Reiserücktritt will nicht zahlen - stinksauer

Hallo,

Sommeranfang haben wir Urlaub für September gebucht. Flugreise Türkei. Da ich frisch schwanger war, riet mir das Reisebüro ganz besonders zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die natürlich dort vermittelt abgeschlossen wurde.

Nun kam es natürlich so, wie es kommen musste. Vor drei Wochen wurden Komplikationen festgestellt und der Arzt untersagte die Flugreise sofort.

Natürlich wurde sofort storniert und alles nötige für die Versicherung ausgefüllt, inkl ärztlichem Bericht. Zusätzlich noch ein im Klartext verfasstes ärztliches Attest, dass die Flugunfähigkeit erläutert.

Nun bekomme ich heute eine Ablehnung mit der Begründung, dass die Schwangerschaft bereits vor Buchung bestand und somit kein Stornierungsgrund vorliegt. Kein Wort zum tatsächlichen Risikobefund, der einzig und allein zur Stornierung führte, nicht die Schwangerschaft an sich.

Ich bin so verärgert. Natürlich habe ich telefonisch nachgehakt. Ich solle nun meine Schilderung schriftlich einreichen, was ich getan habe.

Das Reisebüro stellt sich recht dumm. Solange sie nicht wissen, was der Doc attestiert hat, können sie mir nicht helfen. Dass ich es 100% schildern kann, wollen sie nicht hören. Ich solle das nochmals ärztlich klären, was nochmal gebührenpflichtig und unnötig ist, denn es wird genauso lauten, wie beim ersten Bericht. Das sehe ich nun erstmal nicht ein.

Ich bin schwer frustriert, dass man immer wieder mit unwilligen Versicherungen zu kämpfen hat.

Ich hoffe schwer, dass ich nicht noch anwaltlichen Beistand benötige.

Hat jmd dahingehend Erfahrungen?

LG

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Hallo,

es tut mir leid, dass ihr solchen Ärger habt. Erst Komplikationen, dann keinen Urlaub und jetzt noch das #aerger

Hast du mal das Kleingedruckte der Versicherung gelesen? Es gibt nämlich viele Versicherungen die sämtliche Zusammenhänge mit Schwangerschaft und Geburt ausschließen. Das würde ich erstmal checken und dann weiter machen.

Erfahrungsgemäß macht man als Laie da mehr verkehrt als man richtig macht (habe damit entfernt beruflich zu tun und höre sowas immer wieder mal). Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja: unbedingt das Erstgespräch beim Anwalt nutzen. Und auch ohne Versicherung würde ich warten mit jeglichen weiteren Aktionen und die Euros in eine Beratung investieren.

Sollte das Reisebüro euch nämlich eine derartige Versicherung mit Ausschluß von SS-Beschwerden etc verkauft haben wird es schwierig, dann sind die nämlich eventuell in der Haftung und das wirst du als Privatperson kaum umsetzen können.

Liebe Grüße
Ina

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Nach dem Telefonat mit der Versicherung habe ich eine email geschrieben, wie verlangt wurde.

Da ich eh nicht ein anderes Szenario erdenken würde, um eine Zahlung zu erwirken, betrachte ich persönlich das jetzt als unschädlich.

Tatsächlich hatte ich aber genau deinen geschilderten Gedankengang, aber dann wäre ja das Reisebüro in der Haftung. Schließlich wurde genau deswegen die Versicherung empfohlen.

Ich hoffe noch, dass es sich möglichst bürokratiearm regeln lässt. Sonst bleibt natürlich nur der Anwalt, ohne Versicherung versteht sich:-/

Ich bin gespannt und werde berichten.

Danke

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Schau mal, dass habe ich auf einer Beratungsseite gefunden, trifft ja genau meinen Fall:

Reiserücktrittsversicherung, Schwangerschaft bei Reisebuchung bekannt und Komplikationen

War Ihnen bereits beim Zeitpunkt der Reisebuchung ihre Schwangerschaft bekannt, leistet die Reiserücktrittsversicherung nur, wenn unerwartete Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft auftreten und diese ihre Reisefähigkeit beeinträchtigen. Ihre Reiseunfähigkeit muss ebenfalls von einem Arzt attestiert werden.
Viele junge Paare verreisen ganz bewusst noch einmal in der Schwangerschaft, um die Zeit zu zweit noch „ungestört“ genießen zu können. Es sei ihnen gegönnt noch einmal mit ihrem Partner einen wunderschönen Urlaub zu zweit zu verleben. Sichern Sie jedoch lieber die deutlich erhöhten Risiken, die einfach während einer Schwangerschaft eintreten können mit einer Reiserücktrittsversicherung ab! Informieren Sie sich gleich dazu in unserem Reiseversicherung Vergleich Portal und wählen Sie die für Sie passende, günstigen Reiserücktrittskostenversicherung.
Folgende Punkte müssen sie dabei noch beachten:
Es darf bei Reisebuchung nicht bekannt gewesen sein, dass ihre Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft ist. Der Abreisetermin darf nicht zu einem Zeitpunkt gewählt werden, an dem zum Beispiel der Transport der Schwangeren von der Airline abgelehnt wird. Bestanden schon bei Bekanntwerden der Schwangerschaft Bedenken hinsichtlich der Stabilität, ist ebenfalls kein Regulierung der Reiserücktrittsversicherung im Falle eintretender Komplikationen zu erwarten.
Sind Sie im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft leistungsberechtigt und müssen ihre Reise stornieren, gilt die Leistung der Reiserücktrittsversicherung nicht nur für sie, sondern auch für den Partner bzw. alle mitreisenden Personen. Sie sind dann als Risikoperson der Auslöser der Leistung der Reiserücktrittsversicherung für die gesamte Buchung.

Ziemlich genau so habe ich auch in meiner Email die Formulierung gewählt:
Ss bei Buchung bekannt
Nach Buchung Komplikationen festgestellt
Diese waren zum Buchungszeitraum nicht absehbar...

LG

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Im Zweifen ein paar Euro investieren und zur Verbraucherzentrale gehen. Dort bekommt man dann auch entsprechende Schreiben. Wie schon gesagt wurde macht man als Laie viel falsch. Manchmal reicht da ein falsches Wort, eine verkehrte Formulierung.

Und da Du bei der Buchung ja schon von der SS wusstest, ist es durchau mgl, dass diese daher ausgeschlossen wurde. Viel Erfolg!

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Ja, das habe ich auch schon gedacht, wurde ja oben auch vermutet.

Dann würde ich meine Ansprüche natürlich an das Reisebüro richten, denn explizit wg der Schwangerschaft wurde mir zum Versicherungsabschluss geraten. Auch bei Stornierung haben sie nicht gesagt, dass bspweise nicht angegeben werden sollte, dass bereits Kenntnis über die Schwangerschaft bestand, was aber auch nicht in Frage gekommen wäre.

Danke!

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Hallo :-)

es kommt ja nicht darauf an, was du im Internet über eine Reiserücktrittversicherung gefunden hast, sondern auf die Vertragsdetails "deines" Vertrages. Diese solltest du dir zuerst durchlesen.

Das Reisebüro regresspflichtig zu machen dürfte leider auch schwer werden, da du bestimmt nicht schriftlich hast, dass dir das Reisebüro zu dieser Versicherung geraten hat.

LG

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Ich würde denken, dass hier auf Dummfang eine Standardabsage herausgeschickt wurde.

Hake nach und lass Dich nicht abwimmeln.

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Ganz genau so sehe ich das auch!

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Mal im Kleingedruckten schauen, ob Schwangerschaft dort ausgeschlossen wird, egal ob Risiko oder nicht.

Wenn ja, ans Reisebüro herantreten wegen falscher Beratung zur Not mit Anwalt.

Wenn nein, auf endgültigen Ablehnungsbescheid durch Reiserücktritt warten und dann ans Reisebüro wegen falscher Beratung herantreten.

(Warum man schwanger eine Flugreise in die Türkei bucht, erschließt sich mir trotzdem nicht? - aber das war ja nicht die Frage)

Und zu dann Jahresreiserücktritt beim ADAC buchen! Kostet der Jahresbeitrag soviel, wie woanders eine einzelne Police und haben bei mir (auch bei Risikoschwangerschaft, die aber zum Zeitpunkt der Buchung nicht bestand) und auch wegen anderen Sachen immer anstandslos gezahlt.

Ach ja nochwas: woher weiß die Versicherung, dass du bei Buchung von der Schwangerschaft wusstest....
Es mag sein, dass die Schwangerschaft da schon bestand, aber du musst es ja nicht gewusst haben....

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Ja, sollte eine erneute Ablehnung erfolgen, ist der nächste Schritt, es über das Reisebüro, notfalls anwaltlich zu versuchen.

Die standardisierten Stornoformulare sind sehr allg gehalten, dort wurde zunächst nach dem Zeitpunkt des Unfalls/der Schwangerschaft gefragt. Dort wurde vom Arzt wahrheitsgemäß das Feststellungszeitpunkt der Schwangerschaftsgeststellung eingetragen. Im weiteren Verlauf befand sich ein Feld, dessen Benennung ich nicht mehr genau weiß, dort konnte die Krankheit und deren Auftrittszeit benannt werden. Zusätzlich lag ein ärztliches Attest bei, das die Flugunfähigkeit aufgrund des Befundes begründet.

Am Telefon wurde mir bereits gesagt, dass das so abgedeckt wäre, aber ans Telefon bekommt man ja keine Entscheidungsträger. Ich muss die verbleibenden 1,5 Wochen Frist, die mir zur erneuten Prüfung gesagt wurde also noch abwarten.

Die Buchung habe ich auch mit dem FA besprochen, er hatte keine Bedenken bezgl der Türkei. Natürlich wäre mir Spanien zB lieber gewesen, dort bekamen wir kein so gutes Hotel und die Temperaturen wäre auch schlechter gewesen. Ich denke nicht, das ein gutes Hotel in der Türkei unverantwortlich ist.

Grüße

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hallo!
hätte ich dir vorher sagen können. gründe für einen reiserücktritt sind z.b. eine schwangerschaft, die VOR buchung noch nicht bestand oder eine "unerwartete schwere erkrankung" wie krebs.
deine erkrankung durch die schwangerschaft fällt nicht darunter.
entweder ihr reist (wenn möglich) oder eben nicht. auf den kosten werdet ihr aber sitzenbleiben.
vg & gute besserung

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Das stimmt so nach den Angaben, die mir gemacht wurden seitens Reisebüro UND Versicherung nicht. Komplikationen in der Ss sollen abgedeckt sein.

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du hast doch einen schriftlichen vertrag unterschrieben - was genau steht da?

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