Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei Zwillingen

Hallo zusammen,

ich habe gleich mehrere Fragen:

Zur Erklärung: Der Entbindungstermin für unsere Zwillinge ist der 29.11.2014

1. Der Mutterschutz beginnt am 17.10.2014, somit auch die Zahlung des Mutterschaftsgeldes einschließlich der 12 Wochen nach Geburtstermin. Wie schaut es in diesem Fall eigentlich mit dem Weihnachtsgeld aus, dass wir jährlich im Dezember vom Arbeitgeber gezahlt bekommen? Steht mir das zu, ggf. anteilig?

2. Mein Mann erhält eine monatlich gleichbleibende freiwillige Zulage über den Lohn ausgezahlt, sowie eine Notfallpauschale, Zuschläge für Mehrarbeit/Nachtschicht/Sonntag - Was wird davon in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen?

3. Ich möchte gern die 14 Monate Elterngeld für unsere Zwillinge und mein Mann ggf. die 4 Partnermonate in Anspruch nehmen. Ist die Aufteilung, wie wir sie uns überlegt haben, die finanziell günstigste Variante oder sollten wir lieber anders aufteilen:

Elterngeld Mutter:

Monat 1 - Mutterschaftsgeld

Monat 2 - Mutterschaftsgeld
Monat 3 - Mutterschaftsgeld
Monat 4 bis Monat 10 - EG (65%) für Kind A + 300 € Mehrlingszuschlag + EG (300 €) für Kind B + 300 € Mehrlingszuschlag
Monat 11 bis 12 - EG (65%) für Kind A + 300 € Mehrlingszuschlag
Monat 13 bis 14 - EG (65%) für Kind B + 300 € Mehrlingszuschlag

Elterngeld Vater:
Monat 1 bis 2 - EG (65%) für Kind A + 300 € Mehrlingszuschlag + EG (300 €) für Kind B + 300 € Mehrlingszuschlag
Monat 13 bis 14 - EG (65%) für Kind A + 300 € Mehrlingszuschlag

4. Kann ich für Kind A in den Monaten 13 und 14 schon Betreuungsgeld beantragen?

So viele Fragen... Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere Frage beantworten!

Vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße

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Hallo,

warum holst du dir keinen Termin in deiner zuständigen Elterngeldstelle? Da werden dir alle Fragen beantwortet - und das ganz sicher auch richtig. Das ist der schnellste Weg um auf alles eine Antwort zu bekommen.

Nur so ein Tipp!

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Da habe ich schon angerufen. Die vergeben aber aufgrund der Urlaubssaison erst Anfang September wieder Termine. Da ich seit letzter Woche regelmäßige Senkwehen habe, kann es aber passieren, dass ich bis dahin schon ins Krankenhaus muss, um dort zu liegen...

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Das ist natürlich blöd! :-(

Alles Gute!

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also soweit ich das weiß....

1. ja, müsstest du bekommen, bei mir war es zumindest so, sogar in voller höhe.

3. ja, so wärs am günstigsten

4. nein, ab dem 15. monat bzw. vorher nach beendigung des elterngeldbezugs

bei 2. bin ich nicht ganz sicher, ich meine, steuerfreie zuschläge werden nicht berücksichtigt, sonst zählts als normales einkommen.

aber sicherheit bringt dir nur ein termin bei der zuständigen stelle, zur not ebend, wie schon vorgeschlagen, durch deinen mann.

alles gute, mawi

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3. sind aber zu viele Monate ;)
4. Hat sie erfüllt der Elterngeldbezug von Kind A ist schon beendet und alle 14 Monate verbraucht ;)

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1. Ja steht dir in voller Höhe zu.
2. Das hängt davon ab, wie es versteuert ist!
3. Bei der Mutter gibt im 3. LM auch schon Elterngeld. Ansonsten stimmt die Berechnung bei der Mutter, der Vater nutzt aber 6 Monate. Ansonsten dürfte er in 1+2 nur für Kind A und in 13/14 nur Kind B bekommen.

4. Und ja, du solltest für Kind A in 13/14 schon Betreuungsgeld bekommen können.