Stiefkindadoption ohne Einwilligung

Hallo ihr Lieben,

ich versuche unsere Lage Mal, so kurz, wie möglich, zusammen zu fassen.
Mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet, aber seit 6 Jahren zusammen. Er hat einen 8 Jährigen Sohn, der nun seit 5 Jahren bei uns lebt, als er das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen bekommen hat.

Das heißt der Kleine lebt seit seinem 3. Lebensjahr nun bei uns. Zuvor lebte er zur Pflege bei seinen Großeltern mütterlicherseits, da er und sein Halbbruder (anderer Kindsvater) immer wieder bei der Kindsmutter vom Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen wurde. Der Halbbruder von ihm lebt sogar bis heute noch zur Pflege bei seinen Großeltern und wird auch nicht mehr zur Kindsmutter zurückgeführt.

Kurze Info zur Kindsmutter:
Die Kindsmutter hat Borderline vom impulsiven Typ. Ihre Partner und ihre Wohnorte wechseln, wie am laufenden Band. Nichts ist von langer Dauer. Wir wissen nicht, ob sie noch arbeitet oder schon wieder arbeitslos ist. Sie hat noch nie für ihr Kind Unterhalt gezahlt. Im Mai 2019 hat sie nun ihren jetzigen Freund geheiratet, den sie zu dem Zeitpunkt erst 3 Monate kannte.

Großeltern und die Kindsmutter haben jeweils einmal im Monat Umgang mit dem Kleinen. Leider gibt es immer wieder Vorfälle, weswegen wir das Gefühl haben, dass der Kontakt mit den Großeltern bzw. mit der Kindsmutter dem Kleinen nicht gut tut. Hier ein paar Beispiele:

1. Beispiel: Der Kleine musste bei den Großeltern mit ansehen, wie sein Halbbruder vom Opa geschlagen wurde, sodass er Nasenbluten bekam. Von den Großeltern haben wir das nicht erfahren, sondern vom Kleinen und der Kindsmutter, die anwesend waren.
Die Kindsmutter teilte per Sprachnachricht mit, dass der Kleine, der Halbbruder sowie sie in der Kindheit regelmäßig vom Opa geschlagen wurden. Als die ganze Angelegenheit vor Gericht kam, hat sie allerdings behauptet, dass sie sowas nie gesagt habe und dass das alles von uns gefälscht sei. Im Grunde hat das Gericht dann entschieden, dass der Mutter wegen ihrer Krankheit nicht zu trauen sei und der Kleine habe einfach eine blühende Fantasie.

2. Beispiel: Dann hatten wir schon Mal das Jugendamt vor der Tür stehen, weil ihnen eine Kindeswohlgefährdung von der Kindsmutter gemeldet wurde. Wir würden angeblich den Kleinen im Keller einsperren, wenn er die Kindsmutter "Mama" nenne. Außerdem würde er sich bei uns nicht weiter entwickeln und immer wieder den Wunsch äußern wieder bei den Großeltern leben zu dürfen. Der Fall wurde schnell geschlossen und das Jugendamt hatte das Gefühl, dass die Mutter Machtspiele spiele, anstatt ans Kindeswohl zu denken.

3. Beispiel: Der aktuellste Vorfall war nun im Zoo gewesen. Die Großeltern hatten Umgang mit dem Kleinen gehabt. Zu mir sagten sie abends, dass alles in Ordnung gewesen sei, aber hinterher brach der Kleine weinend zusammen. Er habe Schmerzen in seiner Hand, weil er an den Elektrozaun gefasst habe. Die Großeltern stritten dies ab und stellten ihn als Lügner hin.

4. Beispiel: Wir haben einmal die Kindsmutter gefragt gehabt, ob man einen Umgangstermin verschieben könne, da an diesem Tag eine Geburtstagsfeier sei, zu der der Kleine eingeladen sei. Sie hat keinerlei Einwände erhoben. Was wir nicht wussten war, dass sie an diesem Tag geheiratet hat. Dies haben wir über 1000 Ecken mitbekommen. Für uns also unbegreiflich, wieso sie uns das nicht gesagt hat und auf ihren Umgangstermin bestanden hat. Man heiratet ja nicht jeden Tag.

5. Die Kindsmutter behaupte, dass mein Freund mich mit ihr betrügen würde und wollte uns damit auseinander bringen. Sie könne mir auch Beweise vorlegen, was sie aber nie gemacht hat. Ich glaube auch nicht, dass da was dran ist. Mein Freund hat aber mittlerweile panische Angst vor ihr, weil sie so unberechenbar ist und ständig versucht uns auseinander zu bringen oder uns das Familienleben schwer zu machen.

Das sind nur ein paar Beispiele, wir haben da noch mehr in 2 Gutachten stehen.

Naja... auf jeden Fall ist der Kleine seit Ende letzten Jahres nun bei einer Kinderpsychologin in Therapie, da er in all den Jahren immer wieder verhaltensauffälig wurde und wir uns nicht mehr zu helfen wussten. Die Psychologin ist der Meinung, das läge an seiner Vergangenheit bei der Kindsmutter und den Großeltern.

Nun möchte ich den Kleinen gerne per Stiefkindadoption als mein Kind annehmen, da ich ihn seit er 2,5 Jahre alt ist kenne. Damals hat er mich zu seiner sozialen Mama ernannt und das hat sich bis heute auch nicht geändert. Er ist für mich, wie mein eigenes Kind und er nennt mich auch schon immer "Mama". Ich habe die Rolle der Mama für ihn übernommen, da ich selber ohne Papa aufgewachsen bin und ich merke, dass von seiner leiblichen Mutter nicht viel kommt, wenn ihr versteht, was ich meine.

Allerdings glauben wir nicht, dass sie einwilligen wird. Trotz alledem möchte ich den Weg gerne gehen. Ich weiß, dass nur verheiratete Paare eine Stiefkindadoption machen dürfen, allerdings wurde dieses Gesetz dieses Jahr für verfassungswidrig erklärt und soll bis März 2020 geändert werden.

Hat jemand Erfahrung mit der Stiefkindadoption? Hat es jemand Mal versucht die Einwilligung durch das Gericht ersetzen zu lassen?

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THEORETISCH ist das tatsächlich möglich. Das wurde auch schon gemacht. Nur in deinem Fall gibt es ein paar Dinge, die wirklich heftig dagegen sprechen:
- Mutter würde die Zustimmung verweigern (ok, das war in den anderen Fällen auch so)
- aber: Mutter und Großeltern haben regelmäßig Umgang zum Kind (das zeugt von einer Familienbande, in den anderen Fällen kannte (dort war es der Vater) das Kind noch nicht einmal

Du kannst von Jemanden sagen, er sei ein schlechter Vater/Mutter, du kannst die Kinder dieser Person wegnehmen und von jemanden anders erziehen lassen, aber du kannst nicht so ohne weiteres ohne dessen Einstimmung die Tatsache, dass diese Person Mutter/Vater ist einfach löschen. Ganz besonders klappt das dann nicht, wenn diese Person und alle Verwandten noch regelmäßigen Umgang mit dem Kind hat. Das Kind ist offenbar voll eingebunden in dieser Familie.
Was soll in Deutschland passieren, wenn allein der Grund, dass derjenige, bei dem die Kinder leben, heiratet ausreicht für eine Adoption? Dann hätte dein Freund gar kein Kind mehr, denn früher, zu Beginn, lebte das Kind bei der Mutter, oder?

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Wie gesagt, dass ist nur ein Bruchteil unserer Geschichte. Ich könnte da jetzt noch viel mehr erzählen, aber das wird einfach zu viel. Die Mutter nimmt ihre Umgänge nicht regelmäßig wahr. Das habe ich jetzt vergessen zu erwähnen. Sie hat beispielsweise dieses Jahr nur einen regulären Termin wahr genommen. Sie sieht ihn nach gerichtlicher Anordnung einmal im Monat für 4 Stunden. Alle anderen Umgangstermine wurden von ihr entweder verschoben oder kurzfristig abgesagt. Bisher haben wir nur einen Termin verschoben gehabt und das war dann auch irgendwie ihr Hochzeitstag gewesen. Wie gesagt, wir wussten davon vorher wirklich nichts und sie hatte auch nichts gesagt gehabt. Sie hat sogar fast ein Jahr einfach den Kontakt zu ihrem Kind abgebrochen, weil sie sauer auf den Kindsvater war, weil dieser die Angelegenheit mit den Großeltern vor Gericht gebracht hat.

Der Kleine hat das 1. Lebensjahr bei der Kindsmutter gelebt und wurde dort wegen Verbrühungen und katastrophalen hygienischen Zuständen der Wohnung immer wieder vom Jugendamt in Obhut genommen und anschließend dauerhaft zur Pflege bei den Großeltern belassen.

Bei den Großeltern kommt es heute immer noch immer wieder zu Vorfällen, die vor uns verschwiegen werden. Wie zum Beispiel das Anfassen an den Elektrozaun, das Schlagen des Halbbruders, was hinterher von allen vertuscht wurde und der Kleine mit einer blühenden Fantasie abgestempelt wurde... der Halbbruder ist verhaltensauffällig. Er ist agressiv gegenüber seinem Bruder, beißt, schlägt, tritt und schreit. Alles im Gutachten festgehalten. Die Krankheit von der Kindesmutter muss auch irgendwie mit der Kindheit zu tun haben. Borderline kommt ja nicht von irgendwoher. Die Kindsmutter hat damals in den Gutachten angegeben, dass sie nach ostdeutscher Manier" erzogen worden sei und das da auch Schlagen üblich sei. Sie wolle aber vor der Gutachterin keine Angaben machen, ob sie ebenfalls geschlagen wurde.

Der Kleine ist mit 3 Jahren zu uns gekommen und war da schon verhaltensauffällig. Er hat, sobald man ihn auf ein Fehlverhalten hat, sofort den Kopf eingezogen, starr vor sich hingestarrt und nicht mehr reagiert. Es hat viel Geduld gekostet dieses Verhalten aus ihm raus zu bekommen. Er hatte dann auch immer sehr heftige Ausraster. Wir dachten, es wäre die Trotzphase. Diese Ausraster begleiten uns heute noch und deswegen ist er auch nun in Therapie, weil wir nicht mehr weiter wussten und auch nicht mehr konnten. Die Therapeutin hat sich die 2 Gutachten durchgelesen, wo sein ganzes Leben dokumentiert ist und hat sich unsere Erlebnisse angehört und ist der Meinung, dass sein Verhalten mit seiner Vergangenheit zu tun hat. Mir geht es wirklich nur ums Kindeswohl.

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Auf ein Fehlverhalten angesprochen hat*

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Ich glaube nicht, dass in eurem Fall das Kind gegen den Willen seiner Mutter adoptiert werden kann und wäre entsetzt, wenn Eurem Wunsch hier entsprochen wird.
On Deinen Beispielen 2 - 5 kann ich auch keine sogravierende Kindeswohlgefährdung erkennen. Natürlich sind die familiären Verhältnisse bescheiden, aber deshalb jeglichen Kontakt zu unterbinden und gewaltsam das Verwandtschaftsverhältnis aufzuheben, wäre ja das letzte ultimative Mittel und da die Mutter ohnehin kein Sorgerecht hat, sehe ich hier keine Notwendigkeit für so einen drastischen Schritt.


Eine Feage noch, weil Du den Vorfall so vehement betonst: Geht Ihr davon aus, dass der Kleine gewaltsam an den Elektrozaun gehalten wurde, oder worüberbist Du beidiesem Vorfall so entrüstet?
Dass das Kind abends noch nennenswerte Schmerzen durch den Kontakt mit yem Elektrozaun hatte, halte ich übrigens für relativ unwahrscheinlich. Er wird einfach sehr erschrocken sein aber anhaltende Schmerzen wären ungewöhnlich.

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Vorneweg: Ich verstehe deinen Wunsch absolut. Du möchtest euer Verhältnis offiziell anerkennen lassen, geordnete Verhältnisse und sagen können, es ist dein Kein.

ABER

Ich würde dir ganz klar nicht dazu raten das jetzt zu tun. Egal wie mies die eigenen leiblichen Eltern sind, Kinder vergessen sie nicht. Sie wollen von ihnen geliebt werden und sie wollen - wenn nicht jetzt - dann irgendwann eine Verbindung zu ihnen. Das Kind hat da seine Wurzeln. Das Kind hat schon seine Mutter kennen gelernt und das Kind wird sich über diese Wurzeln und alle die Brüche in seinem Leben immer wieder Gedanken machen. Und das Kind hat Umgang zur Mutter und Familie mütterlicherseits.

Und trotz allem, was Du löblicherweise für das Kind fühlst und getan hast. Du bist nicht die leibliche Mutter und du wirst es nie sein. Alles andere ist einfach Selbstbetrug.

Das Kind kann nur irgendwann selber entscheiden, dass Du ihm wichtiger bist.
Dem Gegenüber jedenfalls weiß kein Mensch ob eure Beziehung die nächsten Jahre überdauert. Es kann gut sein, dass irgendwas passiert, was zu einer Trennung führt und wo es dann höchst diskutabel wird, ob dass Kind dann wirklich noch so Teil deines Lebens wäre. Natürlich will das keiner hoffen, aber das passiert...

Es gibt im Netz Gruppen von solchen Stiefkindadoptierten, die eine klare Meinung dazu haben und Stiefkindadoption - gerade bei so kleinen Kinder - als eine Form von Zwangsadoption über den Kopf des Kindes hinweg bezeichnen und ein Verbot fordern, weil ihre Identität nachträglich abgeändert worden ist und nicht wenige davon weder einen leiblichen noch einen sozialen Bezug zu denen die dann laut Gesetz ihr Elternteil sind, haben. Und wenn es dann noch gegen den Willen der leiblichen Mutter gemacht wurde....geht deren Verständnis gegen Null ...tut mir Leid...

Ich glaube damit tätest du eher dir einen Gefallen, aber nicht wirklich dem Kind. Das wird irgendwann erwachsen und sich mit seiner Geschichte auseinander setzen, vielleicht dann auch wieder mehr den Kontakt zur Familie der Mutter suchen...

Jetzt ist er noch klein und auf dem Papier leicht hin und herzuschieben, aber es wäre klüger das alles nicht schriftlich von oben zu fixieren, sondern vom Kind ausgehend die Zeit entscheiden zu lassen. Die wird zeigen, ob eure Verbindung wirklich für ein Leben besteht..

Von einer Beziehung kann man sich trennen, von einer Ehe scheiden, aber eine Adoption ist fast ohne Ausnahme lebenslang. Wenn überhaupt würde ich das nur mit dem Kind machen in einer Phase, wo das Kind schon fast volljährig ist und halbwegs überblicken kann, zu was es zustimmt.

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Wenn ich das richtig lese, hat dein Partner für seinen Sohn das alleinige Sorgerecht, also muss die Kindsmutter doch gar nicht mehr ei Willingen, oder liege ich da nun so falsch?

Umgangsecht würde doch weiterhin möglich sein für Kindsmutter und Großeltern, wenn es mit dem Jugendamt vereinbart wird.... Jedenfalls kenne ich das nur so...