Falls sich jemand auskennt und Antwort geben kann:
FEWO wurde hier in D in einer Urlaubsregion gebucht über das Portal der Ferienstadt.
Portal ist aber nur Vermittler, FEWO dann direkt bei der Besitzerin gebucht und angezahlt.
Jetzt Info von Bekannten der Besitzerin, dass diese verstorben ist und Mietvertrag somit erloschen.
Bei normalen Mietverträgen finde ich hier im Internet, dass dieser dann auf die Erben übergeht und dann nicht gekündigt ist.
Wie ist das bei Ferienwohnungen?
Es gibt wohl keine direkten Erben, Nachlasverwalter etc. noch unbekannt.
Zum einen finde ich jetzt kaum eine bezahlbare FEWO in den Sommerferien dort, zum anderen die Frage, ob ich überhaupt eine neue FEWO buchen kann, da ich nichts schriftlich habe, dass der alte Vertrag ungültig ist.
FEWO Storniert?
Die Erben treten in die rechtliche Stellung des Verstorbenen mit allen Rechten und Pflichten, das gilt auch für Mietverträge bei Ferienwohnungen (Universalsukzession).
Wie das in eurem Falle ist, wenn keine Erben vorhanden sind, weiß ich leider nicht. Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen.
Schaut doch mal in die AGB des Stadtportals, ob dazu etwas steht. Außerdem werdet ihr vermutlich nicht die einzigen sein, sondern eine Familie von vielen, die das betrifft. Schon allein deswegen würde ich mich erstmal bei der Stadt melden, denn das werden die anderen sicherlich auch machen. Je mehr Leute, umso mehr wird auch die Stadt sich um Klärung bemühen, selbst wenn sie nur Vermittler war.
Ansonsten ja, wie die Userin über mir schon schrieb, gehen die Verpflichtungen auf die Erben über.
Falls ein Storno da ist müsste dieses ja auch schriftlich mit geteilt werden von einer Befugten Person.
Es ist doch müsig drüber nachzudenken.
Da ist keiner mehr, der die FeWo vermieten will, also kommt ihr besser nicht, egal wie es rechtlich aussieht, oder?
Schau, dass du die Anzahlung zurück bekommt und verbuche den Rest unter schlecht gelaufen.
Melde dich bei der Stadt, sie wird ein großes Interesse haben, euch weiterzuhelfen. Vermutlich trifft es ja mehrere Urlauber.
Ich würde dringend bei der Ferienstadt anrufen und das Problem schildern. Vielleicht bist Du nicht die erste, die es trifft und sie haben schon mehr Infos.
Normalerweise gehen ja Mietverträge auf die Erben über. Ob das bei Fewos auch so ist, weiß ich nicht.
Aber selbst wenn: Die Fewo müsste ja für euch bezugsfertig gemacht werden, also geputzt, Bettwäsche gewaschen, Schlüssel bereitgestellt werden etc. Und nach euch auch wieder. Wer soll das machen, wenn die Vermieterin gestorben ist und keine Erben bekannt. Oder macht das die Bekannte?
WIe kam die Bekannte überhaupt auf euch? Warum hat sie euch angerufen? Und sonst gab es keine weiteren Infos?
Irgendwie ist das doch schon auch ein bisschen komisch. Was hat die an den geschäftlichen Unterlagen der Vermieterin zu suchen?
Also vielleicht auch diesbezüglich bei der Stadt rückversichern, ob diese Info wirklich stimmt.
Ich würde jetzt mal bei den Vermittlerprotal anrufen. Vielleicht können die dir weiterhelfen, wie der Ablauf in solch einem Fall ist.
Ich würde im Tourismusbüro der Stadt nachfragen. Auf deren Portal
wird die Wohnung angeboten. Die müssen doch wissen, ob die Vermietung weiterläuft oder nicht! Alternativ über die Kontaktdaten des Vermieters versuchen jemand zu erreichen. Es geht ja am Ende nicht nur um eure Buchungen, irgendeinen Ansprechpartner sollte es da doch gebem!