Elterngeld?

Hallo,

ich frage für eine Freundin und weiß nicht, ob ich hier richtig bin #herzlich
Sie erwartet Zwillinge.
Wie ist das nun mit dem (neuen) Elterngeld. Wenn sie (arbeitet) und der Kindsvater (ist Hausmann, ja sowas gibt's!) für beide Kinder zusammen 12 Monate Elternzeit nehmen, oder auch 12+2, wie gestaltet sich das dann?
Gibt es für die Mutter doppeltes Elterngeld (65-67% vom netto, x2)oder 1xElterngeld und 1x Mindestsatz (300)?
Und für den Vater 2xMindestsatz (300)?

Ich hab die Gesetzestexte und Beispiele angeschaut, bin aber nicht schlau geworden.

Zusatzfrage: Sie ist Beamtin, wie verhält es sich mit den Zulagen, die Beamte bekommen. Sind die separat und werden in voller Höhe auch in Elternzeit gezahlt oder fließen die ins netto, das ja auch 65-67% gekürzt wird?

Bitte nur Experten, rumraten kann ich selber (wie man sieht) #gruebel

Daaaaaaaaaaanke!

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Wenn nur der Vater oder nur die Mutter Zuhause bleiben,dann gibt es für Zwilling A:65-67% von Netto Gehalt +300€ Mehrlingszuschlag.Für Zwilling B gibt es den Sockelbetrag von 300€+300€ Mehrlingszuschlag

Wenn aber beide Elternteile daheim bleiben,dann bekommen beide 14 Monate lang,65-67% von Netto Gehalt + 300€ Mehrlingszuschlag.

Lg

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Hallo,

so wie ich das rauslese, ist der Kindsvater bereits zuhause und bekommt deshalb nur den Mindestsatz?

Wenn beide zuhause bleiben verhält es sich so:

Freundin:

Kind 1: 12 Monate Elterngeld (67 % Lohn) plus Kind 2: 2 Monate Partnermonate (600 Euro = 300 Euro Mindestsatz plus 300 Euro Mehrlingsbonus), abzüglich 3 Monate Mutterschaftsgeld

Mann:

12 Monate Mindestsatz (600 Euro) plus 2 Partnermonate (600 Euro).

Mein Mann ist auch Beamter von welchen Zulagen sprichst du genau?

Auf jeden Fall muss ihr Mann das Kindergeld beantragen, Beamte bekommen kein Kindergeld.

Schöne Grüße

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Ach ich hab mich verschrieben:

sie bekommt auch für die 2 Partnermonate 67 %.

Grüße

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#winke Hallo,

vermutlich meint sie die Kinderzulage!

Sind bei uns +/- 90€ für je Kind 1 und 2.; 300 € ab dem 3. Kind

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Hallo,

ich antworte nur bezogen auf die Zulage-Frage (mein Mann und ich sind auch Beamte).

Die Kinderzulagen (die meinst Du doch bestimmt) werden nur dann gezahlt, wenn auch gearbeitet bzw. Gehalt bezogen wird, da sie ein Gehaltsbestandteil sind.

Da sie zum Gehalt dazugehören, würden Sie (falsch schon vor der Geburt ein Kind da war) das Elterngeld für die Zwillinge erhöhen.

In der Zeit, in der Deine Freunding zu Hause ist (Elternzeit) erhält sie keine Zulage. Nur während dem Mutterschutz, da Beamte ja eine volle Gehaltsfortzahlung haben.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

LG 28Mama

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Ich habe meine Twins 2011 bekommen. Bin 12 Monate zuhause geblieben und habe nach alter Regelung 9 Monate Elterngeld bekommen. Twin 1 normaler Betrag und Twin 2 Mehrlingsbonus also 300€. Hatte vor 4 Wochen den Überprüfungsantrag gestellt und bekomme nun für Twin 2 für 9 Monate rückwirkend die Differenz vom Elterngeld zum Mehrlingsbonus. Nett Summe. :-D
Kann dir nur empfehlen, ab zur Elterngeldstelle und beraten lassen.

Hätte ich gewusst, dass auch nur zwei Monate Elternzeit von meinem Mann unsere Ansprüche erhöht hätte wäre dies eine gute Alternative gewesen.

LG