Kein Elterngeld obwohl dt.Staatsangeh.GRUND: Gatte brit.Soldat

Hallo,

ich darf mich aufregen!!!

Ich habe bei allen drei Kindern Erziehungsgeld bekommen!Da war ich auch noch nicht mit einem britishen Soldaten verheiratet!

Ich hörte immer das Erziehungsgeld wird abgeschafft und arbeitenden Eltern wird nun mehr mit dem Elterngeld anstatt Erziehungsgeld geholfen!

Mein Mann arbeitet,ich nicht!Habe auch vorher nicht gearbeitet ´da ich ja noch die anderen drei hab und der Jüngste nun 4 ist!

Wieso bekomme ich kein Elterngeld???Weil ich ja nun ein Nato Mitglied bin!!!!

WAS SOLLN DAS???

LG Mone,voll beleidigt!#schmoll

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Hallo
mhm, hört sich komisch, an... Es bekommen doch alle (sagt es mir wenn ich mich täuschen sollte!) Elterngeld...Das ist komisch...Das Geld ist doch für DICH (+Kind) bestimmt und nicht für deinen Mann. Du bleibst ja bei dem Kind (den Kindern) und nicht dein Mann, deshalb ist das Geld für dich gedacht. Da würde ich noch mal nachhacken!

LG Ramona

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Hallo!
Aber das war doch schon immer so das wenn man verheiratet ist der Mann für die Frau aufkommen muss und damals das Erziehungsgeld so berechnet wurde. WEnn der Mann zu viel verdient hat hat die Frau weniger bis garkein Erziehungsgeld bekommen und nun bekommst Du kein Elterngeld weil Du nicht arbeiten warst und den mindestsatz nicht weil Dein mann zu viel verdient. Denke ich mal geht nicht nur Dir so geht bestimmt auch anderen so.
Lg.Nicole + Stacy *25.5.07

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Die neue Berechnung soll aber FÜR arbeitende Eltern "arbeiten".

Auch Vielverdiener sollen was vom Elterngeld haben,hieß es!

ICH bekomme nur nix weil mein Mann britischer Soldat ist!Ich werde sozusagen als Ausländer gehandhabt....

Dabei kriegen Ausländer sogar Eltern oder Erziehungsgeld!

Tja,vielleicht sollte ich mich scheiden lassen um mehr Geld zu bekommen!(Ich gebs zu,dummes Kommentar)

Und da wird gemeckert das Deutschlande geburtenscheu wäre(wenn man nicht mal als Deutscher belohnt wird dafür)

Mein Posting geht nicht gegen Ausländer,mein Mann ist einer und wegen ihm bekommen wir kein Erziehungsgeld/Elterngeld!Nur darum gehts!)

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Ich kann Dich super gut verstehen. Ich hab mich auch geärgert weil es ja hieß das man 2 Jahre Elterngeld bekommt und das sind bei mir nunmal 24 monate. So dann kam meine berechnung und ich bekomme nur 20 Monate Elterngeld weil man ja 2 monate nach Geburt noch von der Firma Geld bekommt :-[ Tja und weil ich es nicht mit gerechnet habe bekomme ich nun 4 monate gar kein Geld zum schluss. Das finde ich auch beschiss, aber wo ich es hier geschrieben hatte wurde ich nur beschimpft und ich soll doch froh sein das ich überhaupt was bekomme usw iusw Aber dann sollen die nicht behaupten großartig das 2 Jahre Elterngeld gezhalt wird. STIMMT NICHT!
Lg.Nicole

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Hallo,

da du vorher nicht gearbeitet hast wird das nach dem Einkommen deines Mannes berechnet. Und da die Einkommensgrenze jetzt höher gesteckt wurde als beim ehemaligen Erziehungsgeld kann das schon stimmen das du nichts erhälts.

LG
buttercup

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Es geht nur darum das mein Mann Engländer ist und Soldat...NATO kriegt anscheinend nix:-(

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Vielleicht hab ich ja was überlesen.....aber wieso bekommt sie kein Elterngeld weil sie vorher nicht gearbeitet hat?
Dann würde sie doch auf jeden Fall den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen.Bekommt doch jede Hausfrau.Und wenn sie beim Kind zu Hause bleibt,kann ihr Mann noch so viel verdienen,das wird doch da überhaupt nicht reingerechnet. #kratz

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Hallo,

Eigentlich war das bekannt, dass NATO Bediensteten und deren Angehörigen kein Elterngeld erhalten. Ich habe mich nie gefragt warum, denn ich habe damit nichts zu tun ...

Laut dieser Seite hier

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld.html

der Hindergrund ist, dass NATO eigenes, eigenständiges, vorrangines Sozialsystem hat ... Kannst da ein bischen nachlesen ... Es gibt da, glaube ich, mehr Informationen ...

LG

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elterngeld bekommt derjenige, der die elternzeit nimmt. nach dessen einkünften. du hast nicht gearbeitet also mindestsatz. warum die einem nix zahlen, weil dein mann natomitglied ist, keine ahnung.

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Mh, das war doch schon immer so, dass NATO Angehörige betreffend soziale Sicherheit im System des Entsendestaates eingegliedert sind und die deutschen Gesetze in dieser Hinsicht keine Anwendung finden--wo wurde denn jemals versprochen, dass das bzg des Elterngeldes anders wäre?
(Mit Ausnahme des ARBEITENDEN Angehörigen, aber Du bist Hausfrau, also funzt das auch nicht.)

Nur, weil Du Dich diesbezüglich nicht informiert hast, was Deine Ehe für Dich bedeutet, ist doch nicht der Staat der Buhmann--ist nunmal so, dass andere Richtlinien mit deutschen kollidieren.
Und Du bist deshalb nicht Bezugsempfängerin, weil das NATO Sozialleistungssystem vorrangig ist.

Dass Du Dir was anderes wünschen würdest, ist verständlich, aber so sind nun mal die Realitäten.

Nebenbei: Nicht jeder Ausländer bekommt Elterngeld.









Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis zu folgenden Zwecken erteilt wurde:

der Studienbewerbung, bzw. des Studiums /Sprachkurs/Schulbesuch( § 16 AufenthG)
der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ( § 17 AufenthG)
zur Ausübung einer Beschäftigung, die einen bestimmten Höchstzeitraum nicht überschreiten darf (§ 18 Abs. 2 AufenthG)
zur Gewährung des Aufenthaltes wegen eines Krieges im Heimatland durch die obersten Landesbehörden (§ 23 Abs. 1 AufenthG; siehe Ausnahme unten)
zur Aufenthaltsgewährung in Härtefällen (§ 23a AufenthG; siehe Ausnahme unten)
zur Gewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG; siehe Ausnahme unten)
wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung vorliegen (§ 25 Abs. 3 AufenthG; siehe Ausnahme unten)
aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen bzw. wenn die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erforderlich ist (§ 25 Abs. 4 AufenthG; siehe Ausnahme unten)
sofern die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist (§ 25 Abs. 5 AufenthG; siehe Ausnahme unten)
im Rahmen der sogenannten "Altfallregelung" (§ 104a AufenthG)

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cih gehoer auch zum zivilen gefolge der NATO streitkraefte!mein mann ist bei der US army und ich kriege ganz normal elterngeld (68% vom netto oder wieviel das auch immer sind) und kindergeld.beim kindergeld haben sie zwar rumgemacht (meine tochter ist im juni geboren und erst im januar habe ich es bekommen).ich habe aber ganz normal gearbeitet.meine freundin (auch mit einem US soldaten verheiratet) war in der schwangerschaft arbeitslos (nein nicht assi sondern sie hat ihren gut bezahlten job gekuendigt, um ihrem mann von wuerzburg nach heidelberg folgen zu koennen zwecks umstationierung) und bekommt den sockelbetrag von 300 euro.2 andere bekannte, die mit einem us soldaten verheiratet sind und nicht gearbeitet haben kriegen keins wg. heirat mit NATO tralala!sie haben jetzt beide einspruch eingelegt.ich werde dich auf dem laufenden halten sobald sie antwort bekommen.

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hi kenne mich mit dem nato-Sachen nicht aus aber ich finde das Seltsam. Eigentlich ist doch nur die Frage seit dem neuen Elterngeld wer zu Hause bleibt und da Du zu Hause bleibst bekommst Du ja Erziehungsgeld. Denke wenn Dein Mann zu Hause bleibe wäre es evtl. anderes wenn es so ein Nato-Abkommen gibt aber so?? Es wird ja auch icht der Verdienst des Mannes mitangerechnet. Da ja "NUR" Hausfrau bist steht Dir der Mindestsatz von 300 EUR zur Verfügung. Ihc mußte damals nicht angeben was mein mann verdient oder so. Das war überhaupt nicht relevant da er nciht zu Hause blieb. Informiere Dich am besten nochmals .


Liebe Grüße
Sandra

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Hallo,

da wir ins Ausland umziehen wollen, habe ich ein wenig recherchiert und da habe ich durch Zufall gelesen, dass es eine EU-Vereinbarung gibt was z. B. unser Elterngeld betrifft. In Kurzfassung so weit ich mich erinnern kann:

Für das jeweilige Elterngeld (heißt in anderen Ländern anders) muss der Staat aufkommen, wo man vor der gearbeitet Geburt gearbeitet hat. Leben und arbeiten bzw. haben gearbeitet beide Elternteile in einem Staat, so kommt dieser Staat auf, leben bzw. arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Staaten so kommt der Staat auf wo der Lebensmittelpkt. ist.

Jetzt kann ich mir bei Euch vorstellen, dass Ihr entweder auf nem Stützpkt. lebt bzw. in einer Wohnung, die das Militär finanziert. Damit sieht Dtl. wahrscheinlich, dass Euer Lebensmittelpkt. nicht in Dtl. ist und sie so mit auch kein Elterngeld zahlen müssen.

Das Einkommen und die Tätigkeit Deines Mannes hat keinen Einfluss auf das Elterngeld. Du müsstest eigentlich, wenn Du in Dtl. lebst den Sockelbetrag von 300 EUR bekommen.

LG

Maria

P. S. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu verwirrend ausgedrückt.