Mein Sohn ist vorübergehend bei seinem Vater , nun möchte er den ganze Unterhalt zurück.

Ich hätte da eine Frage bezüglich Unterhalt. . Nun meine frage , " Mein großer ist jetzt vorübergehend bei seinem Papa da er eine Ausbildung angefangen hat . Da er dort seinen Führerschein macht .Jetzt verlangt sein Vater für die zeit , den unterhalt das ich es ihm zurück Überweise. Aber mein Sohn ist ja weiterhin bei mir gemeldet. Mir steht doch weiterhin die Miete und andere Umkosten zu oder ? Habe im Netz nachgelesen das der Umgangsperson wo er vorübergehend ist ein gewisser teil vom Unterhalt zusteht , das er 30% vom Unterhalt abziehen darf. Bin ja auch bereit die Hälfte zu geben , aber alles,den schließlich kommt er ja auch zum Wochenende nachhause. Er kommt ja im Februar 2016 wieder nachhause. Was ist nun richtig . . Was kann ich tun ???????
Da er dann Führerschein und Auto hat .

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Hallo
verstehe ich das nun richtig.... Dein Sohn ist Montags - freitags bei seinem Dad und jedes Wochenende bei Dir?

Dann wärst du ja das Umgangselternteil und müsstest deinem Sohn sogar noch Unterhalt zahlen.

Gruß

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Das glaube ich nicht, da der Sohn ja nur für einen relativ kurzen Zeitraum bei seinem Vater lebt und dann wieder zur Mutter zurückzieht.

Der Unterhalt ist ja auch für Miete, Möbel, Urlaube etc. zu zahlen und sie wird ja jetzt nicht für 6 Monate nur eine kleinere Wohnung bezahlen müssen. Und ich nehme auch nicht an, dass der Vater nun höhere Wohnkosten etc. hat.

Anscheinen gibt es da eine gesetzliche Regelung, die ich jetzt leider nicht kenne, aber vielleicht kann jemand anders helfen.

Ich fände es fair, wenn sie dem Vater seine Umkosten in Form von Essen, Drogerie, Bücher Kleidung (so er denn diese überhaupt hat), Kleinkram ersetzt, aber ansonsten....

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Hallo,
Ganz genau "relativ" - ich empfinde 6 Monate als "relativ" lang.
Und bin auch der Meinung, dass der Mutter kein Unterhalt zu steht. Was ist denn mit dem Kindergeld, wird das auch noch an die Mutter gezahlt?
Wie steht denn der Vater finanziell da, vielleicht kann er es sich auch gar nicht leisten, Unterhalt zu zahlen wenn der Sohn bei ihm lebt.
Und dein Argument von wegen einer leistet Betreuungsunterhalt und einer Barunterhalt...
Warum soll der Vater denn nun ein halbes Jahr lang beides leisten?#kratz

Die beiden sollten sich an einen Tisch setzen und mal gemeinsam rechnen, selbst das Zimmer des Sohnes muss je nach Größe und Mietpreis gar nicht all zu teuer sein und wie schon gesagt auch der Vater stellt jetzt eins zur verfügung und im Moment muss er das ja auch...

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Hallo.

Rein vom logischen Denken her würde ich sagen, dass es richtig ist, wenn du den Unterhalt zurückzahlst. Schließlich lebt der Sohn jetzt beim Vater und wird dort auch "miternährt". Ab Februar 2016 (wenn er wieder bei dir wohnt) gehts wieder andersrum.

Du hast ja in der Zeit in der er nicht da ist auch keine Unkosten wegen ihm.

Lg

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Trotzdem hat sie für die 6 Monate weiterhin Mietkosten und Laufende Kosten wie vereinsbeiträge, handyvertrag usw.

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Na, wenn der Sohnemann ja jetzt verdient, kann er sowohl Handy als auch Vereinskosten selber übernehmen (sofern überhaupt welche anfallen).

Und die Miete für sein Kinderzimmer.... nunja.... da würde ich mich als Mutter schämen, dies irgendjemandem in Rechnung zu stellen.....

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Hi,

prinzipiell müsstest du Unterhalt zahlen solange er bei seinem Vater lebt.

Ihr habt doch offenbar einen ganz guten Kontakt zu einander, also setzt euch alle drei zusammen und überlegt.
Klar, du musst die Wohnung weiter zahlen, dafür sparst du beim Essen aktuell.

Aber sein Vater muss ja auch Wohnkosten für ihn übernehmen und zahlt momentan mehr Essen für ihn als du.

Dein Sohn bekommt in der Ausbildung aber ja auch ein wenig Geld und kann vielleicht euch beiden ein wenig Wohngeld zahlen, hätte er euch nicht müsste er ja Miete zahlen.

Zurückfordern kann dein Ex nichts, was gezahlt ist ist gezahlt. Aber ihr braucht eine Lösung für die Zukunft.

Rechne es dir durch ob du klarkommst wenn er keinen Unterhalt bezahlt und du ebenfalls keinen Unterhalt bezahlst.

LG
Nadda

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Das stimmt so pauschal einfach nicht.

Zum Beispiel muss ein Vater ganz normal weiter Unterhalt zahlen, wenn das Kind in den Sommerferien bei ihm Urlaub macht.

Und jetzt habe ich mich mal schlau gemacht:

Ist das Kind länger beim Vater kann der Unterhalt gekürzt werden, aber nicht komplett ausgesetzt werden. 30% Kürzung sind angemessen.

Ich nehme nicht an dass der Vater höhere Wohnkosten hat, oder denkst du er hat ein extra Zimmer angemietet? Wasser und Strom werden wohl auch nicht viel aus machen.

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Hi,

richtig, aber wir reden hier ja nicht von Urlaub.
Es gibt zwei Varianten damit umzugehen: Drüber reden wie vernüftige Menschen und gemeinsam eine Lösung finden mit der alle leben können.

Oder das ganze über ein Gericht klären. Das gibt Ärger, Ausgang absolut unklar und kann unter Umständen teuer werden.

Prinzipiell reden wir aber hier ja nicht von was kurzem, sondern von einem Zeitraum der über mehrere Monate geht und in so einem Fall steht der Unterhalt dem zu, bei dem das Kind ist.

LG
Nadda

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Wenn dein Sohn bei seinem Vater lebt, hat der Vater einen Anspruch darauf, dass der Unterhalt neu geregelt wird. Da dein Sohn noch 6 Monate lang bei deinem Ex sein wird, lebt er auch da - er ist nicht für einen verlängerten Besuch dort. Das macht unterhaltsrechtlich einen Unterschied.

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Hallo

Verdient dein Sohn in der Ausbildung Geld?

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Ich schließe mich einer meiner Vorschreiberinnen an:

Während Dein Sohn bei seinem Vater wohnt und nur an den Wochenenden bei Dir ist, bist Du zu Unterhalt verpflichtet, KG wird angerechnet.

LG

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Hi,

hab mich nochmal beim familieneigenen Juristen schlaugemacht:

Wenn ein Unterhaltstitel besteht muss er theoretisch weiterzahlen, fordert der Vater dich aber auf den Unterhalt den Gegebenheiten anzupassen solltest du darauf reagieren. Sonst kann der Vater klagen und wird vorhersehbar einen neuen Titel bekommen. Wobei du auf den Gerichtskosten sitzen bleiben kannst.

Beim neuen Titel muss dir klar sein, dass sein Ausbildungsentgeld mit eingerechnet werden wird und der Unterhaltsanspruch sinkt. Was bedeuten würde das du auch wenn er wieder bei dir lebt weniger Unterhalt bekommen würdest.

Bin immer noch der Meinung ihr solltet drüber reden und das so regeln, dass ihr beide zurechtkommt. Wenn du das Kindergeld hast und er von dir nichts bekommt kommst du dann klar?

LG
Nadda

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Hallo, wenn das Kind beim Vater lebt, müsstest normalerweise ja du an den Vater Unterhalt zahlen. Da es ja abe nur Vorrübergehend ist, wird dies nicht nötig sein. Ich würde mich darauf einigen den Unterhalt auszusetzten und das Kindergeld zu teilen um einen Teil des Mietanteils zu zahlen. Wäre das Kind jünger würde ich das Kindergeld komplett behalten. Der Vater sollte dann aber sämmliche anderen Kosten übernehmen, bzw. die ziehst du halt vom halben Kindergeld ab.
Das ist zwar nun nicht gesetzlich so vorgesehen, wäre meiner Meinung nach aber fair.

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Hallo,

ich hab mal ne ganz andere Frage... warum macht er bei seinem Vater den Führerschein, wenn er aber bei Dir gemeldet ist?

Und warum braucht er dafür ein halbes Jahr???

LG

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Hallo Alexblade

Also ich würde an Deiner stelle zum Jugendamt gehen Abteilung Unterhalt und da Deine Sachbearbeiterin befragen wie das jetzt gehandhabt werden muss.

Fakt ist ich denke das Kindergeld sowie nen Teil den Unterhaltes steht ihm zu . Bzw eben Deinen Sohn. Da Dein Sohn eine Ausbildung macht wenn ich das richtig verstanden habe , kannst Du auch den Unterhalt sowie das Kindergeld per Dauerauftrag von Deinen Konto auf das des Sohnes überweisen so weist Du das Dein Ex sich daran nicht vergreift und es ausschliesslich Dein Sohn nutzen kann.

Einen Anwalt würde ich dennoch mal Fragen wie denn auch die Gesetzeslage in diesen Fall wäre. Sein Schwerpunkt sollte hierbei beim Familienrecht obliegen.

In der Rege ist die erste Sitzung kostenfrei. Zumindest ist es bei uns hier der Fall.

Lg und alles Gute