Lehrjahr wiederholen - wie ist das mit der Probezeit?

Hallo,

weiß jemand, wie es sich mit der Probezeit verhält, wenn man das erste Lehrjahr im gleichen Betrieb wiederholt? Beginnt die Probezeit dann von neuem?

lg

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Nein. Diese ist rum.

Selbst, wenn der Lehrling die Ausbildung beendet und vom Betrieb übernommen wird, gibt es keine neue Probezeit.

Die Probezeit dient, damit sich beide Parteien aneinander gewöhnen können.

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Hast du dazu eventuell eine Quelle? Google macht mich grad nicht schlauer.

Ich meine nämlich auch, das es so ist. Mir glaubt nur keiner.

lg

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Hey,

Das stimmt so nicht.
Meine Chefin hat mir nochmal 6 Monate Probezeit aufgebrummt. Ich habe dort gelernt und wurde übernommen.

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Die Probezeit beginnt nicht von neuem. Lediglich das Ausbildungsende verschiebt sich um ein halbes oder um ein Jahr nach hinten. Das wird bei der IHK oder der Handwerskammer eingereicht und gut.....

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Also rechtlich greift hier das BBiG (Berufsbildungsgesetz). Die Probezeit ist im § 20 BBiG geregelt. Dort sind Mindestfristen (1 Monat) und Höchstfristen (4 Monate) für die Probezeit bestimmt. Je nach Beruf kann es aber noch speziellere Gesetze (oder auch Tarifverträge) geben, die eine längere Probezeit ermöglichen. Das maximum ist hier m.W.n. aber 6 Monate.

Eine Verlängerung der Probezeit ist ausgeschlossen, was sich aus § 25 BBiG ergibt. Wobei hiermit nur Verlängerungen gemeint sind, die über die Höchstfrist hinausgehen. Also eine Verlängerung von 2 Monaten auf 4 Monaten - wenn bei den Vertragsparteien noch "bedenken" vorliegen, ist also möglich.

Ansonsten gibt es viel Rechtsprechung, wann sich eine Problezeit auch verlängern kann. Bsw. bei einer längeren Krankheit; dann kann sich die Probezeit um die Länge der Ausfallzeit verlängern. Das ergibt sich m.E. aber auch bereits aus der Natur der Probezeit. Die ist ja dafür da, damit sich - in diesem Falle - Arbeitgeber und Auszubildender erstmal "beschnuppern" können; beim Ausbildenen geht es also darum, dass er Zeit hat, festzustellen, ob er diesen Beruf wirklich erlernen möchte; beim Ausbildungsbetrieb gibt es - offensichtlich - auch viele Gründe. Von daher ergibt sich eine "verlängerung" der Probezeit eigentlich immer dann, wenn dieser Zweck nicht möglich ist (wie - ganz klassisch - bei einer längeren Krankheit während der Probezeit). Wobei eine automatische Verlängerung vertraglich ausgeschlossen ist.

Aber wenn ein Auszubildender da ganz konkrete Fragen hat ... er kann sich da auch einfach an die IHK wenden; oder seinen Wirtschaftslehrer in der Berufsschule fragen; der wird sich mit der Materie ebenfalls gut auskönnen, da das bestimmt? sowieso zum Unterrichtsstoff gehört?

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Nein :) Definitiv nicht.

Aber warum wiederholen? Ich kenne das nur so, dass man Pech hat wenn man die Abschlussprüfung wiederholen muss weil man nicht genug genug war, aber dass man sitzen bleibt oder wiederholt kenne ich nicht.

Freiwillig oder Pflicht?

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nicht GUT genug war, meine ich :)

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Nein.

Gruß

Manavgat