Alleiniges Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo zusammen, als erstes, es geht hier nicht um mich sondern um meinen Freund. Wir sind 15 Monate zusammen und wohnen seit einem Jahr zusammen. Er hat eine Tochter die ist 6 Jahre und war mit seiner Ex Freundin nicht verheiratet. Somit hat sie von Geburt an das alleinige Sorgerecht. Seitdem er eine neue Freundin hat also mich dreht sie völlig am Rad und lässt es total am Kind aus. Die ersten 4 Monate durfte er sein Kind gar nicht sehen und dann alle 2 Wochen für ein paar Stunden. Sie durfte aber noch nie bei uns schlafen oder ähnliches. Ständig hat sie neue Sachen im erfunden und sie möchte einfach nicht akzeptieren, dass er nun eine neue Freundin hat etc
Seit zwei Monaten dreht sie wieder total am Rad und er hat sein Kind seitdem gar nicht gesehen. Sie hat jetzt auch ihren Job geschmissen wegen Burnout, ist mit dem Kind beim Psychologen und ist der Meinung ihr Vater ist kein guter Umgang obwohl er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und seiner Tochter total liebt und sie einfach nur sehen will. Jetzt geht es sogar soweit, dass sie nach über 10 Jahren in ihre über 500 km entfernte Heimat zurückziehen will.
Jetzt meine Frage, wie stehen die Chancen? Sie hat ja wie gesagt das alleinige Sorgerecht von Geburt an weil die beiden nicht verheiratet waren. Aber wie sieht es mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Was hat mein Freund für Möglichkeiten bzw wie stehen generell die Chancen? Er wollte schon mehrmals einen Termin beim Jugendamt machen weil die ihn angeschrieben haben aber die Dame beim Jugendamt ist schon seit 4 Wochen krank und daher wird es immer wieder verschoben. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit dem Thema etwas aus.

Danke schon mal für die Rückmeldungen.

LG

Sabrina

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Hallo,

Definitive Aussagen was sie nun darf was nicht kann ich dir nicht geben Grad bezüglich des weg ziehens.
Aber wenn deinem Freund sein Kind am Herzen liegt sollte er sich dringend einen Anwalt nehmen.
Nach neuem Recht darf das Gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht einfach abgelehnt werden die Mutter müsste beweisen das es dem Kindeswohl schadet.
Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt im Normalfall dem Sorgeberechtigten.

Und gerade wenn es heißt das sie weg ziehen will so weit würde ich mich darum früher als später kümmern.

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Einen Anwalt kann er sich leider nicht leisten. Er verdient sehr wenig und hat leider auch ziemlich viel Schulden. Sie hat wohl gestern die Wohnung gekündigt und das sind ja aber 3 Monate Kündigungsfrist. Aber einfach abhauen mit dem Kind kann sie doch nicht oder? Ich finde das alles sehr krass. Es gibt doch aber auch die Variante, dass er z.b. die Hälfte vom Sorgerecht bekommt aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Person liegt sprich bei ihr oder?

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Auch wenn er wenig Geld hat kann er sich einen Anwalt nehmen! Er kann beim örtlichen Amtsgericht einen Schein zur Beratungsbeihilfe holen. Damit zum Anwalt.
LG

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Warum beantragt er nicht die gemeinsame Sorge? Somit könnte sie nicht einfach wegziehen. Und im
Zuge dessen, sollte er sich auch gleich um eine Umgangregelung kümmern. Geht zum Anwalt. Wenn das Kind erstmal weggezogen ist, ist es zu spät.

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Wie schon bereits geschrieben kennt er sich nicht mit den ganzen Sachen aus. Er hat schon einen Brief vom Jugendamt bekommen aber wie schon bereits geschrieben kennt er sich nicht mit den ganzen Sachen aus. Er hat schon einen Brief vom Jugendamt bekommen aber leider ist die Sachbearbeiterin seit 4 Wochen krank und er muss warten bis sie wieder da ist weil sie auch mit seiner Ex-Freundin gesprochen hat und den ganzen Fall betreut

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Sicher, dass er mit der Vaterschaftsanerkenung nicht auch das gemeinsame Sorgerecht vereinbart hat? Wir wurden beim Jugendamt explizit danach gefragt und eure Begründung „weil sie nicht verheiratet waren“ zählt ja nicht.

Ansonsten würde ich mich beim Jugendamt beraten lassen / Beratung bei der Caritas holen was weiß ich. Ohne Anwalt wird er aber sicher nicht weit kommen.
Und auch da sehe ich nicht viele Möglichkeiten. Es stellt sich ja die Frage, warum er das hin und her bisher mitgemacht hat. Nicht von vorneherein was getan hat.

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Es gab ja immer wieder Phasen wo sie es dann eingesehen hat und wo ist dann ein oder zwei Monate funktioniert hat. Er wollte es halt vermeiden solche Wege zu gehen weil das auch ziemlich nach hinten losgehen kann. Aus Angst sie dann gar nicht mehr zu sehen hat er quasi klein beigegeben. Aber irgendwann ist gut und der Punkt ist jetzt erreicht.

Das blöde ist wie gesagt dass die Tante vom Jugendamt seit vier Wochen krank ist und die gesagt haben er muss einen Termin mit der Dame vereinbaren weil andere Leute da gar keine Ahnung haben was das Thema angeht. Also nicht das Thema an sich aber die Dame vom Jugendamt hatte ja schon mehrmals Gespräche mit seiner Ex und weiß genau worum es geht.

Ich habe auch zwei Kinder und war nicht verheiratet und habe auch für beide das alleinige Sorgerecht. Leider hat er die Vaterschaftsanerkennung nicht, die hat sie behalten

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Die Vaterschaftsanerkennung wird beim Jugendamt unterschrieben und ist beim Jugendamt hinterlegt.

Und warum hat er nicht gleich auch für das geteilte Sorgerecht unterschrieben? Das sind ca. 10 min mehr die man beim Jugendamt sitzt bzw. zwei Unterschriften mehr.

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Wenn er das gemeinsame Sorgerecht einklagt, bekommt er es auch. Allerdings geht das auch nicht von heute auf morgen. Dein Freund kann Verfahrenskostenbeihilfe beantragen. Nur wenn er nochmal ein paar Monate wartet, ist sie weg. Ein Anwalt kann ihm da im Moment glaube ich am schnellsten helfen!

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Was wäre denn, wenn er unwissend das gemeinsame Sorgerecht hätte und sie zieht einfach weg? Weiß das jemand?

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Und noch eine Frage ist besteht doch auch die Möglichkeit dass einer alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt oder? Sprich wenn beide das Sorgerecht haben, könnte sie jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen?

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Sie hat das alleinige Sorgerecht und kann damit ungestraft wegziehen wohin sie will. Mit Kind.

Dein Freund hat 99,9% gute Chancen, dass er das GSR bekommt. Dass er damit dafür sorgen kann, dass das Kind vor Ort bleiben muss, halte ich nicht für realistisch.

Er kann nur zum Anwalt gehen und das GSR sofort beantragen. Mit Verfahrenskostenhilfe. Ändert aber wohl nichts am Umzug.

Dein Freund ist einfach eine Schnarchnase. Wie man so ahnungslos durchs Leben tapsen kann, ist mir schleierhaft. Lass mich raten, du bist diejenige, die jetzt pusht?

LG

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Die Frage ist eben ob sie das alleinige Sorgerecht hat. Denn durch seine Schwester die zu ihr Kontakt hat haben wir erfahren, dass sie zum Amt gehen will um irgendwas zu beantragen weil sie ja wegziehen will. Und wenn Sie das alleinige hätte dann könnte sie ja einfach wegziehen. Meine Vermutung ist also dass sie das gemeinsame Sorgerecht haben und er ist nur nicht weiß. Er hat gesagt dass er damals was unterschrieben hat und die Vaterschaft anerkannt hat aber was genau das war weiß er nicht mehr und sie hat auch die Unterlagen. Gestern haben wir wieder zehn Mal beim Amt angerufen aber es geht keiner ans Telefon und in der Zentrale vertrösten sie einen und sagen man kann es nur weiter versuchen.

Bekommt man als Mutter denn wenn man gemeinsames Sorgerecht hat einfach so ohne Gruß was dafür zu machen das Fragezeichen ich meine Väter haben wir auch ihre Rechte und nur weil er die Unterlagen nicht hat oder es nicht weiß ist er ja kein schlechter Vater. Wie gesagt er hat sich immer gekümmert, zahlt seinen Unterhalt und nun will sie einfach abhauen.

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Mein Handy spinnt ein bisschen ohne groß was zu machen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen sollte es heißen

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Ich schließe mich der Empfehlung der anderen hier im Thread an: er sollte schnellstmöglich den Weg zu einem Anwalt suchen.

Hier ist Eile geboten, nachdem die Umzugspläne der Mutter ja schon festzustehen scheinen. Mit einer einvernehmlichen Lösung ist hier nicht zu rechnen, also kommt ihr um ein gerichtliches Verfahren nicht herum. Wegen der Eilbedürftigkeit kann auch gleich ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden.

Du hast an anderer Stelle geschrieben, ein Anwalt hätte deinem Freund damit verbundene Kosten in einer Größenordnung von 4.000,-- bis 5.000,-- € genannt.

Da ist absurd.

Ganz davon abgesehen, dass er bei der geschilderten Finanzlage ohne Probleme Verfahrenskostenhilfe erhält liegt der Streitwert solcher Verfahren bei gerade mal 3.000,-- €. Das macht für den kompletten Prozess (Klage, Termin, Entscheidung) für den Anwalt 522,50 € netto und 324,00 € Gerichtskosten. In aller Regel entscheidet das Gericht noch durch Kostenaufhebung, dh. jeder zahlt seinen Anwalt selber (wenn PKH nicht bewilligt wird) und die Gerichtskosten werden halbiert.

Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellt der Anwalt auch, er müsste also gar nichts selbst unternehmen, außer mit seinen Einkommensnachweisen (Kto.Auszüge 3 Monate, Gehaltsnachweis oder Leistungsbescheid, Mietvertrag) beim Anwalt erscheinen.

Eine Anmerkung habe ich noch: Kann es sein, dass sich dein Freund um eine solche Auseinandersetzung herumdrückt? Anders kann ich mir die Aussage zu den unglaublich hohen Kosten nicht erklären. Ein Anwalt kann ihm das unmöglich so gesagt haben.

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Nachdem ich den Beitrag schon abgeschickt habe, entschuldige ich mich für so viel Klugscheißerei. Aber vielleicht ist das ja doch für den ein oder anderen auch interessant.

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Hallo!
Es würde mich brennend interessieren wie der stand der Dinge ist!
Vielleicht hilft es noch: ich habe Erfahrung mit Sorgerechtsverhandlung. Und sie hat mich nicht mal 100 Euro gekostet! Den Antrag kann man ganz formlos beim zuständigen Familiengericht stellen. Du brauchst dazu nicht mal nen Anwalt. Es macht allerdings Sinn vorher mal beim Jugendamt vorzusprechen, denn der zuständige Sachbearbeiter wird dann bei Gericht dabei sein. Die anfallenden gerichtskosten werden halbiert.
Von der Antragstellung bis zur Verhandlung vergingen lediglich 3 Wochen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Allerdings ist ein Umzug meiner Ansicht nach damit nicht zu unterbinden. Aber das sollte ja nicht der einzige Grund sein um ein recht auf elterliche Sorge zu haben!
LG