JA rechnet volles Kindergeld an!

Hallo,
Mein Mann hat ein 17 jähriges Kind.
Wir haben gemeinsam 2 Kinder 6 Jahre und 8 Monate alt.
Sein bereinigtes Netto ist 2238.
Nach dem neuen Selbstbehalt gibt es also 868 Euro auf die 3 Kinder zu verteilen.
Zuerst sollte er nach stufe 2 zahlen(obwohl er ja 3 bzw 4 unterhaltspflichtige hat mit mir hat)
Jetzt sind sie auf Stufe 1 runter.
Jetzt soll er 463euro an die 17 jähriges zahlen und für unsere beiden bleibt dann noch 405euro.
Natürlich weiß ich das den beiden jüngeren weniger zu steht als in der letzten Gehaltsstufe.
Das JA sagt bei unseren beiden kleinen dürften sie das volle Kindergeld anrechnen weil sie ja bei uns leben würden!

Ich lese ja gerne mit wenn es um Unterhalt hier bei urbia geht aber sowas habe ich hier noch nicht gelesen .

Wie sind eure Erfahrungen?

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Hallo, meine Erfahrung- die ersten Kinder haben immer Vorrang , so kenn ich es auch von meiner Freundin, deren Mann 3 Kinder mit in die Beziehung brachte, für alle drei voll zahlen musste und sie dann quasi mit dem etwas mehr als selbstbehalt und ihrem Gehalt alles andere finanziert haben .

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Hatte die dann auch noch gemeinsame Kinder bekommen?
Den überall liesst man das Kinder gleichberechtigt sind, das sie ja noch alle minderjährig sind.

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Ja, drei gemeinsame Kinder haben die

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Die 463€ sind der Mindestunterhalt.
Die Argumentation bezüglich dem Kindergeld der beiden jüngeren Kinder stimmt nicht. Allerdings ist fraglich, ob Euch das etwas hilft. Grundsätzlich ist halt Mindestunterhalt zu zahlen. Rechnet das Jugendamt vielleicht noch ne Nebentätigkeit an? Bei uns am Gericht werden 48h in der Woche an Arbeitszeit verlangt.

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Nein.
Die 2238 Euro bereinigtes Netto hat das JA so ausgerechnet.
Wie kommen unsere beiden Kinder jetzt zu ihrem Recht?
Schließlich sind alle minderjährigen Kinder ihrer gehaltsstufe nach gleich gestellt.

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Geht zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lasst Euch beraten. Aus der Ferne und ohne genaue Kenntnis aller Daten und Fakten ist die Rechtslage schwer zu beurteilen.

Bearbeitet von chica97
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Wo steht den bitte das ich nicht arbeite?
Mein Gehalt hat mit der Unterhaltszahlung meines Mannes für seine 17 jährige nichts zu tun.
Aber scheinbar hast du davon ja keine Kenntisse.
Wenn man nichts vernünftiges zu meiner Frage beitragen kann braucht man ja nicht zu antworten.
Zum Glück sehen andere User dies genauso und haben dein Kommentar gemeldet.

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Ich habe den vorherigem Kommentar nicht gelesen, der schien nicht nett zu sein...
Aber was tatsächlich erlaubt ist, ist dass der Selbstbehalt von deinem Mann um 10% gekürzt werden darf, da ihr ja einen gemeinsamen Haushalt habt und sich Kosten verringern. Da mussten wir leider auch durch.

Am Ende gehst du doch für das Kind der Ex arbeiten...naaaaaja...müssen wir mit leben.

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naturalunterhalt ist anders als finanzieller Unterhalt und bei den kleinen habt ihr das volle Kindergeld, wird ntürlich angerechnet. Im nofall kann das Gericht auch fordern, dass er sich einen Nebenjob sucht!

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Völliger Blödsinn