Hallo,
neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit bin ich nebenberuflich als Dozentin tätig. Diese Tätigkeit ist im Rahmen der Übungsleiterpauschale steuerfrei, da sie den entsprechenden Höchstbetrag nicht überschreitet.
1. Wird mein daraus erzieltes Einkommen auf das Elterngeld mit angerechnet?
2. Falls ich während des Bezuges von Elterngeld auch weiter meine Dozententätigkeit im bisherigen Umfang ausübe - wird das auf mein Elterngeld angerechnet?
Viele herzliche Grüße,
Ein Gecko
Übungsleiterpauschale /Elterngeld
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Hallo Gecko,
ich habe diesen Fall erst kürzlich mit einer Mitarbeiterin einer Elterngeldstelle in BaWü durchgesprochen. Laut deren Aussage wird die Übungsleiterpauschale NICHT als Einkommen angerechnet. Das heißt dieses Einkommen wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes einbezogen, aber dafür wird es während der Elternzeit auch nicht gegen gerechnet.
Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie sich hier telefonisch melden http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html , das Bundesministerium für Familie beantwortet Fragen auf diese Hotline und schickt bei Bedarf auch die entsprechenden Gesetzestexte per Mail zu. Sehr netter Service!
Viele Grüße
C. Dreyer