Aufenthaltsbestimmungsrecht - Revision, Frage

Hallo,

seit Februar wohnt der Sohn meines Mannes per Gerichtsurteil bei uns. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde der Mutter entzogen und auf den Vater übertragen. Nun hat die KM Revision vor dem OLG eingelegt.
Der Richter am Amtsgericht hatte sowohl Sachverständigen Gutachten, als auch Verfahrenspfleger und sogar psychiatrisches Gutachten veranlasst.

Sie beruft sich auf eine Angelegenheit, die schon der Richter im AG als völlig hahnebüchen abgetan hat.

Kennt sich jemand aus? Hat sie Chancen?

Danke

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Kommt darauf an was ihr vorgeworfen wird. Wenn sie drogen- oder alkoholabhänig ist muss sie sich erst rehabilitieren bevor sie wieder ein AR bekommt. Hat sie das Kind mißhandelt hat sie schlechte Chancen. Kommt immer auf die Ausgangssitution an.

Grüße

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Hallo,

um Deine Frage zu beantworten, müsste man eine Kristallkugel haben #sorry

Es kommt halt darauf an, wie der Richter die ganze Angelegenheit sieht, ob er der gleichen Ansicht wie der Amtsrichter ist oder aber auch nicht.

Ihr müsst einfach abwarten, wie die Sache läuft und wie Euer Anwalt die Sache händelt.

GLG

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Ausgangssituation war die, das ihr fehlende Bindungstoleranz und der Kontinuitätsaspekt abgesprochen wurden. Desweiteren hat sie das Kind auf Allergien mit Kortison behandeln lassen obwohl Gutachten belegen, daß diese Allergie nicht existiert. Das interessiert aber wiederum die KM nicht.
Umgang wurde stets verweigert.
Gutachten als auch Verfahrenspfegschaft haben sich dafür ausgesprochen daß Kind beim Vater wohnt.

Gutachten zuerst nur auf halbes Jahr begrenzt. Richter hat sich aber für komplett entschieden, da diese Gründe sich für ihn nicht auf ein halbes Jahr beschränken.