Was hat man als Kindesvater für Rechte?

Liebe alle,

man gab mir den Tipp meine Fragen in diesem Chat zu stellen:

Mein Partner ist nun fast geschieden. Seine zukünftige Ex Frau gibt sich aber große Mühe ihm das Leben schwer zu machen.

Die zwei haben ein gemeinsames Kind, sie ist 8 Jahre. Die Familie des neuen Partners wohnt in Berlin wir in Hamburg. Aktuell lebt die Kindesmutter auch noch in Hamburg.

Die Termine für 2018 stehen theoretisch fest (wurden bei der Elternberatung besprochen), sie hält sich nur mäßig daran und ändert immer wieder alles. Kann man dagegen was sagen? Das neuste ist, dass sie sagte, dass sie in den Ferien dann in Berlin bei der Familie sind und meinte, dass mein Freund/der Kindervater die Kleine dann von dort abholen muss, wenn er sie an den besprochenen Tagen haben möchte, weil sie noch länger bleiben würden. Es kam noch der Kommentar dazu: Wenn sie es dir wert ist, holst du sie ab. Ich setze sie nicht in einen Zug (mit begleitetem Fahren).

Darf sie das so einfach entscheiden? Muss er das Kind von überall abholen wo die Mutter es will und sagt?

Liebe Grüße
Anne

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Die Umgangstermine können mit Hilfe des Jugendamtes oder zur Not gerichtlich festgelegt und durchgesetzt werden. Die Mutter muss den Umgang eigentlich fördern. Ist natürlich nicht immer so einfach, wenn die sich so querstellt. Würde ich aber drum kämpfen.
Und für die Ferien: warum kommt sie nicht einfach für 1-3 Wochen am Stück zu euch? Dann muss man nicht so oft fahren. Und an sich müsste die Mutter dafür sorgen, dass das Kind zu euch kommt, da sie ja für die Entfernung verantwortlich ist. Wäre aber nicht so problematisch von Hamburg nach Berlin zu fahren und es dort am Bahnhof in Empfang zu nehmen und direkt zurück nach Hamburg zu fahren. Mit dem ICE geht das ziemlich flott und wenn man rechtzeitig bucht auch nicht zu teuer.

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Ja, sie kann (leider) einfach so entscheiden.

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Rein rechtlich kann sie das NICHT. Es ist aber ein echt mühsamer Weg, sich da seine Rechte zu erkämpfen.

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Er benötigt eine Anwältin. Zudem sollte er das Jugendamt ins Boot holen, um den Umgang so verbindlich wie möglich zu klären, auch dahingehend, dass der Umgang MACHBAR sein muss.
Alles sollte schriftlich dokumentiert sein. Absprachen bzgl. der Umgänge würde ich schriftlich machen, per Mail, wenn nicht auf dem Papier.
Leider ist es als Vater oft echt schwer, wenn die Mutter der Kinder sich querstellt. Ein Gericht kann da Fakten schaffen, notfalls auch mit Geldstrafen drohen, aber bis das so weit ist, vergeht viel mühsames Gezerre.
Mir scheint es, als sei die Ex mit dem Vater ihrer Tochter noch nicht durch. Als gäbe es da noch etwas emotionales zu klären. Ob die Bereitschaft da ist, kann ich natürlich nicht sehen, ich schätze aber, dass nicht.

Ich wünsche dem Papa viel Durchhaltevermögen und Mut, den Umgang mit der Tochter umzusetzen.

Für die Ferien würde ich übrigens auch befürworten, dass man diese hälftig teilt und zwar in der Mitte. Wenn die Ex sich stur stellt, wäre es eine Überlegung wert, das Kind tatsächlich abzuholen (das geht auf der Strecke relativ "schnell"), bzw sich auf halber Strecke trifft. Das ist eigentlich die Regel in solchen Fällen.
Auf jeden Fall würde ich aufgrund ihres Gebarens die Behörden einbeziehen bei der Klärung der Problematik.

Viel Erfolg!