Vorteile Elternzeit bei Zwillingen

Hallo,
Als Kopfmensch plane ich gern alle Eventualitäten durch, jedenfalls das, was mit Zwillingen noch zu planen geht...
Theoretisch stehen einem ja 6 Jahre Elternzeit mit Zwillingen zu. Jetzt überlege ich, ob wir in den noch verbleibenden 5 Jahren ein Geschwisterchen bekommen, ich die Elternzeit auf diesen maximalen Zeitraum ausdehne und ob man dann, wenn man diese Elternzeit vorzeitig zugunsten des dritten Kindes beendet, um die neue beginnen zu lassen.....Ob dann bei der Berechnung des Elterngeldes mein letztes Vollzeitgehalt als Grundlage dient? Also das vor den Zwillingen? Praktisch das, was viele machen: von Elternzeit zu Elternzeit rutschen, weiteres Kind kriegen und das Elterngeld ebenfalls so hoch wie beim ersten Kind beziehen. Geht das auch in den 6 Jahren Elternzeit?

Ich überlege so hin und her, weil ich nächstes Jahr, nach 2 Jahren Elternzeit, wieder mit 24 Stunden einsteigen möchte, überlege aber wirklich die Elternzeit aus oben genannten Grund zu verlängern. Teilzeit arbeiten geht ja dennoch.

Und weiß jemand, ob man in dieser Zeit ebenfalls beitragsfrei krankenversichert ist? Also in der Zeit nach den regulären ersten 3 Jahren?

Gibt es sonst noch Vorteile, warum man die Elternzeit verlängern sollte?

Ja, hätte auch ins Forum Finanzen gekonnt, aber es betrifft ja speziell die Elternzeit für Zwillinge.

Danke schonmal an euch,

Aretya mit Kullerbiene und Haudraufkönig, 10 Monate

1

Ich glaube da liegt eine Fehlinformation vor. Es wird definitiv nicht dein letztes Vollzeitgehalt als Grundlage genommen bei einem weiteren Kind, aber für die Rentenpunkte ist es sicher von Vorteil mit der Elternzeit.

2

Meinst du das jetzt auf die 6 Jahre bezogen?
Ich weiß definitiv dass das Gehalt, welches vor der 1. Elternzeit bezogen wurden, ebenfalls als Grundlage genommen wird, wenn man die erste Elternzeit vorzeitig beendet um die nächste Elternzeit aufgrund eines weiteren Kindes zu beginnen. Der Grund liegt einfach darin, dass dann kurzzeitig das alte Arbeitsverhältnis formal auflebt.

4

Aber doch nicht für die Berechnung des Elterngeldes! Das bezieht sich aufs Mutterschaftsgeld.

Zur Berechnung des neuen Elterngeldes werden nur die Bezugsmonate ausgeklammert und das sind beim Basiselterngeld die 12 ersten Lebensmonate und bei Elterngeld Plus die 14.

3

Du bringst da mächtig was durcheinander. Wenn du 5 Jahre elternzeit hast, sind ja die letzten 4 Jahre ohne Bezüge.
Wenn das letzte Jahr vor der neuen elternzeit ohne Bezüge war, bekommst du den mindestsatz.

Ist ja auch irgendwo verständlich, sonst würde es sich nicht rentieren zwischen 2 Kindern Teilzeit arbeiten zu gehen.

5

So klar finde ich das gar nicht. Es ist zwar nur eine Erklärung zum mutterschaftsgeld, aber mich interessiert eben ob jemand schon in Richtung elterngeld damit Erfahrung gemacht hat:

"Hat die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet, während sie zuvor in Vollzeit tätig war, kommt es für die Frage der Höhe des Zuschusses darauf an, ob diese Teilzeit für die Dauer der Elternzeit auflösend bedingt war oder unbefristet gelten sollte. War sie für die Dauer der Elternzeit befristet, endet die Teilzeit mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit. Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Funktion hat, der Arbeitnehmerin das entfallene Arbeitsentgelt zu ersetzen, das ihr zustünde, wenn nicht die schwangerschaftsbedingte Schutzfrist vorliegen würde, berechnet es sich nach der Höhe des Vollzeitentgeltes vor Beginn der Schutzfrist."

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmuschg-beeg-16-inanspruchna-314-folgen-der-vorzeitigen-beendigung-der-elternzeit_idesk_PI10413_HI3521303.html

So wie sich das liest wäre das Mutterschaftsgeld der zweiten Schwangerschaft nach Beendigung der 1. Elternzeit ebenso hoch wie bei der ersten Schwangerschaft. Interessant wäre, ob es da auch eine rechtliche Regelung gibt, die sich auf das Elterngeld bezieht. So wäre noch das Mutterschaftsgeld erheblich höher als das Elterngeld....

8

Natürlich gibt es hierzu auch eine gesetzliche Regelung bezüglich Elterngeld: siehe BEEG, da ist alles genau beschrieben. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

6

Hmmm. Wieso hast Du 6 Jahre Anspruch auf Elternzeit?? Dass war bis 2014 der'Fall, da durften auch beide Elternteile gleichzeitig 15 Monate Elterngeld beziehen. Jeder für 12 Monate für jeweils 1 Kind und dann 2 Monate entsprechend für das andere. Danach gilt nur noch 1 Geburt, d.h. nur ein Elternteil geht 12 Monate in Elternzeit und dann 13./14. Monat der andere Elternteil wie bei einem Singlekind. Elternzeit sind ebenfalls nur 3 Jahre und können bis zum 8. LJ genommen werden. Wurde gerade bei meiner Verlängerung vom AG belehrt.
Elterngeld: ich habe einen Sohn, bezog Elterngeld, ging dann in der Elternzeit stundenreduziert arbeiten, bekam 2016 Zwillinge. Elterngeld wurde bei den Zwillingen mit 4 Monaten vor der 1. SS berechnet sowie der Höhe Elterngeld und der Stundenreduzierung. Hätte knapp 150€ weniger gehabt, bekam aber bei den Zwillingen noch Geschwister- Mehrlingsbonus. 1x 75€, 1x 300€ und hatte somit für 12 Monate etwas mehr als bei meinem Sohn und mehr als bei der Stundenreduzierung. Bekomme nun gar nichts bis September, bin aber Zuhause, da die Mädels erst im Sommer in die Kita kommen. Ich arbeite dann in Elternzeit 30 Std. ....

7

Weil seit Mitte 2015 jeder Mutti von Zwillingen 6 Jahre Elternzeit zustehen....
Nimmt man am besten, indem man für Zwilling 1 die ersten 2 Jahre beantragt, das 3. Jahr überträgt man in den Zeitraum zwischen 4. Und 8. Lebensjahr, dann nimmt man das 1. Jahr des zweiten Zwillings und überträgt dessen restliche 2 Jahre ebenfalls in den späteren Zeitraum. Ist möglich geworden da man jetzt bis zu 24 Monate pro Kind in den Zeitraum 4. Bis 8. Lebensjahr übertragen kann.
So kommt man auf 6 Jahre.

Darum geht es mir aber eigentlich nicht...ich meine mal gelesen zu haben, dass das Vollzeitgehalt als Grundlage für das Elterngeld dient, wenn die Elternzeit vorher als ununterbrochener Abschnitt dem kurzzeitigen Aufleben des Arbeitsverhältnisses vorangeht. Die Frage ist nur, ob das auch zutrifft wenn man in diesem Abschnitt Teilzeit arbeitet, und wenn sich dieser Zeitraum auf 6 Jahre erstreckt.

9

Was die Höhe vom Elterngeld betrifft ein ganz klares Nein. Bekomme es in meinem Umfeld mit wo eigentlich alle nur Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet haben und noch im Zeitraum ein Kind bekamen. Elterngeld war aber jeweils nur vom Teilzeitgehalt.
Bei den 6 Jahren muss ich dir allerdings zustimmen, da hast du Recht. Ich habe 2013 Zwillinge bekommen und hatte 5 Jahre Anspruch, jetzt für die 2017er Zwillinge habe ich theoretisch 6 Jahre Anspruch, aber da es auf insgesamt 10 Jahre beschränkt ist, nützt es wenig ;-). Mein jetziges Elterngeld wird übrigens definitiv auch vom Gehalt der letzten 12 Monate gerechnet und nicht von den 12 Monaten vor der Geburt der großen... Anders kann es laut Antrag gar nicht berechnet werden

Ruf doch am besten bei der Elterngeldstelle an, dort wird man es dir sicher sagen können. Habe ich auch gemacht weil ich widersprüchliche Angaben zum Thema Geschwisterbonus gefunden hatte und nicht wusste ob ich den nun bekomme oder nicht- auf die Antwort kann man sich denke ich am ehesten verlassen.

weitere Kommentare laden
10

Vorteile der 6 Jahre EZ:
-Kündigungsschutz

-teilzeit möglich und nach entsprechender Frist kannst du wieder voll in EZ gehen ohne Arbeit (falls es doch nicht so gut läuft)

EG wird nach den 6 Jahren natürlich nicht von vor der Geburt gerechnet. EZ kann nur vorzeitig beendet werden für a) neuen Mutterschutz oder b) wenn der Chef es genehmigt.
Zur Berechnung zählen 12 Monate vor Mutterschutz.. Die Basis EG Monate werden ausgeklammert und durch das Gehalt vor den Zwillingen ersetzt

12

Hallo,
Wie ist das in der einen Antwort gemeint mit max. 10 Jahre Elternzeit???

Zu deiner Frage:
Ich habe seit 7 Jahren ununterbrochen Elternzeit. Die erste EZ wurde vorzeitig beendet mit der Geburt von Kind 2. Bei Kind 2 gab es dann nur 300 Eur Elterngeld. Ich hatte ja In den 12 Monaten davor nicht gearbeitet. Nach insg. 6 Jahren Elternzeit kündigten sich die Zwillinge an. Ich einigte mich auf unbezahlte Freistellung bis zum Beginn des Mutterschutzes. Vollzeit hätte ich wg. Der Kinderbetreuung nicht darstellen können und so behielt ich meinen Vollzeitanspruch.... ich bekam zusätzlich das volle Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Das zählt aber auch nicht mit in die Elterngeldberechnung und ich erhielt für jedes Kind 300 eur Elterngeld.

Du wirst also nicht ein weiteres Mal volles Elterngeld bekommen. Das einzige, was dir Geld bringt, wird die Beendigung der Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes sein.

Die Elternzeit habe ich auch für 3 Jahre auf beide Kinder gestückelt angemeldet. Dann sehe ich weiter. Da ich für 4 Kinder Betreuung zahlen müsste, ginge allein dafür mein Gehalt drauf. Also bleibe ich weitere 3 Jahre in Elternzeit....

13

Danke für eure Antworten!
Ich habs ja irgendwie fast befürchtet, aber dann ist es eben so. Ich finde leider die Gesetzestexte nicht immer so eindeutig (und wären sie das, würde es nicht solche Verfahren wie zum doppelten Elterngeld geben), daher zähle ich mehr auf die Erfahrungen anderer. Mich ärgert es immer, wenn ich mitbekomme dass es irgendwo einen Kniff gibt, der das Leben etwas leichter macht und diesen übersehen habe ;)

Ich finde es auch recht ungerecht, wie unterschiedlich die Bezahlung der Betreuung geregelt ist. Bei uns wird nur ein Kind berechnet, Geschwisterkinder sind beitragsfrei und im letzten Jahr vor der Schule ebenfalls.....und sobald eines der Kinder in das letzte beitragsfreie Jahr rutscht, sind jüngere Geschwisterkinder ebenfalls beitragsfrei. Diese Regelung finde ich für uns super....mir bitte warum können das nicht auch andere Kommunen so handhaben?

Für uns bleibt somit also auch was vom Teilzeitgehalt, auch mit weiteren Kindern.

Alles Gute Euch!