Dritten Namen streichen

Hach ja, bitte fragt erst gar nicht, wieso ich dem dritten Namen meines Sohnes zugestimmt hab 🙄
Wollte wohl eine Art Kompromiss eingehen, nachdem die Namensuche zwischen meinem - mittlerweile - Exmann und mir damals sowieso zu einem Kleinkrieg ausgeartet ist.
Zusätzlich schiebe ich es auf meine Hormone kurz nach der Entbindung 😉
Der Name ist mir zudem so unangenehm, dass ihn nicht mal meine Verwandten und Freunde wissen und ich ihn selbst hier nicht nennen möchte 😂
Hört sich dramatisch an, ich weiß....
Es ist halt eigentlich gar kein Name und ich hätte nicht gedacht, dass der überhaupt zugelassen wird... wenn auch nur als dritter Vorname.

Jetzt ist es so, dass uns mein Mann verlassen hat, als unser Sohn 6 Monate alt war... (mittlerweile ist er 2)
Mit dem Vater haben wir leider keinen Kontakt mehr.

Somit verstärkt sich bei mir mehr und mehr der Wunsch, diesen "Namen" zu eliminieren.

Weiß jemand wie ich da vorgehen muss?
Ist es überhaupt möglich?

Danke schon mal für eure Antworten!

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Hallo! Also sicher weiß ich es nicht, aber ich würde mal annehmen dass die Regeln da genauso sind wie bei einer Namensänderung. Also es müssen schon richtig schwerwiegende Gründe vorliegen. Da der Name erst vor 2 Jahren durchgewunken wurde glaube ich nicht dass du da gute Gründe findest...
Alternative: tot schweigen. Einfach nirgends mehr mit angeben, nie erwähnen. Dann ist er nur auf der Geburtsurkunde und dem Ausweis zu lesen und sonst nirgends.

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Also tot schweigen tu ich ihn...
Aber später muss sich mein Sohn dafür erklären...

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Warum denn und wem?

Mehr als der Rufname muss nur selten angegeben werden.
Meine Oma hat es sogar irgendwie geschafft, bei der Bank und bei einer Versicherung nur unter der Abkürzung ihres Vornamens geführt zu werden. ;-)
(Sie fand ihren Vornamen blöd.)

Kennst Du die Zweitnamen Deiner Freunde und die Deinen (falls Du einen hast)?
Dein Sohn kann auch da nur seinen Erst- und Zweitnamen nennen, falls mal jemand fragen sollte.

Ob irgendwelche Behörden und ähnliches diesen doofen Drittnamen kennen und was die Mitarbeiter davon halten, kann Deinem Sohn doch egal sein.

LG

Heike

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Ich weiß leider auch nicht, wie genau da die Regeln lauten, aber kannst du dich da nicht bei der zuständigen Behörde erkundigen?
Und wenn der Name tatsächlich so absurd ist ("gar kein richtiger Name"), dann kannst du das ja - in Verbindung damit, dass kein Kontakt mehr zum "Initiator" besteht - vielleicht so argumentieren!? Auch wenn sie ihn erst vor 2 Jahren zugelassen haben. Bei einem Günther oder Erwin würde sich das Entgegenkommen wahrscheinlich in Grenzen halten, aber wenn es jetzt um sowas geht wie Sky oder Coolio ...!?

Aber ich muss zugeben, jetzt hast du mich schon extrem neugierig gemacht! :-D

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Jaa sorry 😆 es ist ja auch echt kindisch den Namen nicht zu sagen 🙈
Es ist wie wenn man sein Kind Ork, Dementor oder Elb nennen würde. Quasi eine Fantasie Rasse.... 🤮

Ist die zuständige Behörde die, die die Geburtsurkunde ausgestellt hat?

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Verstehe. :-D

Gute Frage ... ja, dort würde ich mich mal als erstes hinwenden. Und wenn die nicht zuständig sind, können sie dir sicher sagen, wer es ist! :-)

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Hallo
Das ist prinzipiell möglich. Das sind aber Einzelfallentscheidungen und es bedarf einen „wichtigen Grund„. Wenn es sich um einen Namen handelt der hierzulande ohne weiteres durch gegangen ist, könnte das schwer werden. Dass du ihm persönlich schrecklich findest, ist nachvollziehbar. Aber ob das reicht um einen Zweitnamen zu streichen?

LG

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Es wäre ja sogar sein dritter Name.
Vielleicht ist es da etwas einfacher.
Ich werd mal versuchen mich durchzutelefonieren.

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Da habe ich mich verschrieben, denn hier sind schon ziemlich lange alle Namen gleich gestellt. Das wird keinen Unterschied machen.

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Ich würde mal vermuten, dass da ohne Zustimmung Deines Exmannes gar nichts geht.

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Das vermute ich auch.
Ich hatte gehofft, dass hier jemand vielleicht Erfahrung hat o.ä.

Aber ich werd morgen mal rumtelefonieren.

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Hast du das alleinige Sorgerecht oder das gemeinsame?

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Ist der Name denn Kindeswohlgefährdend oder beeinträchtigt ihn in seinem Leben oder Alltag?

Mein Vorname beeinträchtigt mich zwar sehr stark, gilt aber als Name.

Da würde ich mich bei den entsprechenden Behörden informieren und auch ab welchem Alter das möglich ist.

In eurem Fall würden gegen den Namen sprechen, dass du dich an deinen Ex erinnert fühlst und dass der Name in dem Sinn kein Name ist.

Ob das ausreicht, weiß ich nicht.
Ein bekannter konnte seinen Namen wechseln, weil der Name in Verbindung mit dem Täter stand, der ihn viele Jahre seiner Kindheit schwerst misshandelt hatte.


In eurem Fall würde ich mich zunächst informieren und dann weiter sehen.
Vielleicht findet euer Sohn den Namen später auch mal cool, weil er von Papa kommt.
Oder er will ihn später selbst loswerden, WEIL er von Papa kommt, weil er es doof findet oder so.

Das würde ich mit der zuständigen Behörde ggf. auch besprechen und fragen.
Wenn es jetzt nicht geht, welche Chancen hätte euer Sohn später, wenn er selbst darunter leidet. Dann müsstest du dann nicht bei null anfangen, sondern könntest ihm "beichten" wie es dazu kam, aber auch Lösungen anbieten, weil du dich schon informiert hast.

Thema Sorgerecht spielt da sicher auch mit rein.

Da der Name aber standesamtlich durchgewunken wurde und der Kleine noch zu klein ist, um sich selbst dazu zu äußern, würde ich als Laie darauf tippen, dass er später selbst ein Statement abgeben müsste.

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Danke für deine ausführliche Antwort!

Und danke für das - leider traurige - Beispiel von deinem Bekannten.
Habe mich schon gefragt, was es denn für Gründe gibt, damit die Behörden zustimmen.

Ich werde mich informieren und ggf. nochmal berichten 😊

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https://www.test.de/Namen-aendern-Einfacher-als-viele-denken-5388558-0/

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Der Artikel ist super! Vielen Dank.

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Also ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht einfach so geht einen Vornamen loszuwerden.
Bei offiziellen Sachen müssen die Vornamen angegeben werden, dies gilt dann nicht nur bei Ämtern, sondern auch bei z.b. Flugbuchung - immer Name wie auf den Ausweisdokument und dort erscheinen die Namen wie auf der Geburtsurkunde.

Ich wollte meinen Zweitnamen mit 24 Jahren loswerden, da er bis zu dem Tag nicht auf meinen Ausweisdokumenten stand und dann auf einmal schon, weil man dann nicht mehr das alte Ausweisdokument zur Beantragung eines neuen Ausweises vorlegen musste, sondern die Geburtsurkunde.

Weder ich kann mich hiermit nicht identifzieren - da 24 Jahre nicht benutzt - noch ich finde den Namen nicht schön sind Begründungen. Ich hätte ein psychologisches Gutachten vorgelegen müssen mit Begründung warum ich den Namen nicht tragen kann.

Und im Prinzip hast du ja eigentlich gar keinen richtigen Grund warum, den die Behörde wirklich anerkennen könnte. Außerdem denke ich nicht, dass so eine Entscheidung über den Kopf des Vaters getroffen werden können.

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