Guten Tag,
meine Frage ist,
Ich habe seit ich in der 9 Woche ein Beschäftigungsverbot.
In 3 Wochen beginnt mein Mutterschutz. Und da ich noch
keinen Urlaub genommen habe, würde ich gern wissen, wie
mein Anspruch darauf ist. Wie kann ich das regeln?
Mit meinem Chef möchte ich leider darüber nicht sprechen, weil
da leider eine Belästigung seinerseits bei mir vorlag.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Vom Beschäftigungsverbot in den Mutterschutz
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Hallo,
also bei mir ist das so, dass der Resturlaub aus der Zeit des Beschäftigungsverbot zusammen mit dem Anspruch aus der Elternzeit stehen bleibt und nachzugewähren ist.
Und zwar bleibt der auch noch erhalten im Kalenderjahr nach der Elternzeit. So hat mein AG es mir schriftlich mitgeteilt.
Grüße Daggi
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Lesen Sie hierzu das Mutterschutzgesetz § 17, Satz 1 MuSchG
Ich hoffe, das hilft weiter,
C. Dreyer