Adoption/ Einbenennung wie geht man vor?

Hallo Zusammen,

mein Sohn ist 11 Jahre alt, der leibliche Vater wohnt in den USA, es besteht kein Kontakt. Aufgrund der Heirat mit meinem neuen Partner im Dezember 2013 und der voraussichtlichen Geburt unseres gemeinsamen Kindes im Juli, wollten wir eine Einbenennung vornehmen. Mein Sohn aus erster Ehe wollte dies unbedingt auch, waren deshalb beim Jugendamt und auch auf dem Standesamt, wo wir dies erklärt hatten. Es ist aber die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig. Mein Sohn und mein neuer Partner haben sich viel unterhalten und kamen zu dem Schluss, dass eine Adoption sinnvoller wäre.

Habe dann meinen Expartner per Mail kontaktiert, er hat nun geantwortet und würde einer Adoption zustimmen. Wir freuen uns sehr über die Nachricht- gleichzeitig stellt sich mir aber nun die Frage, wie gehen wir da jetzt vor. Bei einer Adoption wird meinem Sohn doch automatisch der neue Nachname übertragen, richtig? Gehen wir nun zum Notar, oder an wen wende ich mich? wie läuft es mit der Zustimmung des leiblichen Vaters? Kann er in den USA die Zustimmung ebenfalls bei einem Notar erklären oder benötigen wir hier ein Formular aus Deutschland?

Bin gerade ziemlich durch den Wind, hatte mit der Reaktion überhaupt nicht gerechnet. Hat das der ein oder andere von euch schon mal gemacht?
Freu mich sehr über Infos von Euch!

LG, Joy

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Huhu,

bei einer Adoption müsdt ihr mindestens 1 Jahr verheiratet sein, das Führungszeugnis deines Mannes wird geprüft und das Ja hat da auch was zu melden. Also am Besten da noch mal hin und alles abklären lassen.
Bei beiden muss der leibliche Vater einverstanden sein.

Lg

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Hallo,

dazu kursieren im Internet viele verschiedene Meinungen- wir sind seit fast 8 Jahren zusammen und seit über 4 wohnen wir bereits zusammen. Außerdem haben wir vor drei Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. Ich denke, das zeigt die Festigkeit der Beziehung. Außerdem besteht bei den Beiden ein Vater-Sohn-Verhältnis. Mein Sohn kennt ihn seit er drei ist. Seinen leiblicher Vater hat er seit 6 Jahren nicht gesehen.

Werde mich am Montag mal beim Notar bzw. JA erkundigen.

LG, Joy

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Huhu,

deine Beziehung kann ja so schön sein, wie sie will. Es geht ja darum dass das Ja von den Qualitäten deines Mannes sich überzeugen ;-)

Lg

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Hallo,

hat der leibliche Vater das Sorgerecht muss er der Einbenennung nur zustimmen und gut. Hat der Leibliche Vater kein Sorgerecht reicht die Bestätigung vom Jugendamt das es kein gemeinsames Sorgerecht gibt. So hat es uns die Standesbeamtin erklärt. Wir wollen meinen großen nach der Hochzeit auch ein benennen lasse.

Über eine Adoption würde ich erst nach Volljährigkeit des Kindes nachdenken, ich würde als Mutter nicht wollen das mein Partner sollte es doch zu einer Trennung kommen für noch ein Kind mehr zahlen müssen was noch nicht mal seins ist.

LG:-D

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Hallo,

das stimmt so nicht- außer ihr wart nicht verheiratet. Wir waren verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht, aber ich brauche trotzdem die Zustimmung des Vaters für die Einbenennung und die Adoption. Habe sämtliche Behördengänge schon durch.

Mein neuer Partner und mein Sohn wollen lieber eine Adoption- mein Sohn möchte einen Vater und deshalb denke ich, ist das das Beste was wir für uns machen können.
Für mich steht die Sicherheit auch im Vordergrund- was ist, wenn mir etwas zustößt? Wir bekommen im Juli eine gemeinsames Kind, mein Sohn aus erster Ehe möchte auch dazugehören...

Das mein Partner für ihn aufkommen müsste im Falle einer Trennung bez. Erbe usw. ist ihm bewusst.

LG, Joy

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Das stimmt nur dann, wenn das einzubenennende Kinde NICHT den Namen des KV trägt. Ansonsten muss dieser Zustimmen - oder die Zustimmung durch ein Gericht ersetzt werden. Letzteres aber kannst du vergessen.

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Ist eigentlich nicht weiter schwer:

Ihr geht zu einem Notar, dieser stellt den Antrag bei Gericht. Er sollte euch auch erklären können in welcher Form die Zustimmung des KV vorliegen muss. Es gibt dafür kein spezielles Formular, ich gehe aber davon aus das mindestens eine beglaubigte Übersetzung des amerikanischen Dokumentes nötig ist.
Ansonsten hängen die notwendigen Unterlagen auch etwas vom Gericht ab. Üblich sind:
- Gesundheitsattest - je nach Gericht kann dies vom Hausarzt sein oder es wird eine amtsarztliche Untersuchung gefordert.
- Einkommensnachweise
- Polizeiliches Führungszeugniss.
- Abstammungsurkunden
- Heiratsurkunde

Dann wird das JA involviert welches eine Beurteilung dazu abgibt.
Dann gibt es eine Anhörung der Kinder und des KV durch das zuständige Gericht.
Sind beim KV noch Kinder einer früheren Beziehung vorhanden sind auch diese zu hören.

Und ihr braucht Geduld. Ein Jahr sind für den ganzen Prozess eine normale Laufzeit.

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Danke für deine qualifizierte Antwort!

Habe heute mit einem Notar sowie mit dem Amtsgericht telefoniert. Der Notar hat nun vorerst unsere Daten wollen und wir werden dann einen Termin bei ihm ausmachen um alles weitere zu klären. Die Dame vom Familiengericht meinte, dass die notarielle Beglaubigung aus den USA noch mit einer Überbeglaubigung/ Apostille versehen sein muss. Dies könne uns aber der Notar sicher noch genauer erklären. Ansonsten werden noch sämtliche Nachweise wie Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und Urkunden vom Amtsgericht angefordert.

Habe auch mit der Dame vom Standesamt wegen der Einbenennung telefoniert. Sie meinte, mein EX soll einfach beim Notar beides angeben, dann kann sie die Namensänderung schon mal durchführen, da die Adoption ja ne Weile dauert.

Nun bin ich etwas schlauer, hoffe, wir können bald zum Notar, damit ich meinem EX den Wortlaut für die Erklärung senden kann. Wenn ich dieses Papier dann in Händen halte, bin ich unendlich froh :-)

LG, Joy

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Warum habt ihr es denn so eilig?
Ob das Kind jetzt 6 Monate früher oder später den neuen Namen hat ist doch letztlich egal - bisher lebt es ja auch irgendwie ohne diesen.
Von daher würde ich mir die Einbenennung schenken.

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