Tochter möchte ausziehen

Huhu....

Meine Tochter möchte gerne Ende des Jahres mit ihrem Freund zusammenziehen.
Sie ist dann 17 und in Ausbildung zur Ergotherapeutin, erhält 216€ Schülerbafög....Er fängt an im Juli bei der Marine zu studieren, hat monatlich etwa 1100€....
Bekommt sie dann noch weiter Bafög?

Was kommt auf mich zu ???? Hab keinen Plan:-(

1

"Was kommt auf mich zu?" Ich verstehe die Frage nicht ganz. Was meinst du damit?

Mit den finanziellen Dingen hinsichtlich Bafög kenne ich mich leider nicht aus, aber ich denke schon, dass sie weiterhin Bafög erhält. Zusäztlich müsstest du halt überlegen, ob du was beisteuern kannst und willst. Eventuell überlässt du ihr das Kindergeld, falls sie es noch erhält. Wie sieht es mit der Miete dann aus? Nebenkosten, Lebensmittel usw.? Wer zahlt das alles, bzw. wie haben es sich die beiden gedacht? Das gleiche mit Möbeln, Haushaltsgeräten und und und?

2

Guten Morgen,

Ich habe gerade überlegt, wie ich das finden würde und ich hoffe sehr, dass meine Großen damit noch warten.

In jedem Fall bist du ihr Unterhaltspflichtig, sofern du dem Auszug zustimmst. Ich denke aber auch, dass die Beiden erstmal einen Plan aufstellen sollten wie sie sich das finanziell vorstellen.

LG

3

Uiuiuiui ... ganz ehrlich ... ich würde es ihr nicht erlauben. Einmal stelle ich mir die gleichen Fragen, wie meine Vorgängerinnen. Wer bezahlt die Möbel, usw.

Aber da gibt es für mich noch mehr Fragen: Mit 17 Jahren war ich noch nicht reif genug um Haushalt, Arbeit, Beziehung und auch noch etwas eigene Erziehung zu meistern. Und dann noch die alles entscheidende Frage: Die beiden werden wahrscheinlich nicht ewig zusammen zu sein, was passiert denn dann?

Sie wird dir wahrscheinlich ein ziemliches Theater machen, wenn du es dir verbietest, aber wenn du es ihr erlaubst und die Sache geht nach hinten los, wirst du und sie mehr Stress haben.

Ach so übrigens ... Bafög bekommt sie trotzdem, selbst wenn sie nicht Zuhause wohnt, aber es wird wohl nicht so hoch ausfallen, weil die natürlich sagen werden, dass sie ja auch Zuhause wohnen könnte.

Überleg es dir lieber nochmal und sprich das mit deiner Tochter ab.

5

Und was soll das bringen? Sie ist ja jetzt schon 17, d.h. Ende des Jahres werden es, wenn überhaupt, nur nur wenige Monate sein bis sie 18 ist und dann ohne Erlaubnis weg kann. Was bringt also der Stress mit dem Verbot, wenn sie ganz kurz danach eh geht?

4

Es könnte sein, dass deine Tochter sogar mehr Bafög bekommt, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt, bin aber auch nicht sicher. In die Richtung solltet ihr euch informieren. Das Kindergeld sollte deine Tochter auch auf jeden Fall bekommen. Und wenn ihr nicht verkracht seid und es euch finanziell möglich ist, würde ich auf jeden Fall freiwillig noch was als Unterhalt zahlen. Ihr könntet euch ggf. beim Jugendamt informieren, was da angemessen wäre bzw. was ihr zusteht. Auch über rechtliche Dinge in Sachen Sorgerecht, Aufsichtspflicht usw. kann man euch dort sicher Auskunft geben.

Ansonsten würde ich raten, dass ihr euch alle, auch mit dem Freund, zusammen setzt und konkret durchsprecht, wie die beiden sich das vorstellen. Junge Leute haben oft seltsame Vorstellungen davon, wie viel Geld man so zum Leben braucht oder es werden wichtige Kosten (z. B. Rundfunkgebühren, Versicherungen, Fahrgeld, Strom etc.) in der Berechnung vergessen. Wenn ihr es schafft, das so hinzukriegen, dass sie sich ernst genommen fühlen und so auch in der Lage sind, guten Rat anzunehmen, könnt ihr viel dazu beitragen, dass das Projekt "gemeinsame Wohnung" klappt.

Ihr solltet euch auch bei eurer Privathaftpflicht-Versicherung erkundigen, ob eure Tochter da weiter, zumindest bis zur Volljährigkeit, mitversichert ist, auch wenn sie nicht bei euch wohnt.

Meine Tochter ist zwei Monate vor Ihrem 18. Geburtstag in eine eigene Wohnung gezogen, im Rahmen eines sogenannten "betreuten Einzelwohnens". Da lautet der Mietvertrag zwar auf meine Tochter, ich musste aber mit unterschreiben, da sie noch nicht volljährig war. Da gab es dann eine Klausel, dass mit der Volljährigkeit alle Rechte und Pflichten auf meine Tochter übergehen. Generell ist es so, dass wenn beide (oder ihr für eure Tochter) im Mietvertrag stehen, nicht einer allein die Wohnung kündigen kann und der andere dann auf der Straße steht. Allerdings haften dann auch beide für eventuelle Mietschulden oder Schäden.

Was Anschaffungen wie Möbel angeht, ist es sinnvoll, wenn die Rechnungen auf den lauten, der sie finanziert hat. Die Belege auf jeden Fall aufbewahren, so kann im Fall einer Trennung (von der die jungen Leute sicher nichts hören wollen) und eines Streits um den Hausrat besser geklärt werden, wem was gehört und wer was behalten darf.

Das war jetzt erst mal alles, was mir so spontan einfällt. Ansonsten kann ich euch nur raten: bleibt im Gespräch, nicht von oben herab von Eltern zu Kind, sondern eher auf einer (fast) gleichen Ebene. Denn auch wenn eure Tochter noch nicht volljährig ist, wird sie mit dem Auszug doch einen großen Schritt zum Erwachsenwerden machen. Und wenn sie das noch nicht ist, helft ihr fit zu werden in Sachen Kochen, Haushalt, Wäsche usw. Womit ich nicht sagen will, dass sie dafür allein zuständig sein soll. Ihr Freund sollte sich da auch auskennen und mitmachen.

6

Das heißt, sie ist jetzt 16, oder? Wie lange sind die 2 schon zusammen, ist die rosa Brille schon weg oder alles noch Wolke 7?

In welcher Stadt ist die Ausbildung?

Ich würde einem Auszug Ende des Jahres nur zustimmen, wenn ER die Wohnung allein mietet, sie dort mit wohnt und Kostgeld und Anteilig Miete abgibt. Ich würde keinen auf sie laufenden Mietvertrag unterschreiben.

LG

7

Hallo xschneeweissx ,

deine Tochter ist mal gerade 16 Jahre alt. Warte doch erst einmal ab, ob sie Ende des Jahres überhaupt noch mit ihrem Freund zusammen ist. In diesem Alter wechseln Freundschaften ja noch häufig ;-) . In dem Fall, dass sie wirklich mit ihrem Freund zusammenziehen würde, wäre sie von ihm finanziell abhängig, da er um einiges mehr als sie verdient. Kein guter Start...

LG tsatsiki