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Ähm...wenn dein Partner monatlich 500€ für ein volljähriges Kind bezahlt, bezahlt er nicht den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle, sondern fast schon nur den niedrigsten Satz. Das ist ein kleiner Unterschied.

Den Mindestunterhalt für sein eigen Fleisch und Blut zu zahlen ist eigentlich wirklich die mindeste Pflicht. Allerdings kann man davon ein Kind nicht ernähren, geschweige denn noch groß etwas ansparen. Um die beiden Kinder gleich zu behandeln, müsstest du also sämtliche Kosten für das Kind übernehmen und erhältst im Gegenzug knappe 300€.

Dein Partner wird doch auch das gemeinsame Kind unterstützen. Es bekommt Naturalunterhalt statt Barunterhalt (wobei euer Kind da sicherlich besser wegkommt als sein Halbbruder). Sicherlich werden auch für euer Kind Kindergarten, Hort, Ferienfreizeit und Urlaube bezahlt. Jegliche zusätzlichen Arztkosten werden auch bei eurem Kind vom Vater übernommen. Und sicher wird der Vater auch wieder seine Geldbörse zücken wenn es um Führerschein, Auto, Handy und Klassenfahrten geht.