16 jährige meldet Wohnsitz allein um

Hallo an alle,
Ich bin erstaunt, was nicht alles möglich ist !!!
So hat sich meine 16 jährige Tochter nun allein, ohne jegliche Zustimmung, umgemeldet und hat ab heute ihren Wohnsitz bei ihrer Oma

Da Frage ich mich doch, wozu bin ich Erziehungsberechtigte ? Wozu habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Kann man nun mit 16 tun und lassen was man möchte ??

Nächste Woche Termin beim Jugendamt, ich bin gespannt ....
VG

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Wow, das erstaunt mich aber auch! Bin auch mal gespannt, was das JA dazu sagt.

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Ich gehe mal davon aus, dass das nicht rechtsgültig ist oder war der Vater dabei?
Tja, es bleibt spannend bis zum JA-Termin. Aber ich würde weder Möbel rausgeben noch Geld bis dahin.
LG

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Doch, ist rechtsgültig - § 17 Bundesmeldegesetz Abs. 3

17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.

Dazu kommt dann noch § 19 - Mitwirkung des Wohnungsgebers - also die Bestätigung über den Einzug.

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Danke, man lernt nicht aus.

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Ich würde mich eher fragen was da falsch gelaufen ist das ein Kind in dem Alter definitiv nicht bei Dir bleiben will.
Da finde ich die Ummeldung nebensächlich.

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Das steht ziemlich ausführlich in meinem ersten Beitrag .

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Oha, das ist eine wirklich spannende Frage. Ich hätte angenommen, dass nur mit dem JA dies ginge

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Ich wäre der Meinung gewesen , nur mit einem Erziehungsberechtigten . Vor allem, da sie sich ja unter einer Adresse gemeldet hat, unter der keiner der Erziehungsberechtigten gemeldet ist.
Aber, es ist mit 16 möglich.
Man lernt eben nie aus 🤗

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Hm, ich hätte jetzt gedacht, dass man als Erziehungsberechtigte bis Vollendung des 18. Lebensjahres das Aufenthaltsbestimmungsrecht für/über das Kind hat ...
Dass in der Realität allerdings wirklich VIEL von den rechtlichen Vorgaben abweicht, haben wir bei meiner Stieftochter damals auch erfahren müssen.