Umgangsrecht mit 13 Jahren

Hallo,

gibt es hier Familien mit 13-jährigen? Wie ist bei euch das Umgangsrecht geregelt? Und wer ist dafür zuständig, für eine Betreuung des Kindes zu sorgen, wenn der Umgang mal nicht stattfinden kann? Der, bei dem das Kind lebt oder der, der mit dem Ungang dran wäre?

LG!

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Hallo,

mein Sohn ist fast 13. Er ist jedes 2. Wochenende und unter der Woche einmal bei seinem Vater.

Inzwischen regeln wir das aber flexibel, wenn am Wochenende viel gelernt werden muss, bleibt er daheim oder es ist eh nichts geplant bei uns und der Vater hat Lust, etwas zu unternehmen, dann holt er ihn ab.

Wie meinst du das mit der Betreuung? Mein Sohn bleibt sehr gerne alleine mit dem Hund daheim, macht sich selber ein Fertiggericht und genießt die Ruhe. Unter der Woche, wenn wir später heimkommen, bezahlen wir einen Babysitter dafür, dass er pünktlich ins Bett geht und er soll auch nicht spät abends alleine mit dem Hund gehen.

Ansonsten lebt er bei mir, also bin ich zuständig. Er kann jederzeit heimkommen oder daheim bleiben. Z. B. ist der Vater gerade auf Reha, natürlich ist er dann bei mir.

LG

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Mit Betreuung meine ich, wie es geregelt ist, wenn zB ein geplanter Umgangtag mit dem Vater ausfallen muss, da er von 6-20h arbeitstechnisch außer Haus ist und die Mutter das Wochenende einen Citytrip o.ä. gebucht hat. Dann sind beide nicht da. Wer ist dann zuständig, eine Betreuung für das Kind zu organisieren? Darüber wird bei meinem LG und seiner Ex ständig gestritten und das nervt so. Da wollte ich mal hören, wie das bei anderen so läuft. 😊

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In so einem Fall wäre das dann mein Problem. Allerdings arbeitet mein Ex fast nie am Wochenende. Arbeit geht halt vor, da kommt ja auch der Unterhalt her. Mit Absicht würde mein Ex das aber nicht machen.

Wir hatten da auch mal Probleme, aber seit ich auf dem Standpunkt stehe, dass mein Kind bei mir lebt und selbstverständlich immer heimkommen kann, sehe ich das gelassener. Mein 2. Ehemann sieht das glücklicherweise auch so.

Warum nehmt ihr das Kind nicht mit auf den Citytrip?

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Mein Ex würde mir was husten und das Kind einfach nicht abholen, wenn ich solche Mätzchen machen würde. Umgangsvereinbarungen sind fest, basta aus. Danach wird sich gerichtet. Einzige Ausnahme wäre Krankheit und/oder eine kurzfristige Absprache in positiver Form, sprich wenn wir uns einig wären, dass das Wochenende dann getauscht wird.

Also sollte ich auf die Idee kommen, meinen Wochenendtrip auf ein Wochenende zu legen, wenn mein Kind bei mir wäre, würde ich ihn entweder mitnehmen oder eine andere Betreuung organisieren müssen. Stundenweise könnte er ja auch alleine daheim bleiben, auch kein Thema.

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wenn ich es richtig verstanden habe, ist es andersherum, der Kindsvater, der an besagtem WE regulär Umgang hätte, muss ganztags arbeiten, hat das aber am Anfang des Jahres auch schon bekannt gegeben. Die Kindsmutter hat den Citytrip gebucht (und vergessen/ignoriert/oder war nie richtig informiert, dass der Kindsvater an diesem WE arbeiten muss?!) und möchte das Kind nicht mitnehmen

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Ja, sag ich doch. Mein Ex (Kindsvater) würde mir (Kindsmutter) was husten, wenn ich ihm sagen würde, er hat jetzt trotz anderweitiger Absprache das Kind zu nehmen, egal ob er arbeiten muss oder nicht. :-)

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Ach so, da mein Noch-Mann Polizist ist, gibt es keine festen Umgangszeiten.
Meine Tochter kümmert sich selbst darum und spricht das mit ihrem Vater ab und informiert mich anschließend.
Würde er das kurzfristig platzen lassen, was aber noch nie vorkam, hätte ich den schwarzen Peter.

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<<<Und wer ist dafür zuständig, für eine Betreuung des Kindes zu sorgen, wenn der Umgang mal nicht stattfinden kann?>>>

Das war für mich nie eine Frage. Wenn der Vater mal keine Lust hatte bzw. verhindert, dann habe ich das übernommen. Ich habe niemanden zum Treffen gezwungen, weder Kinder noch Vater. Sie haben die Termine später selbst ausgemacht. Ich habe auch den Kindern immer freigestellt, ob sie dahin möchten oder nicht. Ich habe mich da raus gehalten. Ich hatte meinem Ex ständiges Besuchsrecht eingeräumt, was er immer weniger in Anspruch nahm. Irgendwann hatten die Kinder auch keine Lust mehr.

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Derjenige bei dem das Kind gerade ist hat für die Betreuung zu sorgen. Außerdem darf das Kind mit 13 einige Wünsche äußern.