Ausland usw. Wer es wirklich will, der sollte sich dann wenigstens auch gut informieren können--wer unsicher ist, dem sollte neutral geholfen werden bei der Entscheidung und wer es nicht will, der wird kaum durch Infoseiten auf die Idee gebracht, sein Kind abtreiben zu lassen.
Ich denke, dass sich die wenigsten Frauen diese Entscheidung leicht machen oder die Abtreibung als Alternative zur Verhütung sehen.

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Der Paragraph 219a ist schon deswegen abzuschaffen weil er nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Internet mit seinen Vergleich- und Bewertungsportalen und Linklisten, die es auch für den Berufsstand von Ärzten gibt, ist eine Bewerbung in irgendeiner Form ohnehin nicht zu verhindern.

Allerdings ist streng genommen, natürlich auch schon die Erwähnung eines Leistungsangebots auf einer Webseite Werbung. Die Definition des Begriffes schliesst reine Information, ohne jede Superlative, ohne typische Werbephrasen oder eine besondere Gestaltung, ausdrücklich mit ein. Deswegen ist das Argument, es handele sich pauschal nicht um Werbung, für mich so nicht nachvollziehbar.

Was mich am meisten an diesem Paragraphen stört, er wurde von Männern gemacht.Diese haben sich nie mit den psychischen Konflikten einer Frau auseinandersetzen müssen, die im Begriff ist, einen Abbruch vorzunehmen. Der Staat wäre in der Pflicht, ein flächendeckendes Informationssystem anzubieten und für ausreichende Betreuung und Beratung zu sorgen. Dies ist aber in Deutschland nur unzureichend der Fall. Einer praktizierenden Ärztin vornhemlich wirtschaftliche Interessen anzudichten, halte ich schon deswegen für falsch, weil Ärzte auch Ethikrichtlinien zu befolgen haben, die eine Fürsorgepflicht für Patienten mit einschließen. Außerdem, wie jemand schon richtig sagte: eine Ärztin verdient wohl weit mehr an einer Fortführung der Schwangerschaft als an einem Abbruch. Wenn eine Frauenärztin also explizit darüber öffentlich informiert, dann handelt sie eigentlich gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.

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Ich habe 1979 eine Freundin nach Rotterdam zum Abbruch begleitet und noch Mitte der 80er Jahre eine andere Freundin in ein anderes Bundesland, weil es in Baden-Württ. fast unmöglich war, einen Arzt zu finden, der einen Abbruch aus anderen als aus gesundheitlichen Gründen durchführte. Irgendwie fand ich diesen "Tourismus" für die betroffenen Frauen äußerst entwürdigend. Beide hatten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und mussten dann buchstäblich betteln gehen bei der Suche. Schlimm.
Diese Paragraphen sind von Männern gemacht - und garantiert nicht FÜR Frauen, sondern eindeutig dagegen. Die braucht kein Mensch. LG Moni

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Ich finde, der Paragraph sollte bleiben. Allein die Erwähnung des Wortes auf der Website wird die Arztpraxis bei einer Google-Suche anzeigen. Die seriöse Auflistung neben anderen gynäkologischen Leistungen macht die Abtreibung zu einem ein Stück weit normaleren Vorgang - aus meiner Sicht. Das ist geschmacklos und unethisch. Es ist eine Abwägung zwischen einem Menschenleben und dem Recht der Frau, zu entscheiden, ob sie Mutter werden möchte, die eben zu Gunsten der Mutter ausfällt.

Nicht zu vergleichen ist das mit Chemotherapie oder Palliativmedizin, die hier als Beispiel aufgeführt wurden, wofür man doch auch Werbung machen dürf. Hier entscheidet man nicht gegen ein Menschenleben, sondern es ist alles auf den einen Patienten ausgerichtet.

Ich gehe davon aus, dass die Beratungsstellen, die frau doch ohnehin aufsuchen muss, eine Liste mit örtlichen Möglichkeiten geben können, das durchzuführen. Wenn das nicht so ist, dann wäre ich dafür, dass das eingeführt wird.

Man muss ja auch weiterdenken. Ist die Aufführung unter Praxisleistungen auf der Website erlaubt? Wie ist es mit einer Erwähnung auf der Startseite, ebenfalls neutral als Praxisleistung? Was ist mit einer Erwähnung in großer Schrift? Was ist, wenn die Website für Google optimiert wird, dass die Praxis bei der Suche nach "Abteibung" als erste gefunden wird - vor den anderen Internetseiten der Kollegenpraxen, die die Leistung ebenfalls anbieten? Ab wann geht es um den Profit?

Dass Abtreibung zu etwas alltäglichem wird, muss m.E. unbedingt vermieden werden. Dass über 10% der Schwangerschaften abgetrieben werden, zeigt für mich, dass es leider schon sehr alltäglich ist.